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Beitrag von: b-mw-323 Date: 01.06.2008 Thema: Zu versteuerndes Einkommen berechnen. ---------------------------------------------------------- Hey Leute, irgendwie muss ich es schaffen 4400€ an Werbungskosten oder sonst was von meinem jährlichen Brutto abzuziehen. Mir ist bekannt das man den Werbungskostenpauschbetrag von 920€ abziehen kann. bleiben noch 3480€! jetzt ist die sache aber das ich ja erst mal die 920€ zusammen bekommen muss, bevor ich weitere werbungskosten rechnen kann. was kann man denn alles an werbungskosten abziehen? oder besser gefragt was sind alles werbungskosten? und was kann man da sonst noch so an beträgen abziehen um auf sein zu versteuerndes einkommen zu kommen? hoffe hier kennt sich jemand aus :) |
Autor: Nicole76 Datum: 01.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Google hilft :) Zitat: Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten |
Autor: b-mw-323 Datum: 01.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke :) hab aber schon rausgefunden das das eh nix wird, soviel kriege ich niemals zusammen |
Autor: Andi G. Datum: 02.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kommt auch drauf an was du Arbeitest, ob du Selbstständig bist oder Angestellt und das ganze drumherum, da muß man halt ein wenig kreativ sein und einfach mal versuchen... "Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat? Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche) |
Autor: barst0w Datum: 02.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Bereich, wo man ordentlich rausholen kann, sind Rentenaufwendungen....bzw. Aufwendungen für die Altersvorsorge. Meines Wissens nach gibts da noch einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 20.000€ Man muss nicht alles glauben was stimmt... |
Autor: Sunny-E46 Datum: 02.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich denke du bist Bankkaufmann...da sollte man sowas schon wissen ;o) Ich hatte 2007 über 10.000€ Werbungskosten, hängt aber auch damit zusammen,dass ich immer quer durch Deutschland fahren muss. Wie haste es denn letztes Jahr gemacht? Hat sich irgendwas geändert? Lg Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!! |
Autor: b-mw-323 Datum: 02.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ich bin noch in der ausbildung und da weiß man noch nicht alles :) hab bis jetzt noch nie eine gemacht oder machen müssen. aber hab mich noch mal bischen belesen. der grund warum ich das berechnen muss ist das ich über die kindergeldgrenze komme. es ist alles ganz schön kompliziert :) |
Autor: BlackPJ80 Datum: 02.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Denke aber dran, dass der Pauschbetrag (§ 9a EStG) nur anstelle höherer Werbungskosten in die Berechnung mit einfließt. Nicht zusätzlich zu anderen Werbungskosten berücksichtigt wird. Hast du beispielsweise WK i.H.v. EUR 1.000,- werden Werbunkskosten nur in Höhe von EUR 1.000,- bei der ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und nicht EUR 1.920,- "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: b-mw-323 Datum: 02.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke für den hinweis! also ich könnte es schaffen das ich wieder kindergeld bekomme, jedoch muss es sich dafür durchsetzen das es die pendlerpauschale ab 1. km gibt |
Autor: Christopher05 Datum: 02.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wieviel verdienst du denn? Wie siehts mit betrieblicher Altersvorsorge aus? |
Autor: b-mw-323 Datum: 02.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich möchte jetzt hier nicht öffentlich posten was ich verdiene :) also mir ist schon bekannt das man den nettoverdienst nimmst den man hat, also den jährlichen und davon zieht man dann z.b. werbungskosten ab. hätte ich auch nur mein azubi gehalt wäre das weiter kein problem aber ich beziehe noc halbweisenrente deswegen ist das so schwierig. |
Autor: BlackPJ80 Datum: 03.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok und sonstige Vorsorgeaufwendungen die als Sonderausgaben berücksichtigt werden können? Besp. die Hapftpflicht für dein Bmw, AV und sonstige Kap LV? Nichts da? "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: b-mw-323 Datum: 03.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also sonderaufwendungen kann ich bei der kindergeldgrenzeberechnung nicht abziehen, nur werbungskosten leider, aber Haftpflicht z.b. gehört wohl mit zu werbungskosten. |
Autor: untermieter1 Datum: 03.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kommst du überhaupt über den Pauschbetrag? |
Autor: b-mw-323 Datum: 03.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wenn die pendlerpauschale ab dem 1. km geht komme ich auf ca. 1300€ nur fahrtkosten |
Autor: Sowelu Datum: 30.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Verdienst du etwa so viel,dass du den Grenzbetrag übersteigst? Der Grenzbetrag liegt übrigens für das Jahr 2007 bei 7680€.Um zu berechnen ob du darüber liegst ziehst du von deinem Bruttolohn die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gemäß Zeile 23 deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab und dann denn Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920€. Zudem gibt es nur einen Freibetrag für die Halbwaisebrente allerdings kommt das auf bestimmte Vorausetzungen an.LG Bearbeitet von - Sowelu am 30.06.2008 14:05:09 |
Autor: b-mw-323 Datum: 30.06.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ja ich bin drüber deswegen die rechnerei |
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