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Felgen eintragen..... - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Djuliano
Date: 31.03.2008
Thema: Felgen eintragen.....
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Hallo. hab ein m3 e46. und ich hab ihm mit gewindefahrwerk und felgen gekauft, und war alles eingetragen.
Aber ich hab jetzt andere felgen drauf getan und hab ihn nur vorne bischen tiefer gemacht.
Also mir ist klar ich muss die felgen eintragen, aber muss ich auch das eintragen das ich ihn nur vorne bischen tiefer gemacht habe? Und für die Felgen brauch ich die Gutachten dabei haben. Brauch ich da noch was, weil ich es vorne bischen tiefer gemacht habe? Und ich wohne in deutschland, also ich meine auch Deutschland TÜV.
Bitte um hilfe.
danke


Antworten:
Autor: ludi77
Datum: 31.03.2008
Antwort:
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Hallo also für die Felgen brauchst ein Gutachten beim Tüv.Beim tiefer schrauben vom Gewindefahrwerk glaub ich nicht,weiss es net 100pro.
Autor: Christian Sch.
Datum: 31.03.2008
Antwort:
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Wenn die Felgen eintragungspflichtig sind, muss da ein Gutachten bei sein. Damit kannst du es dann bei Tüv,Dekra,GTÜ,... eintragen lassen.

Das mit dem Tiefer machen ist so eine Sache. Gewindefahrwerke haben ein festes Maß, was einmal eingestellt wird und im öffentlichen Straßenverkehr nicht verändert werden darf. Willst du ihn tiefer haben, musst du das neue Maß per Einzelabnahme beim Tüv eintragen lassen. Es sei denn, er war vorher höher als im Gutachten des Fahrwerks angegeben.
Autor: Djuliano
Datum: 31.03.2008
Antwort:
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danke für die antwort.

Also er war vohrer vorne nur bischen hoher... jetzt hab ich vorne bischen tiefer gemacht, heißt das also das ich eine einzelabnahme machen muss?? Wieviel kostet das ungefähr?
Autor: Christian Sch.
Datum: 31.03.2008
Antwort:
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In der Eintragung oder im Gutachten des Fahrwerks steht genau drin, wie es eingestellt werden muss. Teilweise sogar ein Verstellbereich. weichst du davon ab, ist eine Einzelabnahme (>50 Euro) fällig.




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