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Beitrag von: Metallsau Date: 08.04.2008 Thema: Angel Eyes => illegal wer kriegt ärger?? ---------------------------------------------------------- hi, ich brauch jetz mal eure hilfe und zwar will ich as soon as possible angel eyes von sanituning o.ä. jedoch weiß ich das es eig. illegal ist und somit nen punkt in flensburg nach sich ziehen würde oder? jetzt bin ich aber in der probezeit -,- und kann mir das nicht erlauben allerdings ist der Fahrzeug Halter meine mum die ist eingetragen usw. usw. würde ich als fahrer somit mehr als ein bußgeld zu bezahlen haben? hoffe jemand weiß das ansonsten ruf ich bei der zuständigen behörde unter falschen namen an die müssten das ja wissen xDD |
Autor: RaverOnDope Datum: 08.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Fahrer des PKW hat sich vor Fahrtbeginn vom Einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Heißt also, nicht der Halter haftet, sondern der Fahrer. Ist bei Geschwindigkeitsverstößen ja genau so, wenn du geblitzt wirst, musst du zahlen. Net deine Mum Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss... |
Autor: Greis Datum: 08.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich hasse diesen Satz der is so dämlich!!! Man kann doch nicht von jedem erwarten das er die Angel Eyes unterscheiden kann...das er weiß ob Felgen, Fahrwerke etc eingetragen sind.... |
Autor: njusis Datum: 08.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- du und deine mum bekommen ärger laut eines polizisten der nicht glauben wollte dass man original bmw felgen nicht einzutragen braucht |
Autor: sanituning Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- in der probezeit würde ich die finger davon lassen.der fahrer ist ertsmal verantwortlich.probezeit-punkte-nachschulung. warte bis nach der probezeit,sicher ist sicher. Nein ich bin nicht Inhaber von: www.sanituning.biz oder www.sanituning.de |
Autor: Doedelhai159 Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: unwissenheit schützt vor strafe nicht ich bin eine butterblume |
Autor: Nicore Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jaja, und entgegen der Meinung nur der Halter bekommt die Punkte bei nicht eingetragenen Umbauten der irrt sich, auch der Halter bekommt die. War bei nem damaligen Freund so, wurde angehalten als die Felgen nicht eingetragen waren. Er bekam 3 Punkte und auch sein Vater weil dieser der Halter war. BMW Team Oberhavel |
Autor: olske Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Echt Dumm die Diskussion. Wenn man vorher weiss, dass es nicht erlaubt ist, warum diskutiert man noch darüber. Kauf Dir doch einfach Scheinwerfer mit ABE und fertig. |
Autor: Metallsau Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wieso ist das dumm... ich wills haben aber keinen ärger bei uns in bayern schnallt das dohc kein bulle ob das schon immer so war oder ned ... unwissenheit schützt nicht vor strafe ist richtig aber es kann doch keiner verlagen wenn ich "mal" mit dem "auto" meiner mum fahre das alles zu wissen ^^ welche scheinwerfer könntet ihr empfehlen mit angel eyes? die müssen aber so richtig geil weißlich sien wie die von inside performance oder so also halt kein ebay schrott |
Autor: olske Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann baue sie doch einfach in "Muttis" Auto rein. Die von Sani finde ich zu hell. P.S. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Ist einfach so. |
Autor: Silverstar Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wer ist hier Unwiesentd ,wenn du original BMW 17 Zoll auf dein Auto machst und die nicht in den Papieren stehen ,hast du die aich Einzutragen ,hatte erst das vergnügen ,selbst meine 16 Zoll Rundspeichen mit 225 Reifen und mein M fahrwerk eingebaut ab Werk waren Eingetragen .Und müssen auch Eingetragen sein .du bekommst bei BMW keine Freeigabe die dich befreit vom Eintragen sondern ein Teilegutachten das man es Eingetragen bekomment wenn die Grösse nicht schon drin steht Punkt Und zu den Ringen mach FK oder Hella Lampen rein dann hast du den ganzen Streß nicht ,auch wenn mal was passiert Bearbeitet von - Silverstar am 09.04.2008 14:40:23 |
Autor: Nicore Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bist doch nun lang genug dabei, nutze einfach mal die SUCHE! Gibt für den E36 nur die von Hella... alles hellere sind nachträglich nachgerüstete Ringe. BMW Team Oberhavel |
Autor: Fogg Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- beim E46 sind im Alten Brief und Schein alle von Werk möglichen Reifenkombinationen eingetragen, im neuen Schein aber nur noch eine Größe! Das ist aber egal da kann die Rennleitung mal schnell prüfen ob die Eingetragen sind und dann ist Ruhe! So hat man mir es aufm TÜV erklärt, die haben sich extra noch mal schlau gemacht weil ich das wissen wollte! Gilt aber nur für ab Werk eingetragene Radkombinationen! ...don´t care about tomorrow! |
Autor: Silverstar Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gilt aber nur für ab Werk eingetragene Radkombinationen! Genau und wenn sie nicht Eingetragen sind müsen sie Eingetragen werden . Ist aber nicht das Thema hier |
Autor: P3rf3ct10n Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mhm ... Also ich hab ja auch H&R Federn und RH Felgen ... Hab dann das Auto in die Werkstatt geschafft um den Umabu einzutragen ... und dann mal beim durchblättern paar Wochen später hab ich mitbekomm dass der Tüv-Idiot nur die Felgen eingetragen hat ... bin jetzt 1 Jahr einfach so herumgefahren ... Aber auf weitere Punkte hab ich langsam keine lust mehr, was würdet ihr sagen? Und was bekommt man auf Lampen ohne ABE? |
Autor: Christian Sch. Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahrer und Halter sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. In manchen Fällen können also Fahrer und Halter die Punkte kriegen. In diesem Fall ist aber meiner Meinung nach nur der Fahrer der Verantwortliche, da er ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis fährt und nur das fahren die Ordnungswidrigkeit ist. Unwissenheit schützt nicht, da man selbstverständlich die StVZO kennen muss. Genauso wie alle anderen Vorschriften in diesem Land.... Ist zwar doof, ist aber so. Ich kann daher nur raten nicht an dem Auto illegal zu basteln, solange man in der Probezeit ist. |
Autor: Metallsau Datum: 09.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo oke wie findet ihr die schwarzen scheinwerfer mit angel eyes von fk?? weil wenn a.e. dann schon im xenonlook und nicht wie die originalen z.b. vom e39 das is viel zu gelblich... |
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