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netsolutions FZE nachbarschaft24 ABZOCKE? was tun? - Geplaudere

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Beitrag von: BIPOLAR
Date: 30.05.2008
Thema: netsolutions FZE nachbarschaft24 ABZOCKE? was tun?
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hi!

habe heute einen brief von der deutschen inkassostelle bekommen. da wird von mir 92,26 euro gefordert. ich soll angeblich einen vertrag abgeschlossen haben..niemals!

ich hab jetzt etwas gegoogelt und hab rausgefunden, das eine betrugsfirma dahintersteckt.

wie geh ich nun am besten vor? wurde jemand von euch auch von denen angeschrieben?

danke schonmal!


Antworten:
Autor: Serious
Datum: 30.05.2008
Antwort:
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Is letztens in ner Reportage im TV gekommen! Ignorieren...BETRUG - da gings um den gleichen Betrag!

NICHT BEZAHLEN!!


Bimmer Crew Sued

Beste Motoren Weltweit
Autor: BIPOLAR
Datum: 30.05.2008
Antwort:
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mit SICHERHEIT werd ich dort nix zahlen!

kann man damit einfach strafanzeige erstatten?
Autor: Sonic17
Datum: 30.05.2008
Antwort:
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Zitat:


wurde jemand von euch auch von denen angeschrieben?
(Zitat von: BIPOLAR)




Hi

Von denen Nicht,
aber als ich Grade von der Arbeit kam,
lag etwas für mich im Briefkasten...

Klick Mich & Du Erfährst was im Briefkasten Lag....

Frag mich woher die meine Adresse haben ?!
Ist das erste mal das so ein mist an mich Gesendet wird !

Gruß
Autor: BIPOLAR
Datum: 30.05.2008
Antwort:
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das versteh ich auch net so recht!

wenn ich im internet irgendwelche angaben machen muss und ich bin mir nicht 100%ig sicher wegen der sache, dann geb ich falsche daten ein. und ich hab den brief gekriegt auf den falschen namen...aber die adresse stimmt?! wtf?!
Autor: sliver23
Datum: 30.05.2008
Antwort:
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[fehlerhaft_angegebener_Link:]KLICK[/fehlerhaft_angegebener_Link]http://board.gulli.com/thread/681946-auf-abzocker-reingefallen---was-dagegen-unternehmen/

Das sollte deine Fragen beantworten.
Zahlen würd ich da auch nix.
Autor: Todi
Datum: 30.05.2008
Antwort:
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hi hatte so was ähnliches mit lebenscheck.de hab 2 mahnungen per email bekommen und ner androhung von nem inkassobüro der brief kam aber nie hab dann ebenfalls gegoogelt und von vielen gehört das ein brief kam vom inkasso wenn nicht zahlst kommt nichts mehr musst mal drauf achten an den "vertrag "den abgeschlossen hast ist mit sicherheit auch so ne firma aus united kingdem (england) hau weg den wisch
hab grad geschaut die firma hat den sitz nicht in england sondern in dubai und der callcenter wo die beschwerden hingehen ist in der schweiz(da wo wir europameister werden)

Bearbeitet von - Todi am 30.05.2008 21:16:01
It`s not a trick it`s a munich!

http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10118

Autor: cxm
Datum: 31.05.2008
Antwort:
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Hi,

nicht reagieren, nicht antworten, nicht zahlen!
Soll diese Inkassodigsda-Firma doch Mahnungen schreiben bis sie schwarz ist.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, musst Du innerhalb der festgesetzten Frist Widerspruch einlegen.
Dazu wird es jedoch nie kommen.
Will man nach einem Widersrpuch eines gerichtlichen Mahnbescheids seine Forderungen durchsetzen, muss man dies vor Gericht einklagen.
Und dort holen sich die Internet-Abzocker grundsätzlich eine blutige Nase.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: herr_welker
Datum: 31.05.2008
Antwort:
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Hatte mit einer "Tochtergesellschaft" von denen mal zu tun.

Wie schon gesagt. Nicht reagieren.

Alternativ kannst du einen Wideruf mit Einschreiben zurückschicken.

Hier eine Vorlage der Verbraucherschutzzentrale.

Zitat:

Ihre Zahlungsaufforderung vom 13.03.2008


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 13.03.2008 und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit
an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende
Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User
davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine
entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom
16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an
zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen
angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten
Entgelt steht.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und
arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die
Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen,
weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um
kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen




Musste hal noch mit deinen Angaben anpassen.




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Ende des Themas

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