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Auto verkauft - Geplaudere

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Beitrag von: Blackthunder323
Date: 19.05.2008
Thema: Auto verkauft
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Hallo @ all, habe meinen Wagen am Freitag letzter Woche verkauft.

Heute früh rief mich der Käufer an und sagte, das Fenster auf der Fahrerseite würde nicht mehr hoch fahren. Als er den Wagen letzte Woche Mittwoch besichtigt hatte, funktionierte es aber einwandfrei, was er durch das Betätigen der Fensterheber gesehen hatte! Bei mir war es aber nicht der Fall, dass das Fenster nicht hoch ging. Muss ich mich nun an der Instandsetzung beteiligen? Meiner Meinung nach nicht, da ich als Privatperson verkauft habe!!!

Was sagt Ihr dazu???

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!!

Vielen Dank im Voraus!!!

Gruß Thomas

Bearbeitet von - Blackthunder323 am 20.05.2008 18:28:56
Gruß Blackthunder323


Antworten:
Autor: Jzpirek
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Hey...

brachst dich an der instandsetzung nicht zu beteildigen...
Es sei den du hast im Kaufvertrag geschrieben das du eine gewärleistung oder garantie gibst...
Das kann ich mir aber nicht vorstellen das würde ja keine Privat Person machen...

MFG
Autor: jospi69
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Von privat zu privat handelt man gekauft wie gesehen. Ich hoffe du hast einen Muster-Kaufvertrag abgeschlossen. Ich würde mich auf keinen Fall an den Kosten beteiligen, wo soll das noch hinführen?
Autor: gianluca
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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hi,

das mußt du nicht bezahlen und dich auch nicht daran beteiligen.
Bei Privatverkauf gilt gekauft wie gesehen, der Käufer muss sich überzeugen dass zum Zeitpunkt der Übergabe alles ordnungsgemäß bzw. wie vereinbart funktioniert. Danach hast du keine Pflichten mehr...

Gruß
Autor: DarkSoul666
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Brauchst dich nicht beteiligen...war ja ein Privatverkauf und somit auch keine Garantie/Gewährleistung. Ist sein problem....auch wenn ihm die Kiste nach ner Woche um die Ohren fliegen sollte.

Falls du Dich beteiligen möchtest....dürfen tust du es hehe
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
Autor: Blackthunder323
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Erstmal vielen vielen Dank für die Antworten!

Habe im Kaufvertrag geschrieben, das die Sitzbelegungsmatte defekt ist, die Beifahrertür gewchselt wurde und das der Wagen einen Kratzer über die Türe/Setenwand hat und das wars.

Also meint Ihr, ich muss nichts bezahlen???

Gruß Thomas
Gruß Blackthunder323
Autor: Marzel
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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ja, du musst nix zahlen !
Autor: kroate-325
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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bloß nix zahlen, bist zu nichst verpflichtet.
Autor: King.S
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Kann mich den Vorrednern nur anschliessen , bloss nichts zahlen .
Es ist auch kein Neuwagen mehr da geht halt was kaputt und wenn du einmal nachgibst dann kommt der womöglich wegen jeder Kleinigkeit zu dir !
Chromradkappen, Aufkleber und Baumarktauspuffblenden sind kein Tuning!

Gib mir einen Punkt wo ich hintreten kann und ich bewege die Erde !
Autor: 332i-Machine
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Also sorry, ich will dich nicht anpissen Blackthunder323, mir fällt nur auf, das diese Threads "Auto privat verkauft, nun defekt - Kostenbeteiligung???" Überhand nehmen!

Von diesen Thread's gibt's mehr, als diese "XY vs. YZ"...

Es ist doch klar, dass du da nichts zahlen musst... wo würde das denn hinführen, wenn man sogar als Privatperson für solche Kleinigkeiten belangt werden könnte, ohne es mit Absicht getan zu haben etc...
Autor: hero182
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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hm, ich würd sagen, nachdem du die gewährleistung ned ausgeschlossen hast, könnte es gut sein, dass er nen anspruch hat.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: mikV8
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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Richtig.
Auch als Privatverkäufer hat man grundsätzlich ein Jahr Gewährleistungspflicht.
Diese darf man aber im Kaufvertrag ausdrücklich ausschließen und sollte es auch tun.
Wenn du das nicht getan hast, kann es mächtig eng werden.

Gruß Mirko
Autor: plop
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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lass dir ne neue nr geben ;)
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Bruderchorge
Datum: 19.05.2008
Antwort:
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So wie MikV8 es gesagt hat ist es, hab mich schon genug mit der Materie befasst, wenn man die Gewährleistung nicht ausschließt oder diese durch ein Muster ausgeschlossen ist, gibt man auch als Privatperson AUTOMATISCH 2 Jahre Gewährleistung, so ist das Gesetz auch wenn es selten bescheuert ist fürn 20 Jahre alten Wagen oder sowas naja....

Aber das ist die Rechtslage, nur ich denke niemand geht fürn kaputten Fensterheber vor Gericht, denke ich mal ^^
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Blackthunder323
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Hallo, im Vertag steht (Vordruck vom ADAC):

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernohmen wird."

Demnach muss ich doch keine Gewehrleistung/Garantie geben!!!

Gruß Thomas
Gruß Blackthunder323
Autor: Maveric
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:


Also sorry, ich will dich nicht anpissen Blackthunder323, mir fällt nur auf, das diese Threads "Auto privat verkauft, nun defekt - Kostenbeteiligung???" Überhand nehmen!

Von diesen Thread's gibt's mehr, als diese "XY vs. YZ"...


(Zitat von: 332i-Machine)




Das dachte ich auch eben. Die antworten sind auch immer die gleichen.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: Blackthunder323
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Ja Ja, ich bin jetzt auch nicht angepisst, aber ich denke, dass das Thema sehr breit ist und das Problem auch immer etwas anders ist!!!

gruß Thomas
Gruß Blackthunder323
Autor: 332i-Machine
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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In JEDEM (!!!) privaten Kaufvertrag, den man im Internet findet (Mobile.de zum Beispiel!) ist dieser Passus enthalten!
Ich glaub bei denen vom ADAC ist sogar ein Feld zum Ankreuzen vorhanden, WENN man Garantie/Gewährleistung gibt!




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Ende des Themas

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