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Verkehrsregeln: Schuldfrage bei Auffahrunfall? - Geplaudere

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Beitrag von: e30 318is
Date: 19.05.2008
Thema: Verkehrsregeln: Schuldfrage bei Auffahrunfall?
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hi leutz undzwar,
ich hatte heute eine auffahrunfall also ichbin jemand hinten reingefahren nd dazu hätt ich ma ne frage...
also es war so ich war linksabbieger und vor mir war ein anderes auto gestanden, wir bekammen grün er fuhr los und in der mitte von der kreuzung hat er ne vollbremsung hingelegt weil ein anderes auto von vorne kam weil es über rot gefahren ist nd ich bin dem reingefahren...wer ist schuld ? die, die über rot fuhr weil es die unfallverursacherin war oder ich weil ich dem alten reingefahren bin ? also ich bin der meinung das die, die über rot fuhr schuld ist oder ?

Bearbeitet von - Pug am 20.05.2008 09:39:21


Antworten:
Autor: Sonic17
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Hmmm Schwierig !
Aber ich denke Die Die Über Rot fuhr & Du !
Du hättest zb mehr Abstand halten können zu deinem Vordermann !

Gruß
Autor: Doedelhai159
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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also erstmal gewöhn dir ab deine aussagen mit "undzwar" zu beginnen. das kann dir beim vorstellungsgespräch auf die füße fallen.

und zu deinem problem:

leider gottes ist es so, das derjenige der rauffährt nicht genug sicherheitsabstand gelassen hat und somit schuld ist. da gibs kein drehen und wenden.
wer den abstand einhält, kann rechtzeitig bremsen.

wenn du jetzt aber denjenigen, der über die ampel gebrettert ist ausfindig machen kannst. und du zeugen finden kannst, kann es sein das ein richter ihm eine etilschuld zuspricht.

du bleibst aber der hauptschuldige.

(alle angaben sind ohne gewähr und entspringen meinen bisherigen erfahrungen)
ich bin eine butterblume
Autor: e30 318is
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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ja die wo über die rot gefahren ist, kam ja dann auch zum unfall weil ein anderer netter e30 kollege ihr hinterher fuhr, aba er vor mir hat so schnell gebremst, da konnt sogar ich in die eisen nd es hat trotzdem gekracht...und vor gericht kommt es nicht weil keine polizei da war
Autor: Doedelhai159
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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kann trotzdem vor gericht kommen.
der polizeibericht ist ja nicht bindend.

wenn du genug platz lässt und in die eisen steigst, dann fährst du nicht dem vordermann rein. und wenn du nicht vor gericht willst, dann musst du den schaden alleine blechen
ich bin eine butterblume
Autor: e30 318is
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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des is doch behindert die is schuld weil sie über rot gefahren ist, deswegen is die unfallverursacherin...soll ich jez jedes mal wenn ich an der ampel los fahr erst warten bis der vordermann über die kreuzung ist nd dann erst losfahren ?
Autor: Doc. Watson
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Doedel hat zu 100% Recht.


DOC. WATSON

Autor: marueg
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Zitat:


...soll ich jez jedes mal wenn ich an der ampel los fahr erst warten bis der vordermann über die kreuzung ist nd dann erst losfahren ?

(Zitat von: e30 318is)




Der Richter würde sagen, im Zweifelsfall ja. Die Situation ist sicher ärgerlich, aber da der Wagen vor dir ja noch rechtzeitig anhalten konnte, wird der Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs kaum eine Teilschuld zugesprochen werden.

b.t.w.
Wie kannst du sicher sein, daß der Gegenverkehr Rot hatte, gab es einen Räumpfeil?

