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Fahrzeug STILLGELEGT!!!! Fragen dazu. - Geplaudere

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Beitrag von: NextLover
Date: 19.06.2008
Thema: Fahrzeug STILLGELEGT!!!! Fragen dazu.
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Hi Leute dachte gestern ich flieg von den Socken als der Bulle meinte: "Ja sie können jetzt aussteigen und nach HAuse laufen!"

Die haben den Wagen Stillgelegt weil das Lenkrad nicht eingetragen war bzw. das Lenkrad in Verbindung mit der geänderten Rad-Reifen-Kombination.

Ich hatte vor knapp 4 Wochen eine Mängelkarte deswegen bekommen. Doch da Raid Lieferprobleme hatte habe ich die Mängelkarte bis zum 13.06.08 Verlängern lassen.

Bekommen habe ich die Nabe am 15.06.08 (Letzten Samstag)
Da ich die Woche Spätschicht hatte konnte ich noch nicht zum Tüv.

MEine Frage ist jetzt wie kann ich da vorgehen, bzw. jetzt machen?!

Die Karre wurde vor Ort und Stelle mit einem ABSCHLEPPWAGEN abgeschleppt. d.h. es kommen übelste Kosten auf mich auf.

War ich gestern abend Sauer!!!!

Bitte um paar Antworten.


Antworten:
Autor: rsgra
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Hi, worüber beschwerst du dich - du warst 5 Tage im Verzug und fährst noch immer mit dem ungeänderten Fahrzeug rum.
Ich kann den Polizisten vollkommen verstehen.

Autor: Peppitsch
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Wieso beschwert er sich? Er sagt nur dass er sauer ist weil es ihn erwischt hat, dass er WAS falsch gemacht hat weiß er. Er möchte nur wissen, wie er nun vorgehen muss damit er sein Auto schnell wieder bekommt und was er zu zahlen hat.
WELTMEISTER 2006
Autor: NextLover
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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5 Tage im Verzug?! Sorry das ich SONNTAG nicht beim TÜV war...und solche Antworten wie von dir will ich erst gar nicht hören...
Autor: stargate
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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1. musste mit sowas rechnen wenn du das hier postest
2. biste selber schuld
3. ich kanns mir ned vorstellen das du dagegen vorgehen kannst da du vorsätzlich dagegen verstoßen hast. Fährst ja ohne Betriebserlaubnis/Versicherungsschutz usw. rum.
Wennst es unbedingt wissen willst, frag nen Verkehrsrechtsanwalt.
4. Nimms wie ein Mann und lern daraus.
5. Nächstes mal alles sofort abnehmen lassen dann gibts auch keine Probleme.


Automobiler Individualist
Autor: Fogg
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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oder auf orig. zurückrüsten wenns nicht anders legal machbar ist!
oder die Kiste stehen lassen, wenn du auf beides keinen Bock hast musste mit den Konsequenzen leben!
...don´t care about tomorrow!
Autor: JapaneseSilver
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Zitat:



MEine Frage ist jetzt wie kann ich da vorgehen, bzw. jetzt machen?!


(Zitat von: NextLover)




Eventuell einen Schrieb aufsetzen, wo du es zu rechtfertigen versuchst (Spätschicht etc.). Was aber gescheiter wäre "zahlen, grüßen und gehen".
I ain't asked any pardon for anything I've done
Autor: Serious
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Selbst wenn ich Spätschicht hab kann ich Vormittags/vor der Arbeit was erledigen! Des wird warscheinlich ned viel helfen als Ausrede!

Dafür gibts nunmal bestimmte Fristen in D - die man zeitlich einhalten kann wenn man WILL!!


Bimmer Crew Sued

Beste Motoren Weltweit
Autor: Nicore
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Da kommst Du nicht raus, keine Chance. Wenn Du denen
was schreibst von wegen Lieferverzögerung etc. schreiben
die halt zurück das Du das Auto hättest stehen lassen
sollen. Fakt ist: Sie haben Dich auf frischer Tat erwischt.
Und Du warst nicht im Besitz der Papiere bzw. wohl nicht
auf dem Weg zur Werkstatt oder Dekra.
BMW Team Oberhavel
Autor: BenE36
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Inwiefern meinst Du "Was kann ich machen" ?

- Du hast die Ursache gesetzt, also kommst Du für sämtliche Kosten auf.

