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Nur Teilegutachten mitführen? - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Candy_ffm
Date: 07.04.2008
Thema: Nur Teilegutachten mitführen?
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Vielleicht ist das Thema schon etwas durchgekaut, konnte aber auf Grund der Forumsuche kein für mich passendes Beispiel finden.

Zu meiner Situation, möchte meine Werksreifen 195/65 R15 demnächst für die Sommersaison mit Alufelgen bestücken
Rausgesucht habe ich mir Borbet XL schwarz poliert 8,00 × 18 ET35 mit folgenden Reifen Hankook 225/40 R18 92 Y ZR Ventus V12 Evo XL. Bestellt sind sie auch schon nur wo ich hadere und keine klare Antwort bekomme ist die Frage nach den Schritten nach dem Anbau der Reifen. Bei meiner Typenbezeichnung 346L sind ja die zulässigen Reifengrößen für die Felge und meinen Wagen aufgelistet unter anderem eben auch 225/40R18-92 reinf. Ich liege doch wohl recht in der Annahme, dass dies die für mich relevante Angabe ist. Bei Auflagen und Hinweise steht A02-A10 wobei A03-A10 eher nebensächlich sind. Es geht um A02 also die Anbauabnahme.

Was mich irritiert ist, dass ich vom Lieferanten bei einer Nachfrage bezüglich des Gutachtens per EMail folgende Antwort erhielt:
"Die Felgen sind laut TÜV-Gutachten ohne Probleme für Ihr Fahrzeug zulässig und müssen deshalb nicht eingetragen werden.
Sie müssen nur das Gutachten im Fahrzeug mitführen."

Im Gutachten steht allerdings "Teilegutachten" und nichts von ABE.

Wäre euch wirklich dankbar wenn mir hierbei jemand helfen könnte.

Liebe Grüße


Antworten:
Autor: daniel.krueger
Datum: 07.04.2008
Antwort:
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Wie Du richtig erkannt hast, haben die Felgen ein Teilegutachten und keine ABE. Eine Eintragung ist daher zwingend erforderlich.
Autor: daniel.krueger
Datum: 07.04.2008
Antwort:
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Wie Du richtig erkannt hast, haben die Felgen ein Teilegutachten und keine ABE. Eine Eintragung ist daher zwingend erforderlich.
Autor: violett
Datum: 07.04.2008
Antwort:
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Hallo

wenn bei dir als Auflage drin steht, dass die nach 19/3 abgenommen werden müssen, dann ist das so, wenns nicht drin steht dann gibts evtl ne ABE dazu!
Aber das kannst du ja aus dem gutachten rauslesen was erforderlich ist!!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Autor: Christian Sch.
Datum: 07.04.2008
Antwort:
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Du musst nochmal genau das Dokument lesen. Einige Felgen werden mit ABE und Teilegutachten ausgeliefert. Dann musst du schauen, was für dein Auto zutrifft.

Ist es ein Teilegutachten, muss es nach 19(3) abgenommen werden. Ist es eine ABE kann ebenfalls eine Abnahme erforderlich sein. Die meisten Händler wissen gar nicht, wie die Rechtslage ist und sagen immer nur, der Kunde soll es mitführen. Liegt leider daran, dass die Leute oft völlig Ahnungslos sind.
Autor: Candy_ffm
Datum: 07.04.2008
Antwort:
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Danke für die Antworten.




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