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Beitrag von: maxexc380 Date: 11.05.2008 Thema: Werkstattprobleme mit E46 ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 11.05.2008 um 14:45:43 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Tach Zusammen. Mein Problem wird sicher nicht hierher gehören, dennoch `ne kurze Schilderung. Habe im Februar mein Auto gekauft. Ist `n geiles Teil, aber hat paar kleine Wehwehchen. Navirechner spinnt oft rum, Differential macht Geräusche wie ein Bus beim anfahren, extreme Laufgeräusche der Reifen ( Sägezahn? )sauberes Schalten ohne Rucken und Schläge von der Hinterachse unmöglich, Schaltsperre 5.Gang klemmt im kalten Zustand. War deßwegen beim Händler - wegen Gewährleistung. Bin ja noch im ersten halben Jahr,wo die Beweisslast beim Händler liegt. Der schickt mich zu einer freien Werkstatt, die für den Händler die Leasingrückläufer verkaufsfertig macht.Der ist sowas von überlastet, das sein Terminmanagement ziemlich chaotisch ist. Machte Termine aus, die er nicht halten konnte bzw. wollte.Hatte ihm zweimal das Auto hingestellt, beim ersten male umsonst. Beim zweiten male hatte er mir die Radlager gewechselt und angeblich auch die Schaltsperre des 5. Ganges repariert.Davon merkte ich aber nichts , klemmt nachwievor. Hab mal unters Auto gekuckt, da ist keine Verschraubung von Auspuff usw. gelöst wurden. Ich komme mir hier tierischst verarscht vor. Wegen dem Navirechner schlug mir der Händler vor, zu warten, bis er ein vergleichbares Auto reinbekommt, wo er dann den Rechner mit meinem tauschen kann. Alles in allem - ich komme mir hier schön verschaukelt vor. Kann das sein, das der Händler hier Zeit schinden will, um aus dem Zeitfenster des ersten halben Jahres der Gewährleistung zu kommen? Muss ich mir das wirklich alles antun? Muss ich auch wirklich in diese Werkstatt fahren, wenn er mir doch noch `ne Reparatur anbietet? Ich habe kein Vertrauen zu dieser Werkstatt, wenn die mir so die Taschen voll hauen. Was kann ich hier machen? Ich hatte schon die Idee, mal zu BMW zu fahren, ne komplette Mängelliste zu erstellen und die dem Händler dann hinzulegen. Was könnte ihr mir empfehlen? Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 11.05.2008 14:45:43 |
Autor: Neugi Datum: 11.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo ! Ist im grunde genommen die richtige Idee mit dem freundlichem ! Wirst allerdings dafür zahlen müssen ! Auf alle fälle solltest du mit dem freien alles schriftlich festhalten ! Dann hast du zumindest einen Beleg das du alles in der Garantie bemängelt hast er halt bloß bzw. warum auch immer keine Zeit hatte ! Mfg. Christian |
Autor: BMW-86 Datum: 11.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- schriftlich ne angemessene Frist zur Machbesserung setzten. Mit dem hinweis wenn das nix wird die karre zurückgeht. mit den sechs monaten haste schon gut erkannt ;-) |
Autor: ~Alien~ Datum: 11.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- du hast bestimmt die euroPlus garantie! damit kannst du zu jedem BMW Händler gehen und dort deinen wagen reparieren laßen. desweiteren, kannst du deinen ja mal bei tüv oder dekra checken lassen, damit du was schriftliches hast und deinen händler damit ein wenig unter druck setzen. außerdem würde ich bei der kundenbetreuung in münchen anrufen und ihnen deinen fall schildern. die reagieren da recht schnell. gruß rene ~ Jage nur, was Du auch überholen kannst! ~ |
Autor: 3er-kai Datum: 11.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie meine Vorredner schon sagten, auf alle Fälle eine Mängelliste von autorisierter Stelle (TÜV, DEKRA, BMW Händler etc.) anfertigen lassen. Dann deinen Verkäufer um Abstellung der Mängel bitten. Immer schriftlichen Reparaturauftrag (mit Kopie für dich) machen. Du musst dem Verkäufer drei Reparaturversuche einräumen. Falls die erfolglos waren, kannst du dann Minderung (teilweise Erstattung des Kaufpreises) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Auto geht zum Verkäufer und Geld zum Käufer zurück) verlangen. LG Bearbeitet von - 3er-kai am 11.05.2008 15:46:20 |
Autor: plax Datum: 12.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, also, lass eine Mängelliste erstellen/erstelle sie selber und schicke diese/oder bringe diese zu dem händler... lass dir den erhalt quittieren... setze in diesem schreiben eine frist von 14 tagen zur nachbesserung auf. wenn er dann nicht nachbessert, mach von deinem recht gebrauch und tritt vom kaufvertrag zurück... Hubraum statt Wohnraum !!! |
Autor: maxexc380 Datum: 12.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke erstmal für die zahlreichen Antworten. Ich habe keine Euro-Plus, das war ein freier Autohändler und meine Ansprüche mache ich über die normale Sachmängelhaftung geltend.Von daher sehe ich mich ja gezwungen, seine Werkstatt nutzen zu müssen, obwohl mir das sehr widerstrebt.Die halten sich halt nicht an Termine, erzählen was von Reparaturen - die nicht stattgefunden haben, und sowas soll ich meinem Auto antun? Es ist ja nicht so, das ich den Händler wegen eingerissenen Scheibenwischerblättern verhaften will. Die von mir geschilderten Probleme sind ja nicht ohne und auch jederzeit reproduzierbar. Das ich BMW mit hinzuziehen will, liegt daran, das die mir die Mängel bestätigen sollen. Kann ja sein, das ich das alles bissel überspitzt sehe und ein BMW beim anfahren wirklich wie ein alter Bus losheulen muss.Ich werde dem Händler meine eigene Mängeliste übergeben, lass die mir gegenzeichnen und stelle ihm eine Frist zur Behebung .Wenn er mir dann sagt, das und das ist kein Mangel, kann ich ja immernoch zu BMW rennen. Ich möchte eigentlich das Auto nicht zurückgeben. Wie wäre es denn in so einem Fall. Ich hatte ihm damals ein Auto in Zahlung gegeben und den Rest bezahlt. Wenn ich den Kauf rückabwickeln muss, kann er mir ja schlecht mein altes Auto wiedergeben. Wie verhält es sich mit den mittlerweile gefahrenen Kilometern ? Ich habe dann ja bissel zum weiteren Wertverlsut beigetragen ( 3500 km), muss ich mir das dann finanziell abziehen lassen? |
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