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Beitrag von: Donrana Date: 01.09.2003 Thema: Reifeneintragung trotz ABE? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 24.04.2007 um 22:41:03 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo Leute, Ich war bis vor kurzem der Meinung, dass die montierten Räder (ohne Ausnahme) auch im Schein stehen müssen. Besitze ein ABE dafür. Hab jetzt oft das Gegenteil gehört. Muß ich diese jetzt eintragen lassen? Wollte vor Ort bei der Polizei nicht nachfragen :-) *** John Wayne würde BMW fahren *** Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 24.04.2007 22:41:03 |
Autor: Hobbyschrauber Datum: 01.09.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, in der ABE stehen für Rad/Reifenkombis immer Anmerkungen bzw. Bemerkungen, sowas wie z.B:"Nur in Verbindung mit..." oder "Nicht bei..." Sind alle Auflagen erfüllt, so gilt die ABE wenn es so drauf steht. Sonst gibt es immer einen Satz der ungefähr lautet: "Beim Umbau erlischt die ABE der Fahrzeuges ...blabla... unverzüglich ...bla... amtlich anerkannten Sachverständigen... bla!" Das bedeutet: Eintragen lassen. Ich hatte an meinem E30 16" Borbet, dafür habe ich eine sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bekommen. D.h. ein Prüfer schaut sich den Umbau an, stellt einen Wisch aus in dem steht das alles i.O. ist (mit vermerk der Fahrgestellnummer) und diesen Schrieb muß man dann wie eine ABE mitführen. Wann jetzt aber was gemacht werden muß, kann man nur von Fall zu Fall anhand der ABE/der Gutachtens feststellen. Wobei bei einem Gutachten immer eine Eintragung notwendig ist. Tschö, Hobbyschrauber e36 www.tischner-Motorsport.de *** jede Generation hat die Musik die sie verdient! *** |
Autor: tobive Datum: 01.09.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm soweit ich weiss, wenn es original bmw-alus und zb. nen komplettradsatz von bmw is muss es nicht drin stehen, da es ja dann zb. für den e36 freigegeben ist von bmw. mfg, Tobi >>> Geht nicht, gibts nicht! <<< |
Autor: Schobi Datum: 01.09.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo. Ich meine, dass du selbst Räder für die du eine ABE hast eintragen lassen mußt, sobald du etwas am Serienzustand des Autos veränderst, z.b. Tieferlegung. Da spielt es , glaub ich auch keine Rolle ob original Felgen oder aus dem Zubehörhandel. Bei mir stehen z.b. auch meine Felgen eingetragen, obwohl es sich um ein BMW Rad handelt und werksmäßig verbaut war/ist. mfG. Schobi |
Autor: tobive Datum: 01.09.2003 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja gut die eintragung an sich wird ja kein problem sein wenn es bmw alus komplettradsatz fürn e36 freigegeben ist.. wobei ich nichts am serienzustand verändert habe, nichts tieferglegt oder so.. m-fahrwerk ab werk drin.. die felgen tausche ich nur gegen andere serienfelgen.. naja mal sehn was die beim vergölst sagen! ciao, tobi >>> Geht nicht, gibts nicht! <<< |
Autor: shane54 Datum: 24.04.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo ich habe ein Problem, ich habe mir neue Felgen gekauft und die falschen Reifen dazu gekauft mein Querschnitt ist zu klein laut ABE, deswegen suche ich Jemanden der 245/35/17 und 215/40/17 auf einem 3er mit dem Typ 3/B fährt bitte hilft mir |
Autor: violett Datum: 25.04.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo ist doch kein Thema, ist beim E36 doch ne "Standart-Tuner-Größe", einfach beim TÜV eintragen lassen! Greetz Zitat: Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
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