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Rechtsklärung bzw. Vertragsabschluss - Geplaudere

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Beitrag von: dennisl84
Date: 09.05.2008
Thema: Rechtsklärung bzw. Vertragsabschluss
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Hey Leute, ich hatte mit dem Gedanken gespielt meine Fotoausrüstung und meine Studioausstattung zu verkaufen...Nun ja, wie gesagt Gedanke. Nun kam es wie es kommen musste, ich hab das Zeugs in ne'm Forum angeboten und jemand hatte an Teilen interesse. Hab ihn dann einen Preis vorgeschlagen der sich zwischen seinem und meinem in der Mitte traf. Soweit so gut. Nun hatte ich zu dem Preis meine Bankdaten für den Fall das er es kaufen will geschrieben. (Damit ich nicht tausende Mails schreiben muss).Bevor er überweist, sollte er allerdings nochmals nachfragen ob ich es noch aktuell verkaufe oder nicht. Naja, es kam wie es kommen musste, er überwies und ich mailte ihm 10 minuten nach meiner ersten mail, ohne von ihm eine bestätigung bekommen zu haben , das ich nicht mehr verkaufen will und mein hobby doch weiter betreibe. So, nun hat er überwiesen, und trotz vorschlags von mir ihm alles wieder zu überweisen,er solle mir doch seine kontodaten schicken, kam er mit kaufvertrag und geschäft und nicht rückgängig machbar und ich muss es ihm jetzt verkaufen. nachdem ich ihm sagte das ich die kontodaten zur rücküberweisung brauch...kam nur die adresse an der ich die sachen schicken lassen soll....wie kann ich nun sein geld zurückschicken...bzw...er droht mit anwalt...was kann er damit bezwecken? ist dies dann rechtens? klar, auch nicht fein von mir...aber kanns auch nicht mehr ändern!

danke im voraus


Antworten:
Autor: Serious
Datum: 09.05.2008
Antwort:
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Is ein rechtsgültiger "mündlicher" Kaufvertrag!

Wenn ihr davon sogar nen Schriftverkehr über PC habt oder er nen Zeugen dafür hat hat er durchaus ne Chance des auch durchzubekommen!!




Bimmer Crew Sued

Beste Motoren Weltweit
Autor: M3Forever
Datum: 09.05.2008
Antwort:
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Ein kaufvertrag wird geschlossen nach 433 BGB.
Hat der käufer das Geld überwiesen, hat er gg den Verkäufer einen Anspruch aus 433 Abs. 1 BGB auf Herausgabe der Kaufsache.

Rücktritt vom Kv hätte der Verkäufer lediglich nach den 118 ff BGB. bspw. 119 BGB.
Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren inhalt im Irrtum war...., kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Schadensersatz Ansprüche sind auch möglich.
***Ein M3 parkt nicht, er lauert***
Autor: 318ci_2001
Datum: 09.05.2008
Antwort:
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ach was!

"Hat der käufer das Geld überwiesen, hat er gg den Verkäufer einen Anspruch aus 433 Abs. 1 BGB auf Herausgabe der Kaufsache"

dazu muss aber erst mal ein kaufvertrag bestehen und wenn dennis ausdrücklich schrieb, dass er nochmal nachfragen soll ob er wirklich verkauft, dann ist da nix zu stande gekommen. ist nicht mal ne option auf nen kauf.

aber wenn du geld überwiesen bekommen hast, dann hast du doch seine bankdaten automatisch?!

und mündlich ist der KV mal gar nicht, da ja alles über mails war.

zu nem KV gehört Angebot + Annahme, da der typ nur geld geschickt hat, ohne das dennis ihm ein rechtsgültiges angebot gelegt hat, könnte dennis doch sogar einfach das geld behalten und der andere hatte pech (arsch aktion, aber ansich müssts gehen^^)

falls ich deinen text falsch verstanden hab korrigier mich bitte :)
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)

Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
Autor: Kingm40
Datum: 09.05.2008
Antwort:
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318 ci hat recht, solltest du wirklich geschrieben haben, dass er nochmal fragen soll, ob du verkaufen willst, ist kein KV zu stande gekommen. Für einen Kaufvertrag braucht es ja Angebot und Zustimmung. Grundvoraussetzung für ein Angebot ist der "Bindungswille" des Verkäufers. Er muss also verkaufen wollen, wäre hier nicht gegeben, kein KV, kein Problem.

Allerdings das Geld wirst du nicht behalten könne.

Grüße Mario
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: dennisl84
Datum: 09.05.2008
Antwort:
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Danke für die Antworten. Ja, zum Thema Geld zurück überweisen. Würd ich gern tun...Allerdings sehe ich bei meinen Eingängen nur seinen Namen und den Verwendungszweck. Muss ich da zur Bank und denen sagen das sie das wieder abbuchen sollen? Also Bankdaten von ihm kann ich nicht finden :-(




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