Bearbeitet von - marueg am 19.05.2008 22:07:54
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: Sommy
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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du bistz immer bremsbereit sein vor allem an kreuzungen.wenn du nicht mehr rechtzeitig anhalten kannst bist du entweder zu schnell oder zu dicht dran.auch wenn die andre über rot fährt.das wäre eher von bedeutung wenn ihr dein vordermann reinfährt.du hättest also abstand halten müssen.das kann dir leider zu last gelegt werden
We are from Bavaria. It's near Germany!
Autor: e30 318is
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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ja wenn du doch pfeil ampeln hast wo du abbiegst hat der, der dir entgegekommt rot...
Autor: ronaldo66
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Die Pfeile bedeuten ja nicht, daß Du blind drauf los fahren kannst.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, Du bist alleine schuld wg. ungenügendem Sicherheitsabstand!
Wenn der Vordermann plötzlich bremst -völlig egal warum- mußt Du rechtzeitig anhalten können.
Autor: Wilhelmidelta
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zur allgemeinen Situation: Ich kenn gleich mehrere Ecken bei uns in der Gegend, wo beides vorhanden ist. Einmal Linksabbieger grün, Gegenverkehr rot, aber auch viele wo Linksabbieger nicht getrennt geregelt ist. Also klassische Ampelschaltung, von links und rechts kommende rot, geradeaus und Gegenverkehr grün. Ist auch ziemlich blöd, da bei zwei, drei Linksabbieger die warten müssen, sofort die Kreuzung dicht ist.
Wie auch immer, im Regelfall hat der Gegenverkehr aber bei einer separaten Abbiegerampel (grüner Pfeil) rot, also durchaus möglich daß der "Unfallverursacher" dort zu finden ist. Spielt aber keine Geige für dich, du bist draufgefahren und somit wird dir jeder das gleiche sagen, zu geringer Abstand, deine Schuld. Ist zwar immer so ne Sache, da bei vielen Auffahrunfällen der größere Abstand auch nichts gebracht hätte, aber egal woran es lag ("gepennt", zu dicht etc.), der der auffährt, hat Schuld.
Autor: herrlado
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:


Wenn der Vordermann plötzlich bremst -völlig egal warum- mußt Du rechtzeitig anhalten können.

(Zitat von: ronaldo66)




Kann ich nur zustimmen.
Autor: mb100
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Nur mal grundsätzlich: Die Regel "wer auffährt, ist automatisch schuld" ist ein Märchen. Es muss immer geschaut werden, warum aufgefahren wurde und was sonst noch passiert ist.
Dennoch ist es in der Realität tatsächlich so, dass der Auffahrende meistens schuld ist.

Ich zitier mal ne Stelle aus dem "neuen Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker, S. 182 f. (und ja, ich weiss - das Werk ist sicher kein juristisches Fachbuch):

Zitat:

Schuld am Unfall hat derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstoßen und so den Unfall verursacht hat. Möglicherweise ist dies nur einer der beiden Verkehrsteilnehmer. Dann muss dieser den vollen Schaden tragen. Denkbar ist aber auch, dass beide Verkehrsteilnehmer einen Fehler gemacht haben. Dann müssen sie gemeinsam für den Schaden aufkommen. Das Gericht muss lediglich eine Haftungsquote festlegen, [...]. Als dritte Möglichkeit kommt in Betracht, dass keiner der beiden Unfallbeteiligten etwas falsch gemacht hat, sondern ein Dritter ausschließlich für den Unfall verantwortlich ist. Dann muss dieser sämtliche Kosten übernehmen.
[...]
Recht erhielt daher eine Fahrerin, die auf ein Auto auffuhr, weil sich dieses an einer grünen Ampel zunächst in Bewegung setzte, dann aber plötzlich und unerwartet bremste.



Ich denk, weil es im allgemeinen Interesse liegt, dass Kreuzungen zügig zu überqueren sind und man auch eigentlich - wegen der Ampel - nicht damit rechnen muss, dass einer von der Seite kommt, wird hier zwar nicht gutgeheißen, aber akzeptiert, dass Du etwas dichter aufgefahren bist und die Dame, die über Rot fuhr, schon ne Mitschuld bekommt. Und möchte Dir raten, Dich mit nem Anwalt zusammenzusetzen und ihm den Fall zu übergeben.

