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Vertrag für 1er gemacht, wie Vetrag kündigen ? - BMW-Talk

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Beitrag von: ehei74
Date: 07.06.2008
Thema: Vertrag für 1er gemacht, wie Vetrag kündigen ?
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abe gestern beim bmw händler einen 1 er bmw probegefahren und den kaufvertrag unterschrieben.habe es bei der bmw bank finanzieren lassen.
nun habe ich heute ein besseres angebot gesehen.
meine frage,komm ich aus dem vertrag noch raus und wenn ja was kostet mich das.das auto ist noch beim händler da er frisch tüv machen will.wie soll ich vorgehen.bitte helft mir


Betreff angepasst: Nächstes mal bitte ne aussagekräftigere Überschrift wählen, sonst werden sie in den "Müll" geschoben.


Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.06.2008 23:10:07


Antworten:
Autor: tobibeck80
Datum: 07.06.2008
Antwort:
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Ich drück mal in dem anderen Thread von dir auch den Modalarm.


Weil bei dem hier hab ichs schon gemacht damit der Titel mal etwas Aussagekräftiger gestaltet wird.

http://download.skype.com/share/posting.swf

Bearbeitet von - tobibeck80 am 07.06.2008 23:14:02
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude
Datum: 07.06.2008
Antwort:
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Vetrag Rücktritt

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.06.2008 23:43:48
Autor: dme
Datum: 08.06.2008
Antwort:
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wenn im vertrag nichts übers rücktrittsrecht vereinbart wurde (z.b. rücktritt innerhalb von 7 tagen), hast pech! dann kannst da nicht mehr so einfach raus, es sei denn du bist bereit ne "aufwandsentschädigung" zwischen 10% und 20% des kaufpreises zu zahlen...

dumm gelaufen :(
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.

Arthur Schopenhauer
Autor: Dr.Nardo
Datum: 08.06.2008
Antwort:
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Zitat:


wenn im vertrag nichts übers rücktrittsrecht vereinbart wurde (z.b. rücktritt innerhalb von 7 tagen), hast pech! dann kannst da nicht mehr so einfach raus, es sei denn du bist bereit ne "aufwandsentschädigung" zwischen 10% und 20% des kaufpreises zu zahlen...

dumm gelaufen :(

(Zitat von: dme)


*möb* FALSCH :-)

Da es sich um einen Fahrzeugkauf mit Finanzierung handelt, kannst du innerhalb von 14Tagen vom Kauf zurücktreten.
Zitat:

Nach § 358 Abs. Satz 1 erlischt auch der Kaufvertrag, wenn Sie den Darlehensvertrag widerrufen

dies alles kannst du aber auch in deinem Kaufvertrag nachlesen, welchen du unterschrieben hast, denn diese Klausel muß im Vertag stehen, ansonsten ist der Kaufvertrag eh nichtig.

Gruß Dr. Nardo

Bearbeitet von - Dr.Nardo am 08.06.2008 11:07:17
Gruß Dr. Nardo
Autor: brandyfive
Datum: 08.06.2008
Antwort:
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14 tätiges Rücktrittsrecht ! EU Recht !
Gibt keinerlei Probleme , schreib dehnen einen Brief per Einschreibe Rückschein !
Autor: mb100
Datum: 08.06.2008
Antwort:
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Es is ein Widerrufsrecht und zwar auf Basis einer EU-Richtlinie (afair) erlassen, steht aber so im BGB. Folglich deutsches Recht...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: ehei74
Datum: 08.06.2008
Antwort:
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kommen da kosten für zinsen etc auf mich zu
Autor: cruser316
Datum: 09.06.2008
Antwort:
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Hi,

bin selber Automobilverkäufer (nicht bei BMW). Du kannst innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurücktretten. Wichtig !! Schriftlich!! Je nach Vertrag und dem bereits geleisteten Aufwand werden von dir 25 % des Kaufpreises verlagt. (Fahrzeug bereits auf dich zugelassen oder Ausstattung eines Lagerwagen an deine Wünsche angepasst oder gar ein Neuer bestellt). Lies doch einfach deinen Vertrag durch unter dem Punkt "Widerrufsbelehrung".

Die 14 Tage laufen ab der Unterzeichnung dieser Belehrung!!

Gruß Cruser




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Ende des Themas

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