- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Verkehrsunfall - Schuldfrage - Polizeischreiben - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: pedro23
Date: 17.04.2008
Thema: Verkehrsunfall - Schuldfrage - Polizeischreiben
----------------------------------------------------------
Überschrift ist nicht so perfekt aber mehr passt da nicht rein. Es geht nicht um mich aber ich frage mal hier da ich ihm auch nicht zu 100% helfen konnte.
Kenne jemanden der vor kurzem einen Unfall an einer Kreuzung hatte, beide behaupten dass sie über grün gefahren sind was nicht sein kann. Es hat sich inzwischen - erst später über Zeitungsanzeige - ein Zeuge gefunden der bestätigen kann dass der den ich kenne über grün gefahren ist.

Heute hat er ein Schreiben von der Polizei erhalten in dem es darum geht dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen dem Unfall eingestellt wurde. (§ 46 Abs. I OWiG in Verb. mit § 170 Abs. 2 StPO in Verb. mit § 6 Abs.2 der VO)
Weiter unten heißt es dass die zivilrechtlichen Ansprüche von ihm nicht berührt werden, dass heißt ja dass sich die Sache noch immer über den zivilrechtlichen Weg regeln kann damit klar wird wer den Unfallschaden übernimmt oder?


Bearbeitet von - pedro23 am 17.04.2008 16:42:31


Antworten:
Autor: E30massder
Datum: 17.04.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:


Überschrift ist nicht so perfekt aber mehr passt da nicht rein. Es geht nicht um mich aber ich frage mal hier da ich ihm auch nicht zu 100% helfen konnte.
Kenne jemanden der vor kurzem einen Unfall an einer Kreuzung hatte, beide behaupten dass sie über grün gefahren sind was nicht sein kann. Es hat sich inzwischen - erst später über Zeitungsanzeige - ein Zeuge gefunden der bestätigen kann dass der den ich kenne über grün gefahren ist.

Heute hat er ein Schreiben von der Polizei erhalten in dem es darum geht dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen dem Unfall eingestellt wurde. (§ 46 Abs. I OWiG in Verb. mit § 170 Abs. 2 StPO in Verb. mit § 6 Abs.2 der VO)
Weiter unten heißt es dass die zivilrechtlichen Ansprüche von ihm nicht berührt werden, dass heißt ja dass sich die Sache noch immer über den zivilrechtlichen Weg regeln kann damit klar wird wer den Unfallschaden übernimmt oder?


Bearbeitet von - pedro23 am 17.04.2008 16:42:31

(Zitat von: pedro23)




Hast du genau richtig erkannt...
Es hat sich herausgestellt, dass er net Schuld war, somit die sind die Ermittlungen gegen IHN eingestellt. Gegen den andern werden so wohl noch laufen, sofern se net abgeschlossen sind.

Mit Zivilrechtlich is gemeint, dass Klagen seitens des andern gegen deinen Kumpel, bzw. Klagen deines Kumpels gegen den andern davon nicht berührt werden.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar


Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile