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Distanzscheiben 15mm /pro Seite - muss man zum Tüv - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: BMW-Kubica
Date: 21.05.2008
Thema: Distanzscheiben 15mm /pro Seite - muss man zum Tüv
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.06.2008 um 19:47:58 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Ich habe bei meinem E46 Coupe 15mm/ pro Seite H&R Distanscheiben an die 18" Zöller montiert. Bin begeistert das passt einfach perfekt. Nur meine Sorge muß ich diese eintragen lassen ? Ich bin schon gestern in einen Polizeikontrolle gerauscht aber die haben es Gott sei Dank nicht bemerkt.

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.06.2008 19:47:58


Antworten:
Autor: CaNNibaL
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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wenn du keine abe dazu hast, wovon ich schwer ausgehe, dann musst du sie schon eintragen lassen. war bei mir das gleich, war aber kein problem.
Helden leben lange - Legenden sterben nie
Autor: BMW-Kubica
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Eine ABE ist vorhanden. Muss ich dann trotzdem noch eintragen lassen ?
Autor: Harry_BMW
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Also meiner Meinung nach musst du das trotz der ABE eintragen lassen. Die ABE bestätigt nur das das Teil technisch unbedenklich an deinem Fahrzeug einzusetzen ist...aber hole dir lieber noch ein paar Meinungen ein...
Autor: blackravn
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Natürlich musst du damit zur Eintragung!

Du veränderst mit den Spurplatten die ET der Felgen und der TÜV muss es dir wieder abnehmen/bestätigen, dass diese Änderung im gesetzlichen Rahmen liegt.

Die ABE ist, wie schon geschrieben, nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Autor: X-9999
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Hi,

also wenn mich nicht alles täuscht braucht man bei einer ABE nicht zum Tüv um das abnehmen zu lassen, und jetzt kommt das große ABER, wenn du deine Rad- Reifenkombination verändert hast, ist die ABE ungültig (gilt in dem Fall dann nur noch als Teilegutachten, was für mich dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist), und man muss dann auch zum Tüv um das Ganze als Einheit eingetragen zu bekommen.

Lies dir die ABE mal genau durch, müsste darin stehen, was du darfst und was nicht.

Gruß Ex

Bearbeitet von - X-9999 am 21.05.2008 12:00:44
Wer später bremst fährt länger schnell.
Autor: Roterteufel81
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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er muss auf jedenfall zum tüv und auf jedenfall eintragen, denn er verändert die achslast verhältnisse durch den anbau der platten. ausserdem könnte er ja sonst bei originalbereifung jeweils 50mm platten ranhauen und sich die reifen aufschlitzen...
ZKW Scheinwerfer und Xenonlicht schwach? Hier gehts zur Anleitung

Gruss RT81
Autor: X-9999
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Zitat:


er muss auf jedenfall zum tüv und auf jedenfall eintragen, denn er verändert die achslast verhältnisse durch den anbau der platten. ausserdem könnte er ja sonst bei originalbereifung jeweils 50mm platten ranhauen und sich die reifen aufschlitzen...

(Zitat von: Roterteufel81)




50mm Platten wird es auch nicht mit ABE geben, sondern nur mit Teilegutachten, ausserdem hatte ich natürlich vergessen zu erwähnen, das im Gutachten auch sicherlich etwas zu Tieferlegung steht.

Damit eine Firma z.B. eine ABE für bestimmte Teile bekommt, werden sehr sehr umfangreiche Tests in verschiedensten Varianten und mit allen eventualitäten durchgeführt, und wenn in keiner kleinsten weise ein Risiko für den Hersteller besteht, dann bekommt der Hersteller auch eine ABE, die er dem Kunden dann zur verfügung stellt.
Wer später bremst fährt länger schnell.
Autor: Leckerlgsicht
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Normalerweise sollte in der ABE die Reifengröße stehen für welche sie gilt. In der Regel ist das die kleinste Serienbereifung, mit deinen 18ern wirst du also zum TÜV müssen.
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber

Keine Arme, keine Kekse!

