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Leuchtweitenregulierung defekt - 3er BMW - E36

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Beitrag von: CarstenM
Date: 23.04.2008
Thema: Leuchtweitenregulierung defekt
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Hallo,

ich bräuchte mal Leute mit einer Glaskugel. ;-)
Meine Frau war heute beim TÜV, doch die Plakette wurde deswegen nicht erteil, weil die Leuchtweitenregulierung nicht funktioniert. Einbgebaut sind die Standardscheinwerfer ab Werk, kein Xenon-Licht.
Man hört wohl vorne rechts im Motorraum ein Summen, wenn man den Schalter dreht, aber mehr tut sich nicht. Eine defekte Sicherung oder ein defekter Schalter scheiden somit wohl aus, woran könnte es also liegen?

Dank im voraus und Gruß, Carsten



Antworten:
Autor: Thaviper
Datum: 23.04.2008
Antwort:
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hallo du hast dir doch die antwort schon gegeben da hängen die motoren von der Leuchtweitenregulierung oder die maske im scheinwerfer ist fest. mfg
www.phoenix-carstylers.de
Autor: Harry346
Datum: 23.04.2008
Antwort:
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Das Summen muss auf beiden seiten sein.Sollte es auf beiden Seiten zu hören sein ist der Stellmotor am Reflektor ausgehakt.Ist es nur auf einer Seite zu hören ist wohl der Stellmotor hinüber.
Autor: sokrates470
Datum: 23.04.2008
Antwort:
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hallo

also das du nur deswegen keinen tüv bekommst kann nicht sein defekte lichtanlagen gelten als geringer mangel
habe bei meiner frau im golf die lwr ausgebaut und der tüv hats noch nicht einmal gemerkt aber hatte mich vorher informiert und die sagten ist ein geringer mangel und sollte innerhalb von 4 wochen gerichtet werden wobei kein mängelbericht zum LRA geht also dies keiner kontrolliert

es muss also mehr an dem bock sein
gruss


Autor: sejfo12345
Datum: 23.04.2008
Antwort:
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Also ich denke mal die sind nict kaputt einfach nur nichr richtig dran.
Du muss den ausbauen, den Scheinwerfer leicht kippen und den LWR Stab wieder reinlegen.
Fertig.

Autor: CarstenM
Datum: 23.04.2008
Antwort:
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Zitat:


also das du nur deswegen keinen tüv bekommst kann nicht sein defekte lichtanlagen gelten als geringer mangel
(Zitat von: sokrates470)




Was soll ich sagen, es war/ist so. Einziger Mangel ist lt. TÜV-Bericht die nicht funktionierende LWR => keine Plakette. Ob das nun begründet ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen.
Autor: CarstenM
Datum: 23.04.2008
Antwort:
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Zitat:


Du muss den ausbauen, den Scheinwerfer leicht kippen und den LWR Stab wieder reinlegen.
(Zitat von: sejfo12345)




Gibt es da ggf. eine schöne, bebilderte Anleitung im Netz? :-)

Autor: -mRl-
Datum: 23.04.2008
Antwort:
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Zitat:



also das du nur deswegen keinen tüv bekommst kann nicht sein defekte lichtanlagen gelten als geringer mangel

(Zitat von: sokrates470)




Das ist nicht richtig. Du fällst bei jedem Prüfer durch, wenn deine lwr nicht funktioniert! Klingt hart ist aber so.

Am besten bauste die lwr aus und schaust sie dir mal genau an.
Autor: CarstenM
Datum: 24.04.2008
Antwort:
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Zitat:


Das ist nicht richtig. Du fällst bei jedem Prüfer durch, wenn deine lwr nicht funktioniert! Klingt hart ist aber so.
Am besten bauste die lwr aus und schaust sie dir mal genau an.
(Zitat von: -mRl-)




Laut TÜV-Bericht wurden folgende zwei (drei) Punkte bemängelt, die genannte LWR und die zu weiß blinkenden Blinker vorne und hinten. Gut, da muss nur neues "Leuchtobst" rein mit gelbem Überzug, aber nochmal zurück zur LWR:
Auf der Beifahrerseite hört man den Motor brummen/summen, auf der Fahrerseite hingegen ist nicht zu hören. Kann ich also davon ausgehen, dass
recht diese Stange draußen ist
und
links der Motor getauscht werden muß!?

Gruß, Carsten
Autor: BMW-Simpson
Datum: 21.07.2008
Antwort:
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Mich würde es interessieren an was es jetzt gelegen hat?!




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Ende des Themas

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