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Frage zu Anhängerlast - BMW-Talk

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Beitrag von: Torben27
Date: 11.04.2008
Thema: Frage zu Anhängerlast
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 13.04.2008 um 08:41:33 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

hallo, habe vor mir eine anhängerkupplung nachträglich einbauen lassen.
nun steht im fahrzeugschein:
ungebremst 450 kg und gebremst 1000 kg....
was genau heisst das?
das ich in den ungebremsten hänger nur eine last von 450 kg reinlegen darf?
und in einen gebremsten hänger 1000 kg?
ist ja nicht gerade viel 450 kg....
oder können andere wagen wie kombis mit einer installierten kupplung von anfang an mehr ziehen?
gruss torben


Bearbeitet von - angry-playboy am 13.04.2008 08:41:33


Antworten:
Autor: mmstgt
Datum: 11.04.2008
Antwort:
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Das heißt, dass du nur einen Anhänger mit maximal 450 bzw. 1000 kg zulässigem Gesamtgewicht dranhängen darfst. Zum zulässigen Gesamtgewicht zählt bereits das Eigengewicht (Leergewicht) des Anhängers. Wie viel die Autos ziehen dürfen hängt vom Leergewicht des Autos ab - ein 3er BMW ist nicht gerade schwer, daher darf er auch keine allzu schweren Anhänger ziehen. Bei einem X5 würde das ganze schon etwas anders aussehen, da er ein deutlich höheres Leergewicht hat.

Bearbeitet von - mmstgt am 11.04.2008 23:26:20
Autor: Torben27
Datum: 12.04.2008
Antwort:
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aha danke erstmal...
heisst also ich darf in den ungebremsten hänger nur 450 kg ladund rein minus das gewicht des hängers?
und der gebremste muss ne eigenständige bremse haben,richtig?
so ein anhänger Maße: 1,70 x 2,50 m wiegt was ungefähr?

Bearbeitet von - torben27 am 12.04.2008 00:14:20
Autor: mmstgt
Datum: 16.04.2008
Antwort:
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Ja richtig. Wie viel der wiegt, kann man so nicht sagen... da musst du im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) des Anhängers schauen - da steht das Leergewicht und das zulässige Gesamtgewicht drin.
Autor: Kuhtreiber330
Datum: 16.04.2008
Antwort:
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Hallo
bist du dir Sicher dass es nur 450 / 1000 Kg sind, ich finde das ist etwas wenig, meiner hat 750 / 1800 kg ok meiner hat auch ein Leergewicht von 1700kg.

Tschau Thomas
Autor: Blade 2
Datum: 16.04.2008
Antwort:
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Die Anhängelast berechnet sich noch aus wesentlich mehr Faktoren als lediglich dem Leergewicht des Fahrzeugs. Da wären noch Leistung, Drehmoment, Antriebsart ect..
Autor: Kuhtreiber330
Datum: 16.04.2008
Antwort:
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Hallo
also ich habe ein Anhänger der ist Baujahr 2007 und der hat eine Nutzlast von 1000kg und der hat ein Leergewicht von ca 350-450kg und er ist gebremmst so dürftest du noch 550kg zuladen.

Tschau Thomas
Autor: SuMo-Driver
Datum: 16.04.2008
Antwort:
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@ mmstgt: So nicht ganz richtig.

Es gilt:

Für Gespanne unter 3,5 t Gesamtgewicht reicht der Führerschein B aus.

Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (gebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

--> Gesamtgewicht des Anhängers bedeutet in diesem Fall das tatsächliche Gewicht.

Torben dürfte also m.E. nach einen Anhänger ziehen, der im zulässigem Gesamtgewicht nicht schwerer ist, als die Zugmaschine (also beim E36 ca. 1500 kg) und tatsächlich vor Ort nicht mehr wiegt, als die erlaubte Zugmasse von 1000 kg gebremst bzw. 450 kg ungebremst.

Edit: Für 100 Km/h Anhänger gelten andere Regeln.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 16.04.2008 20:44:15
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Torben27
Datum: 16.04.2008
Antwort:
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ich habe mal aus spass meinen händler angerufen...
der meinte man (steht im kfz schein)muss von der "technisch zulässigen gesamtmasse in kg" die "masse des in betrieb befindlichen fahrzeugs in kg" voneinander abziehen und das ergebnis ist das erlaubte ladegewicht vom hänger!
wären bei mir 425 kg (hatte mich vorher vertan mit meinen 450 kg...sind 680 kg laut kfz schein).
wenn jetzt der hänger ein leergewicht von ca 400 hat, dann dürfte ich nur noch 25 kg laden....hääää???
oder ist der ausgerechnete wert das zu laden erlaubte gewicht??
hatte ich nicht mehr gefragt...
Autor: SuMo-Driver
Datum: 17.04.2008
Antwort:
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Was Dir dein Händler angegeben hat, ist ja nur die Belastung des Anhängers. Die ist natürlich auch zu beachten, um diesen nicht zu überladen.

