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Beitrag von: ronaldo66 Date: 12.04.2008 Thema: Regulierungsproblem nach Einbruchschaden ---------------------------------------------------------- Ende Oktober wurde mir das Navi-Prof. und der MK4-Rechner profimäßig geklaut, außer dem geknackten Türschloß war nichts beschädigt. BMW hat die Teile ersetzt, Rechnungsbetrag: stolze (man könnte auch sagen unverschämte) mehr als 5000.- € (!), die teuersten Positionen sind dabei natürlich das Bildschirmteil und der Rechner, obwohl das nachweislich Austauschgeräte sind. Ich habe im November meine 150.- € SB abgedrückt und alles war augenscheinlich bestens. Jetzt kriege ich von der Werkstatt eine 1. Erinnerung, daß da noch ca. 2770.- € offen seien, beigefügt die Kopie eines Schreibens der Versicherung an die Werkstatt vom Januar, daß man wegen Abzug nur 2400.- € überweise, die DVD werde man "kulanterweise" komplett erstatten. Diese Schreiben bzw. eine Information hierzu habe ich von der Vers. nie erhalten. Gibt es hier im Forum entsprechende Erfahrungen? Kann die Versicherung einen dermaßen unverschämt hohen Abzug machen und kommen die damit durch? Ich würde das bei Teilen, die einem Verschleiß unterliegen und beim Austausch den Wert der Wagens wieder erhöhen durchaus einsehen, aber in diesem Fall? Ich werde in dieser Sache wohl einen Anwalt einschalten, wäre aber für jede Info zu dem Thema dankbar. |
Autor: marueg Datum: 12.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Falls du rechtsschutzversichert bist gehst du am besten sofort zum Anwalt. Mir wurde im Oktober "nur" mein BusinessCD sowie einige Kleinteile geklaut. Die Abwicklung der Versicherung war analog deiner Schilderung, mit dem entscheidenden Unterschied, daß sowohl mir als auch der Werkstatt die volle Kostenübernahme (laut Gutachten) abzüglich der SB schriftlich bestätigt wurde. Erst nach erfolgter Reparatur und Abrechnung seitens der Werkstatt wurde ich über den Abzug informiert. Auch die Forderungen der Kanzlei blieben bislang erfolglos, die Versicherung sieht ihre Aufklärungspflicht durch die Vertragsbedingungen als erfüllt an. allerdings ist auch dort keine konkrete Angabe zu finden (...Geräte werden BIS ZUR höhe des Neuwertes ersetzt). Im Februar wurde dann die Klage eingereicht. So sah der Spass bei mir seinerzeit aus. Ich kann diese Praxis der Versicherer nicht nachvollziehen und halte sie für extrem kurzsichtig. Eben genau damit erhöhen sie selbst die Nachfrage nach Gebrauchtgeräten, und wozu das letztlich führt bedarf wohl keiner weiteren Erklärung ;o( Bearbeitet von - marueg am 12.04.2008 19:46:57 ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: marueg Datum: 15.05.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Update Anfang Mai: Positive Post vom Anwalt, nachdem beim Amtsgericht Klage eingereicht wurde hat die Versicherung den geforderten Restbetrag vollständig überwiesen und um Rücknahme der Klage gebeten. Mein Anwalt macht nun noch Auslagen und Gebühren geltend. Fazit: Die Versicherung hat wohl selbst ihre Chancen als nicht sehr hoch angesehen, falls es zur Verhandlung gekommen wäre. ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
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