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Beitrag von: bmwcabrio Date: 25.03.2008 Thema: Wandlung Mini bzw BMW ---------------------------------------------------------- Oh, hier (im Debakel-Forum) hat wohl jemand mal wirklich ein Montags-BMW erwischt.Kann den Ärger gut verstehen.Wer hat von euch schon mal seinen BMW gewandelt? Bearbeitet von - bmwcabrio am 25.03.2008 11:40:51 |
Autor: FRY Datum: 25.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- da hier ungefährt 99,5% der user keinen neuwagen haben wirds wohl davon nicht allzu viele geben. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: a1exander Datum: 25.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Noch nie! Ein X5 hat mal bissi mehr Zicken gemacht als die anderen aber nicht der Rede wert. Mal sehen wies mir mit meinem 1er jetzt dann so geht... Lieber Porsche fahren und Golf spielen, als Golf fahren und Porsche spielen. |
Autor: squirrel Datum: 25.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eine Kollegin von mir hatte mal so einen richtigen "Montags-BMW" ;) Der hatte ständig irgendwas... war immer in der Werkstatt...Ich glaub an dem Auto wurde alles mal repariert, was man reparieren konnte. Die konnten im Sommer echt froh sein, dass sie noch 2 Motorräder haben.. ;) Jetzt waren sie höllisch genervt und haben sich nen anderen BMW gekauft. Isn't it funny how the word 'politics' is made up of the words 'poli' meaning 'many' in Latin, and 'tics' as in 'bloodsucking creatures’? |
Autor: amarone Datum: 27.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die Voraussetzungen für eine Wandlung vorliegen, ist das auch bei BMW ganz normal durchsetzbar. Es spielt dann keine Rolle, ob gebraucht oder neu. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte kann auch BMW nicht aushebeln. Ein bisschen was dazu habe ich bei leasingrat.de gelesen. |
Autor: anbix Datum: 10.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hier gibt es mehr zu den Voraussetzungen der Wandlung ... |
Autor: anbix Datum: 10.12.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hier gibt es mehr zu den Voraussetzungen der Wandlung ... |
Autor: freakman88 Datum: 23.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Guten Tag, Voraussetzung für die Möglichkeit der Wandlung ist ein erheblicher Mangel, der trotz zweifacher Möglichkeit der Nachbesserung nicht behoben werden konnte. Hast du diese Kriterien erfüllt, dann kannst du den ursprünglichen Kaufpreis des PKW wieder zurück verlangen. Bei der Berechnung spielen beispielsweise auch Nutzungsentschädigungen zu Gunsten des Verkäufer und eine Kapitalverzinsung zu deinen Gunsten eine wichtige Rolle. Gruß freakman88 |
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