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Seitenblinker clean ERLAUBT??? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Silver M
Date: 26.05.2008
Thema: Seitenblinker clean ERLAUBT???
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 26.05.2008 um 22:09:49 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hey Leute!
Hab mal ne Frage. Habe an einem Coupe die Seitenblinker Clean und habe die Blinker in Zubehör M3 Spiegeln. Bekomme aber jetzt originale M-Spiegel natürlich ohne Blinker. Darf mann das überhaupt würde mich interessieren.
Viele grüsse
Silver M

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 26.05.2008 22:09:49


Antworten:
Autor: daspertl
Datum: 26.05.2008
Antwort:
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Ja.
Da deine Frontblinker ebenfalls zur Seite "abstrahlen" sind bei dir keine Seitenblinker Pflicht. Gibt dafür auch irgendwo einen Paragraphen, aber den weiß ich nicht. Seitenblinker sind nur bei Fahrzeugen Pflicht, wo die Blinker z.B. im Scheinwerfer verbaut sind und wirlklich nur von vorn gesehen werden können.


MfG Pertl
..:: Carbon Knight - 3.0si Z4 Coupé
Autor: DoubleH
Datum: 26.05.2008
Antwort:
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Denk mal des wird keinen interessieren. Die ersten E36 (Bj 92 - 94 wurden ohne Seitenblinker ausgeliefert.

Autor: Doc. Watson
Datum: 27.05.2008
Antwort:
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Es hängt davon ab, ob ein Fahrzeug nach nationalem, Deutschem Recht (StVZO) eine Betriebserlaubnis erhalten hat, oder nach EU/EG- Recht. Die StVZO schreibt keine seitlichen zusätzlichen Blinkleuchten vor. Bei Fahrzeugen die Ihre BE jedoch nach EU/EG-Recht erteilt bekommen haben, sind die zusätzlichen seitlichen Blinkleuten vorgeschrieben.

Meiner z.B. hat eine EG-Übereinstimmungserklärung.

Es wird auch gerne gesagt:

Wo werksseitig Seitenblinker waren, müssen diese auch bleiben.

DOC. WATSON

Autor: ThaFreak
Datum: 27.05.2008
Antwort:
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Da steht eigentlich alles zum Thema drin:

schwarze seitenblinker-erlaubt?




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Ende des Themas

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