Zitat:



Wenn der Vordermann plötzlich bremst -völlig egal warum- mußt Du rechtzeitig anhalten können.

(Zitat von: ronaldo66)




Das is zwar grundsätzlich richtig, aber der Grund der Bremsung ist nicht egal. Beispielsweise darf man bei Kleintieren (Igel, Eichhörnchen, ...) keine Vollbremsung machen - und wenn man in verkehrserzieherischer Absicht bremst, ist man auch mit zumindest ner Teilschuld dabei (Beispiele auch aus o.g. Quelle, S. 184.)

Bearbeitet von - mb100 am 20.05.2008 12:10:14
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: E36-Freak
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:



und vor gericht kommt es nicht weil keine polizei da war

(Zitat von: e30 318is)




Wie hoch ist der Schaden und wie habt Ihr Euch da "geeinigt".

Doedels Aussage trifft zu 100% zu...Hauptschuld wirst Du in jedem Fall bekommen
Autor: brandyfive
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Also so einfach ist das nun auch nicht , einfach zu sagen, wer auffährt hat Schuld.
Schildere den Fall schriftlich an Deine Versicherung , es gibt ja Zeugen , dass die bei Rot gefahren ist und dann bekommst Du maximal zu 25%Schuld.

Mit einem guten Anwalt , kriegst Du diese Last auch noch weg!

Autor: Doedelhai159
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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nie im leben.

was is denn wenn da eine alte frau umfällt weil sie ne herzatacke hat?

will man der alten dame die schuld zusprechen?

wer auffährt hat den sicherheitsabstand nicht eingehalten. kann man sich querstellen wie man will.
ich bin eine butterblume
Autor: mb100
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:


was is denn wenn da eine alte frau umfällt weil sie ne herzatacke hat?

will man der alten dame die schuld zusprechen?

(Zitat von: Doedelhai159)




Nein, weil ne Herzattacke zu haben nicht gegen die Verkehrsregeln verstößt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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hat doch auch damit nix zu tun.

da vorn kann sonstwas passieren. wenn man den sicherheitsabstand einhält, fährt man dem vorderman nicht rauf.

darum bekommt man auch immer schuld bei solchen dingen. nur weil einer zu dumm zum fahren ist, heißt das nich das man selbst von allem befreit ist.
ich bin eine butterblume
Autor: mb100
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:


hat doch auch damit nix zu tun.

da vorn kann sonstwas passieren. wenn man den sicherheitsabstand einhält, fährt man dem vorderman nicht rauf.

darum bekommt man auch immer schuld bei solchen dingen. nur weil einer zu dumm zum fahren ist, heißt das nich das man selbst von allem befreit ist.

(Zitat von: Doedelhai159)




Lies nochmal meinen Beitrag oben (und vielleicht die von mir zitierte Quelle) durch...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Doedelhai159
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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habich. und ich bin der meinung das man sowas nicht als präzedensfall nehmen kann. es wird rein garnichts zu solche einem fall gesagt, dh.kein aktenzeichen, kein wortlaut, keine umständ esw.

wenn da jemand an der ampel steht, bei grün losfährt und plötzlich bremst.
kann er immernoch sagen das er irgendwo ein krampf oder herzbeschwerden hatte und dann vorsichtshalber oder vor schreck gebremst hat.

und genau wiel sowas nicht auszuschließen ist, muss man stehts und ständig den sicherheitsabstand einhalten.
ich bin eine butterblume
Autor: mb100
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Da war ich auch etwas enttäuscht, dass da keine Quelle genannt wurde. Kann ja mal schauen, ob ich ein paar Urteile find.
Mir gehts vor allem darum, darzustellen, dass man keine Regel a la "wer auffährt ist automatisch schuld" aufstellen kann. Eben weils noch viel zu viele Umstände gibt, die noch mit reinspielen können.