- Du kannst Dein Fahrzeug auf eigene Kosten in eine Werkstatt etc. schleppen lassen und den Mangel beheben, im Anschluss fährst du auf DIREKTEN Wege zum TÜV (vorher Termin machen, da Du Beweisen kannst, dass Du auf dem Weg zum TÜV bist), lässt die Mängelkarte dort abstempeln.

Edit: Hattest Du nicht mal nen silbernen E46 mit EN-TT Kennzeichen ?

Bearbeitet von - BenE36 am 19.06.2008 12:27:29
Autor: mikV8
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Hallo,

naja, was die Abscheppkosten angeht, ist die Sachlage nicht so einfach.
1. Wer hat den Abschlepper geordert?
2. Stand dein Auto wirklich so, dass es unbedingt entfernt werden musste?
Wenn die Politei da voreilig gehandelt hat, dann müssen die solche unnötigen Kosten wohl auf die eigene Kappe nehmen. Dies durchzuboxen wird aber sicher nicht einfach.
Ich kann dir nur empfehlen, wenn die Rechnung kommt nicht trotzig ignorieren, sondern ganz sachlich nen Text verfassen, warum du gewisse Positionen nicht begleichen wirst.
Auf einen entsprechenden Brief müssen die dann wiederum reagieren und das mit Begründung bzw. Bezug auf deine Ausführungen.

Gruß Mirko
Autor: Fogg
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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da er ja schon eine Frist hatte in der er das Fahrzeug hätte Verkehrstauglich gemacht werden können und er wohl irgendwo im Straßenverkehr angehalten wurde (dazu zählen auch Parkplätze, Parkhäuser usw usw) wird das Fahrzeug halt sichergestellt! Da wirste nix dran machen können, das hat so seine Richtigkeit!


...don´t care about tomorrow!
Autor: jk1983
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Zitat:


Hallo,

naja, was die Abscheppkosten angeht, ist die Sachlage nicht so einfach.
1. Wer hat den Abschlepper geordert?
2. Stand dein Auto wirklich so, dass es unbedingt entfernt werden musste?
Wenn die Politei da voreilig gehandelt hat, dann müssen die solche unnötigen Kosten wohl auf die eigene Kappe nehmen.
(Zitat von: mikV8)




Also meine Aussage ist zwar jetzt auf Luxemburg bezogen aber ich glaube kaum dass das bei euch in Deutschland anders ist...

Das Fahrzeug musste abgeschleppt werden, weil da Auto keine Betriebserlaubnis hatte, also auch kein Versichrungsschutz mehr... Und Auto's ohne Versicherungschutz dürfen nicht auf öffentlichen Strassen/Plätzen abgestellt werden....

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege, aber so kenne ich es aus Luxemburg.



Autor: NextLover
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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@BENE36: ja den hab ich immer noch

@mikv8: also das auto stand auf der HAuptstrasse also kein Parkplatz etc in sicht.

Den Abschlepper haben die Polizisten angeordert.

Gibt es da nicht n gesetz von wegen Kostenminderung etc?!

war grad beim Abschlepp unternehmen Kreuzburg die den wagen abgeschleppt haben.
wollt nach evtl. Kratzern, macken suchen aber haben mich nicht an mein Auto nicht rangelassen weil es noch nicht freigegeben ist.

Über kosten haben die mir auch nix gesagt (Abschleppgebühren + Stellplatz kosten) kennt da evtl. jmd Preise von Kreuzburg?)
Autor: hero182
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Zitat:


Gibt es da nicht n gesetz von wegen Kostenminderung etc?!

war grad beim Abschlepp unternehmen Kreuzburg die den wagen abgeschleppt haben.
wollt nach evtl. Kratzern, macken suchen aber haben mich nicht an mein Auto nicht rangelassen weil es noch nicht freigegeben ist.
(Zitat von: NextLover)




es gibt da ne regelung, dass man nur die anfahrt des abschleppers zahlen muss, wenn man ihm rechtzeitig bescheid gibt, zB. nach falschparken. sosnt gibts da nix, warum auch?

zum thema kratzer: natürlich kann da jemand aus versehen welche reinmachen, aber das klingt so, als würdest du unbedingt jemand anderen noch eins reinwürgen wolltest, kann das sein?
sieh doch einfach ein, dass du nen fehler gemacht hast und trag die konsequenzen. man darf fehler machen, aber dann muss man auch dafür gerade stehen.
und um die nötigen sachen zur eintragung kümmert man sich, bevor man die sachen einbaut.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: E30massder
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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@hero: Wenn die mir mein Auto abschleppen würden, dann würd ich auch nach Kratzern schauen. Des is mein gutes Recht und wenn die einen reingemacht ham, dann müssen die dafür aufkommen.