Wenn er z.B: ein zulässiges Gesamtgewicht von 600 kg besitzt und tatsächlich 250 kg wiegt (egal ob leer oder mit 10 Sack Kartoffeln gefüllt), dann kannst Du noch 350 kg zuladen, bis der Anhänger voll beladen ist.

Diese 600 kg darfst Du aber evtl. gar nicht ziehen, wenn Dein Zugfahrzeug keine Zuglasst von 600 kg aufweist.

Hat Dein Zugfahrzeug nur eine Anhängelast z.B. von 500 kg, dann dürftest Du den Anhänger zwar benutzen, jedoch nur bis zu einem tatsächlichem Gewicht von 500 kg, nicht die 600 kg die er eigentlich tragen könnte.

Grund des ganzen ist natürlich, daß einerseits nicht der Anhänger überladen wird, und andererseits das Zugfahrzeug mit dem ganzen Geschoß auch noch lenk- und bremsfähig ist. (Aus diesem Grund ist die Anhängelast bei gebremsten Anhänger auch höher, da die Bremsanlage des Zugfahrzeuges entlastet wird.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Torben27
Datum: 17.04.2008
Antwort:
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ok...vielen dank
Autor: angry81
Datum: 21.08.2017
Antwort:
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Jetzt blick ich vollends nicht mehr durch.

Führerschein Klasse B, bis maximal 3.500 kg Gesamtgewicht
F11 leer 1.805 kg
F11 im Mitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse 2.370 kg
zulässige Anhängerlast gebremst 2.000 kg
zulässige Anhängerlast ungebremst 750 kg

Also bin ich bei 3.500 kg maximalem Gesamtgewicht Klasse B - 2.370 kg maximal zulässigem Gesamtgewicht PKW = 1.130 kg maximal mögliche Anhängerlast für die Klasse B. Ist das richtig? Der Hänger darf inklusive seinem Eigengewicht maximal 1.130 kg wiegen, wobei ich die eh nur gebremst fahren dürfte, sonst nur maximal 750 kg ungebremst inklusive Eigengewicht?

Größen und Aufbau des Hängers sind dann egal, solange die Gewichte stimmen?

Bearbeitet von: angry81 am 21.08.2017 um 17:13:12
Autor: Amstrong
Datum: 21.08.2017
Antwort:
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Das ist so richtig.
Es bezieht sich aber auf die Daten in den Papieren.

Auszug vom TÜV
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt. Ende



So würde ich das Interpretieren.

Bearbeitet von: Amstrong am 21.08.2017 um 17:32:41
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Autor: angry81
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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... (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.


(Zitat von: Amstrong)


Diese Aussage habe ich auch gelesen. Mir irritiert nur diese 750 kg. Wenn die zulässigen addierten Gesamtmassen beider Teile (PKW und Hänger) nicht 3.500 kg überschreiten, dann sind die 750 kg doch egal?! Oder eben doch nicht?
Autor: rick2601
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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D.h. wenn Du ein Auto mit einer Gesamtmasse von 2800 kg hast (z.B. ein Mercedes GL), dann darfst Du einen ungebremsten 750 kg-Anhänger ziehen obwohl die Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt. Einen gebremsten 800 kg-Anhänger darfst Du schon nicht mehr ziehen. Das gilt für den Klasse B Führerschein. Das hat der Gesetzgeber so eingeführt, damit die ganzen kleinen "Klaufix-Anhänger" für die Führerschein-Neulinge mit Klasse B nicht plötzlich am VW-Bus, schweren Geländewagen etc. "illegal" werden.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Autor: Amstrong
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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Du darfst den 750kg Anhänger auch hinter ein 3,5t Wagen hängen. Da ist die Gesamtmasse uninteressant.
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Autor: angry81
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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D.h. wenn Du ein Auto mit einer Gesamtmasse von 2800 kg hast (z.B. ein Mercedes GL), dann darfst Du einen ungebremsten 750 kg-Anhänger ziehen obwohl die Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt. Einen gebremsten 800 kg-Anhänger darfst Du schon nicht mehr ziehen. Das gilt für den Klasse B Führerschein. Das hat der Gesetzgeber so eingeführt, damit die ganzen kleinen "Klaufix-Anhänger" für die Führerschein-Neulinge mit Klasse B nicht plötzlich am VW-Bus, schweren Geländewagen etc. "illegal" werden.
(Zitat von: rick2601)


  Na danke, jetzt ist alles aus :)

Ich darf mit Klasse B bis maximal 3.500 kg Gesamtgewicht bewegen, ob nun in einem Fahrzeug oder zusammengesetzt aus PKW und Anhänger.

Wenn mein Fahrzeug 2.370 kg zulässig maximal wiegen darf, dann ist das meine Ausgangsgröße. Bis zur Erreichung der 3.500 kg absoluter Maximallast ist ein Hänger nutzbar.