Autor: Harry_BMW
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Es ist doch so:In der ABE stehen Rad-Reifenkombinationen für die diese ABE gültigkeeit besitz. Um das eintragen zu lassen kannst du damit zur Zulassung,bezahlst nen bisschen was und die tragen das in deinen Fahrzeugschein ein. Wenn du allerdings nur ein Teilegutachten hast oder ein andere reifenkombination fährst als die die in deiner ABE steht dann musst du zum TÜV oder zur DEKRA und die bescheinigen ob das in Ordnung ist und damit musst du dann zur Zulassung!!! Die erste Variante ist wesentlich günstiger und einfacher:)
Autor: Arckon
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Also normaler Weise gibt es da eigentlich immer bloß ein Teile- bzw Festigkeitsgutachten (für bestimmte Rad/Reifen kombis) dazu.

Autor: Doc. Watson
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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@Kubica
Bist du dir sicher, dass es eine ABE und nciht ein teilegutachten ist, was du hast?

Zitat:

Es ist doch so:In der ABE stehen Rad-Reifenkombinationen für die diese ABE gültigkeeit besitz. Um das eintragen zu lassen kannst du damit zur Zulassung,bezahlst nen bisschen was und die tragen das in deinen Fahrzeugschein ein.



Wenn du eine ABE hast, brauchst du das NICHT in den Fzg.-Schein eintragen lassen. Machen die noch nicht mal, wenn du das wolltest.

Für meine SW-Blenden gibt es eine ABE
Für meine Scheibentönung gibt es eine ABE

Das wird nicht eingetragen

Zitat:

reifenkombination fährst als die die in deiner ABE steht dann musst du zum TÜV oder zur DEKRA und die bescheinigen ob das in Ordnung ist



Wenn ich meine Kamei SW-blenden an einen Corsa pack und dann mit der "BMW-ABE" zum Tüv fahr... trägt der mir SICHER gar nichts ein.

Sprich entweder haste ien ABE und du darfst die Dinger ans Auto machen oder nicht oder du haste ine Teilegutachten und fährst zum TÜV
DOC. WATSON

Autor: blackravn
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Es gibt Hersteller, die haben auch eine ABE für Spurplatten, jedoch nur in Verbindung mit der Serienbereifung und auch nur bis 20mm pro Seite.

Dann braucht man nicht zum TÜV.
Er hat aber keine Serienbereifung und muss also zum TÜV.


greetings
Autor: Arckon
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Genau das meine ich auch.
Bei mir ist das auch so.
Ich brauche die auch nicht eintragen lassen.
Da ich die Serienbereifung drauf habe.
Autor: Old Men
Datum: 22.05.2008
Antwort:
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In der ABE steht alles wissenswerte drin. Solltest du aber andere Reifen oder andere Felgen fahren, ist eine Eintragung Pflicht. Hast du aber die in der ABE angegebenen Reifen und Felgen brauchst du keine Eintragung.Um aber sicher zu gehen, sprichst du am besten mit deinem TÜV Prüfer und sagst ihm, er soll dir das eintragen, denn eine ABE verlegt man so leicht. Dann bist du immer auf der sicheren Seite.
Autor: sveno
Datum: 22.05.2008
Antwort:
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Zitat:


Normalerweise sollte in der ABE die Reifengröße stehen für welche sie gilt. In der Regel ist das die kleinste Serienbereifung, mit deinen 18ern wirst du also zum TÜV müssen.

(Zitat von: Leckerlgsicht)




genauso ist es! eine abe ist immer an bestimmte voraussetzungen gebunden - bsp. 28er sportlenkrad hat ne abe in verbindung mit serienbereifung, d.h. so wie du deine rad-reifen-kombi änderst erlischt die abe und das lenkrad muß eingetragen werden!

in deutschland muß man sowieso fast alles eintragen lassen - aber das ist ein anderes thema...
Autor: Dani él
Datum: 22.05.2008
Antwort:
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Überflieg doch einfach mal das Gutachten/bzw. die ABE.

Und wenn dort steht, dass die Umbaumaßnahme unverzüglich durch einen (Sachverständigen) also Tüv oder DEKRA Mitarbeiter vorgeführt werden muß, dann weisste ja bescheid.

Hab mir auch letztes WE Spurverbreiterungen drann gemacht, vo.10mm/Achse u. hi. 20mm/Achse, da es ja größen sind die fast kaum auffallen werde ich die irgendwann demnächst eintragen lassen.
Aber richtig ist das nicht. :-)
Autor: BMW-Kubica
Datum: 22.05.2008
Antwort:
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Ich fahre zum Tüv und frage dort einfach. Habe ja die BMW M-V72 Speiche in 18" Zoll sprich es hat sich nicht so viel verändert. Danke nochmals für alle Antworten.




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