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Beitrag von: Colonia Date: 05.05.2008 Thema: Kindsunterhalt per Gerichtsbeschluss anfechtbar? ---------------------------------------------------------- Hallo, da hier auch einige Väter unterwegs sind,...folgende Frage an Euch. Mann, geschieden und 2. mal verheiratet, 2 Kinder bei der Mutter lebend. Kindsunterhalt vor 5 Jahren bei Scheidung per Gerichtsbeschluss festgelegt (Zum Nachteil der Mutter). 1. Kann die Mutter eine Prüfung der Einkommensverhältnisse des Vaters veranlassen? 2. Wird das Einkommen der 2. Frau für eine eventuelle neue Berechnung des Kindsunterhalts herangezogen? 3. Da die Mutter auch wieder verheiratet ist, wird auch hier das Einkommen des neuen Partners eingerechnet? Danke für Euer Feedback www.unfreiwillig120.de |
Autor: Tombo Datum: 05.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- zu 1,soweit mir bekannt ist alle 2 Jahre zu 2,die 2.frau ist nicht Unterhaltspflichtig zu 3,dadurch fällt nur der Ehegattenunterhalt weg,hat aber keinen Einfluß auf Kindsunterhalt,nur wenn der Neue das kind adoptiert zahlt der richtige Vater nicht mehr |
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