Nebenbei: in Deutschland haben wir ohnehin kein Case Law, folglich gibts auch so gesehen keine Präzedenzfälle.

Nebenbei: ich hab nie gesagt, dass der Threadsteller schuldfrei da rauskommt. Mit 25 bis 33 % is er m.E. auf jeden Fall dabei - eher mit mehr (wohl mind. 50 %). Nur hab ich auch schon gesagt, dass die Rotlicht-Dame mit ner Teilschuld dabei ist. Der, in den der Threadsteller reingefahren ist, dürfte / sollte / müsste "schuldfrei" aus der Sache rauskommen...

Bearbeitet von - mb100 am 20.05.2008 13:40:06
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: ronaldo66
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Hatte nach dem rechtstheoretischen Vortrag von mb100 schon mal angesetzt, aber wieder gelöscht, aber jetzt hak' ich doch mal ein:
Wir können das jetzt hier mit BGH-Urteilen, Präzedenzfällen und sonstigen Kleintier-hätte-wäre-wenn-Diskussionen füllen, letztlich ändert es nichts an den Fakten:
Der Vordermann hat verkehrsbedingt und rechtzeitig gebremst und unser Kandidat ist ihm hinten reingebrettert!
Sollte der Frau die Rotlichtfahrt nachgewiesen werden können, würde ihr möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen, allerdings wäre es dann angesichts der geschilderten Sachlage auch schlau gewesen, die Polizei zwecks Unfallaufnahme hinzuzuziehen.
Wie Doedelhai ganz zu Anfang schon schrieb, verbleibt hier die Hauptschuld ganz klar beim Auffahrenden.
Autor: BenE36
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Schildere den Fall schriftlich an Deine Versicherung , es gibt ja Zeugen , dass die bei Rot gefahren ist und dann bekommst Du maximal zu 25%Schuld


@brandyfive:

Wie kommst Du auf die Schote, erläuter mir das bitte mal.
Autor: Kingm40
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Da wirst du kaum eine Chance haben mit weniger als 100 % davon zu kommen. 1. kann es durchaus sein, dass der Gegenverkehr auch grün hatte. 2. egal ob grün oder nicht, dein Vordermann hat offensichtlich verkehrsbedingt gebremst. Wenn du ihm drauf gefahren bist, war der Abstand zu gering und somit bist du schuld.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Ein Vordermann von mir hat stark gebremst. Ich steig voll auf die Latschen und schaffe es noch anzuhalten. Der hinter mir nicht mehr, knallt in mich rein und schiebt mich auf den Vordermann. Am Ende hatte der letzte 100 % Schuld.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: mb100
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:


Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Ein Vordermann von mir hat stark gebremst. Ich steig voll auf die Latschen und schaffe es noch anzuhalten. Der hinter mir nicht mehr, knallt in mich rein und schiebt mich auf den Vordermann. Am Ende hatte der letzte 100 % Schuld.

(Zitat von: Kingm40)




Genau die Situation hatte ich auch mal - mit identischem Ausgang. Aber nur, weil die Person, wegen der der erste gebremst hat (die hat afair einfach nen Spurwechsel "ohne zu gucken" gemacht) abgehauen ist. Sonst wär die lt. Angabe des Polizisten auch mit in der Schuld gewesen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: brandyfive
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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@ben e36

Seine Versicherung wird doch für den Haftpflicht Schaden belangt.
Wenn die Versicherung jetzt Aussicht auf Erfolg hat, die Schuld jemanden anderen in die Schuhe zu schieben, dann versuchen die das !
Alianz ist ganz berüchtigt für solche Sachen !
Autor: Kingm40
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Zitat:




Genau die Situation hatte ich auch mal - mit identischem Ausgang. Aber nur, weil die Person, wegen der der erste gebremst hat (die hat afair einfach nen Spurwechsel "ohne zu gucken" gemacht) abgehauen ist. Sonst wär die lt. Angabe des Polizisten auch mit in der Schuld gewesen.