Wie kann ich entsprechend deiner Aussage einen ungebremsten Hänger ziehen, der das Gesamtgewicht auf über die per Klasse B erlaubten 3.500 kg bringt?
Autor: cxm
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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Wie kann ich ... einen ungebremsten Hänger ziehen, der das Gesamtgewicht auf über die per Klasse B erlaubten 3.500 kg bringt?
(Zitat von: angry81)



Hi,

mach Dir da mal keine Sorgen.
Es gibt keine ungebremsten Anhänger, die eine Tonne und mehr auf die Waage bringen dürfen.
Ab 750 kg Gesamtgewicht müssen Anhänger gebremst sein - zumindest in Deutschland.
Ist auch besser so...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Amstrong
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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Die 3,5 Tonnen beziehen sich auf das Kraftfahrzeug. Anhänger gelten nicht als Kraftfahrzeug.

Du darfst hinter ein Kraftfahrzeuge bis 750kg Anhängen, dein Kraftfahrzeuge wiegt immer noch nicht mehr als maximal 3,5to.

Jetzt kommt die Sonderregelung für Anhänger über 750kg.

Da wird klar gesagt, das die Zulässige Gesamtmasse aus Kraftfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3,5t betragen darf.

Sonst würde die Klasse BE auch keinen Sinn machen. BE erlaubt nur das man Anhänger bis 3,5t fahren darf. Aber es erhöht nicht die Erlaubnis Kraftfahrzeuge über 3,5t zu fahren.




Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Autor: angry81
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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Die 3,5 Tonnen beziehen sich auf das Kraftfahrzeug. Anhänger gelten nicht als Kraftfahrzeug.

Du darfst hinter ein Kraftfahrzeuge bis 750kg Anhängen, dein Kraftfahrzeuge wiegt immer noch nicht mehr als maximal 3,5to.

Jetzt kommt die Sonderregelung für Anhänger über 750kg.

Da wird klar gesagt, das die Zulässige Gesamtmasse aus Kraftfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3,5t betragen darf.

Sonst würde die Klasse BE auch keinen Sinn machen. BE erlaubt nur das man Anhänger bis 3,5t fahren darf. Aber es erhöht nicht die Erlaubnis Kraftfahrzeuge über 3,5t zu fahren.

(Zitat von: Amstrong)


  Ok, also sind das alles verschiedene Dinge.

Ich darf aber, hin wie her, mit meiner Klasse B einen Hänger ziehen, der in Kombination mit meinem Fahrzeug (immer ausgehend von der maximalen Zuladung) nicht 3,5to übersteigt. In meinem Fall einen Hänger bis maximal 1.130 kg. Korrekt?
Autor: Amstrong
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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In deinem Fall, ist es so richtig.
Wichtig ist nur das in den Anhängerpapieren eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 1130 kg stehen.
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Autor: KW-Muffel
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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Hi Amstrong , ist das verwirrend, mit den neuen Papieren ! 

Das heißt ja, das wenn ich ein Auto habe mit 2500 Kg Gesamtgewicht und ich laut Papiere 2000 Kg ziehen darf, ich gar keinen Anhänger mit 1500 Kg
zulässigem Gesamtgewicht anhängen und auch bewegen / führen darf, weil ja beides zusammen 4000 Kg Gesamtgewicht ergibt und ich ja nur 3500 Kg
max. mit dem neuen Lappen führen darf .  Bezieht sich das Ganze nicht auf das Tatsächliche Gewicht mit der Einschränkung auf die Anhängelast  ? 

Frage nur noch mal nach wegen dem besseren Verständnis, habe eh den " Alten"  da gilt normal bis 7,49 To. plus Ausnahmeregelung. 

Gruß  Peter

 
Autor: rick2601
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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Und um die Verwirrung komplett zu machen gibt es ja noch die Klasse B mit der Ziffer 96
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Autor: angry81
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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In deinem Fall, ist es so richtig.
Wichtig ist nur das in den Anhängerpapieren eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 1130 kg stehen.
(Zitat von: Amstrong)


  Ok.

Und Größe sowie Art des Aufbau sind irgendwie reglementiert oder ist das völlig Wurst?
Autor: Amstrong
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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KW, wenn dein Führerschein von 3 auf Euro umgestellt wurde, ist BE enthalten und für dich besteht keine Beschränkung auf das Gesamtgewicht. Ist er nicht umgeschrieben darfst du nur drei Achsige Gespanne fahren.


Zum Aufbau ist egal. Faustregel, sobald der Anhänger eine Tandem Achse hat ist das Zulässige Gesamtmasse warscheinlich höher als 1300kg. (bin mir nicht sicher ob du mit B Drehschemel-Anhanger fahren darfst. Sollte aber eigentlich egal sein da diese meist eine Gesamtmasse von mehr als 2,5t haben)


Es ist auch zu unterscheiden zwischen. Welches Gespann darf ich fahren und wie darf ich ein Gespann zusammen stellen.

KW du darfst einen 3,5t zulässige Gesamtmasse Anhänger hinter dein Auto Hängen. Er darf aber nur bis 2to Gesamtmasse beladen werden. Bei der Anhängelast gilt das tatsächlich Gewicht.
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Autor: KW-Muffel
Datum: 22.08.2017
Antwort:
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Hi Amstrong , alles klar danke dir.

Gruß  Peter 




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Ende des Themas

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