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Gewindefahrwerk nochmal eintragen - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: masterd159
Date: 19.06.2008
Thema: Gewindefahrwerk nochmal eintragen
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Hallo,
ich habe ein KW Var1 Gewindfahrwerk, jetzt hab ich 2 Fragen.

1.Das Fahrwerk ist schon eingetragen, folgendes steht im Fahtzeugschein:
V/H:KW20-60-80/KW70-170/KW2006; WI:6,0/6,25/6,0
Was heißt das ?

2.Ich möchte das Fahrwerk noch nen bisschen runterschrauben, dann müsste ich das ja wieder beim Tüv abnehmen lassen, was würden mich der Spaß kosten.
Und was wäre wenn ich es nicht eintragen lasse und einen Unfall baue ?


Antworten:
Autor: plax
Datum: 20.06.2008
Antwort:
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hi,

wenn alles im geprüften verstellbereich liegt (steht im gutachten) kostet dich das 40 euro +- ... wenn du es runterschraubst ohne eintragung. erlischt deine betriebserlaubnis und nen unfall baust, hast du keinen versicherungsschutz und darfst für alles selber aufkommen (wie wenn du betrunken fahren würdest)
Hubraum statt Wohnraum !!!




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Ende des Themas

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