(Zitat von: mb100)




Vordermann hat bei mir keine Schuld bekommen, weil er "Verkehrsbedingt" gebremst hat. Sein Vordermann wollte links abbiegen und musste wegen Gegenverkehr stehen bleiben, mein Vordermann war knapp dran und hat halt stark bremsen müssen. Ist aber lt. Polizei kein Problem.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: X-9999
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Hallo,

Hatte ähnliches mit meinem erstwagen, Nissan Micra 750Kg. Mir ist einer aufgefahren, und hat mich trotz ca. 2m Sicherheitsabstand (Ich stand an einer Ampel) in meinen Vorderman geschoben) Die Polizei sagte mir damals, wenn ich ein schweres Auto gehabt hätte, könnte es evtl sein, das ich eine Teilschuld bekommen würde, aber da mein Leichtes Auto von dem Drauffahrenden auch 20m geschoben werden könnte, bin ich aus der Sache raus. Dabei fand ich diese aussage sehr schwachsinnig, und zudem wer schuld hat und wer nicht, entscheidet nicht die Polizei.

Ich würde definitiv zum Anwalt gehen, das Du da aus der Schuld kommst halte ich für unmöglich, eine Teilschuld wird auf jeden Fall bei dir bleiben.

Gruß Ex
Wer später bremst fährt länger schnell.
Autor: mb100
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:




Genau die Situation hatte ich auch mal - mit identischem Ausgang. Aber nur, weil die Person, wegen der der erste gebremst hat (die hat afair einfach nen Spurwechsel "ohne zu gucken" gemacht) abgehauen ist. Sonst wär die lt. Angabe des Polizisten auch mit in der Schuld gewesen.

(Zitat von: mb100)




Vordermann hat bei mir keine Schuld bekommen, weil er "Verkehrsbedingt" gebremst hat. Sein Vordermann wollte links abbiegen und musste wegen Gegenverkehr stehen bleiben, mein Vordermann war knapp dran und hat halt stark bremsen müssen. Ist aber lt. Polizei kein Problem.

(Zitat von: Kingm40)




Stimmt - und da liegt der Unterschied. Bei mir hat auch der erste gegen die Verkehrsregeln verstoßen (spontan keine Ahnung, wozu des gezählt wird - Vorfahrtmissachtung wahrscheinlich), während bei Dir nur der letzte gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat (also zu geringer Abstand).
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Peppitsch
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Zitat:


nie im leben.

was is denn wenn da eine alte frau umfällt weil sie ne herzatacke hat?

will man der alten dame die schuld zusprechen?

wer auffährt hat den sicherheitsabstand nicht eingehalten. kann man sich querstellen wie man will.

(Zitat von: Doedelhai159)




Wenn die vorher bei Rot über die Ampel geht, wird se ne Teilschuld kriegen !!!!!


WELTMEISTER 2006
Autor: Peppitsch
Datum: 21.05.2008
Antwort:
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Zitat:


wenn da jemand an der ampel steht, bei grün losfährt und plötzlich bremst.
kann er immernoch sagen das er irgendwo ein krampf oder herzbeschwerden hatte und dann vorsichtshalber oder vor schreck gebremst hat.

(Zitat von: Doedelhai159)




Haha, nur weil ich nen Krampf kriege, hau ich mal einfach auf die Bremse, und mein Hintermann aus der Kolone (bei Kolonenfahrten darf der Abstand meines Wissen etwas gesenkt werden) muss die Kosten übernehmen ?

da wird dir der Richter aber HOFFENTLICH was anderes erzählen.

Bearbeitet von - Peppitsch am 21.05.2008 14:35:00
WELTMEISTER 2006




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Ende des Themas

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