Wie du schon geschrieben hast, wenn man Fehler macht, muss man auch die Konsequenzen tragen
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar


Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Autor: E36-Freak
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Abschleppkosten dürften so bei roundabout 150-200 Euro, Stellplatzgebühren ca. 5-8 Euro/Tag liegen...

Autor: Doug 318Ti
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Da machst du NIX Ausreden kannst du dir sparen das juckt die nicht, die sagen dir dann sie hätten das Auto stehen lassen müssen da keine BE was auch richtig ist. Also selber schuld da musst du jetzt durch und schön zahlen, warum hast du nicht erst mal auf Orgi. Lenkrad zurück gerüstet bis zum TÜV??? Ich wäre so nicht gefahren aber na ja !
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
Autor: 318isHH
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Ich würde auch nicht versuchen dagegen anzustinkern.
In HH ist es so, dass jeder brief den du schreibst als rechtfertigung der gelesen wird, kostet nochmal 35 euro bearbeitungsgebühr. sprich mit viel glück kannst du evt was reißen aber es kann auch arg in die hose gehen.
Steh zum fehler zahl das geld auch wenn es schmerzt aber du bist ein risiko eingegangen und das schicksal meinte es leider nicht alzugut an dem abend mit dir.
-= Wer später Bremst ist länger Schnell =-
Autor: SuMo-Driver
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Und wieder einmal:

Der Versicherungsschutz erlischt nicht, auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist !!

Stell Dir vor, Dir bretzelt der BMW mit erloschener BE in Deinen Wagen, etliche Insassen bei Dir kommen zu Schaden, Dein Wagen ist komplett Schrott und der Wagen ohne BE gehört einem mittellosen Mitbewohner.

Was nun ?? Lange Gesichter ?? Ne, bestimmt nicht.

Die Versicherung zahlt komplett und holt sich über Regress 5 Teuro vom mittellosen Mitbewohner (kann sie zwar lange drauf warten, aber das zahlen dann wir als Gemeinschaft der Versicherungsnehmer im nächsten Jahr anteilig mit).

Einzig und allein die Kasko kann sofort in Frage gestellt werden, da sie freiwillig ist.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: E30massder
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Der Versicherungsschutz erlischt bei einem Unfall nur, wenn des nicht eingetragene Teil unmittelbar damit im Zusammenhang steht. Sprich, es müsste nachgewiesen sein, dass in diesem Fall des Lenkrad die Ursache war, weshalb der Unfall passiert is...
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar


Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Autor: E36-Freak
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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Also ich finds schon heftig, das solche "Kinkerlitzchen" schon dazu führen, das der Wagen in vielen Bundesländern sichergestellt und abgeschleppt wird (auch wenn die Mängelmeldung nicht rechtzeitig zurückgeschkickt wird), für die Überwachung sind dann ja eigentlich die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Wäre hier undenkbar. Gilt immer noch "Grundsatz der Verhältnismässigkeit". wir brauchen hier sicherlich nicht über Dinge reden, die konkret gefährdent sind, aber lediglich ein kleineres Lenkrad?....naja
Autor: Rennlimo
Datum: 19.06.2008
Antwort:
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moin mein haben die freundlichen in grün auch mal stillgelegt .ich mußte von der autobahn zur dekra volgen .da war es dann so weit zu tief rennkat nicht eingetrage lenkrad nicht eingetragen nur teilegutachten mitgehabt.
polizei u. dekrakosten hatte ich 430,-eu
auto brauchte kommplette neuabnahme und zulassung .ich bin 3 mal zum tüv gefahren bis die mir alles eingetragen aben das waren so 13 dinge .tüv hat mich 470,-eu gekostet
neuzulassung beim landkreis 72,-eu .
gedauert hat das ca.2 monate .
Autor: Tubs
Datum: 20.06.2008
Antwort:
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Zitat:


Da ich die Woche Spätschicht hatte konnte ich noch nicht zum Tüv.
(Zitat von: NextLover)




Ein blöder Kommentar von mir:
Bei Spätschicht hat man doch den ganzen Morgen Zeit solsche Dinge zu erledigen. Wenn ich Morgens zu Arbeit fahre hat alles noch zu und wenn ich Abends heimkomme hat alles wieder zu. Ich denke das trifft auf die Meisten mit geregelter Arbeitszeit zu, die nicht im Schichtdienst arbeiten.




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Ende des Themas

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