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Beitrag von: Gl05e Date: 20.03.2008 Thema: Wer behält das Auto nach einem Unfall? ---------------------------------------------------------- Hallo, bin heute in einen unfall verwickelt worden, und mein auto naja ist vorne ca. ca. 50-60 cm kürzer ^^ Aber naja auf jeden fall wurde mein Auto vom ADAC abgeschleppt und der Freak hat mir gesagt, das wenn mir die gegnerische Versicherung zahlt, das sie dann auch das auto behalten darf, stimmt das!? Das auto ist Totalschaden. Gruß |
Autor: bmwled Datum: 20.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bekommst den Zeitwert bis eine Sekunde vor dem Unfall MINUS den Restwert von der Versicherung. Und dann kannst den Schrotthaufen selbst privat verkaufen. Grüße |
Autor: Salamanderking Datum: 20.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du pech hast ,versucht aber die versicherung selber das auto zu verkaufen. |
Autor: Maveric Datum: 20.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein, dazu hat sie gar kein recht! Du nimmst dir einen Gutachter der den wert ermittelt und den bekommst du dann abzüglich möglichen restwertes. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: BMW-JP Datum: 20.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wichtig ist, dass DU dir einen Gutachter aussuchst und dir keinen von der gegnerischen Versicherung andrehen lässt - da hast du auch recht drauf! Dann schätzt der Gutachter deinen Wagen auch "etwas mehr in deinem Sinne" und er stellt ihn dann auf so ne Händlerbörse, wo dann andere Händler nen potentielles Gebot abgeben können. Dieses Höchstgebot wird dir dann vom geschätzen Wert deines Fahrzeugs vor dem Unfall abgezogen und den Betrag bekommst du dann von der Versicherung. Mit dem Auto kannst du machen was DU willst! Bei mir war damals der Restwert 150 Euro und verkauft hab ich ihn dann für 500 Euro. Also noch nen kleinen Gewinn gemacht. Wenn du natürlich Rechtsschutzversichert bist - geh zum RA, der macht das alles. |
Autor: BMW-JP Datum: 20.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- und wenn du nicht rechtschutzversichert bist und der andere zu 100% schuld hat kannst natürlich auch hingehen :-) denn der muss die Kosten für den RA übernehmen! |
Autor: Hardcore_Capone Datum: 20.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du Vollkasko Versichert bist behält die Versicherrung das Auto und versteigert es das Geld was dabei raus kommt bekommst du + den Rest was fehlt damit der betrag vollständig ist. Du bekommst also nicht das volle Geld was der Wagen wert war und das Auto oben drauf sondern nur den Wert des Autos. LAUNCH TIME CREW 2006 |
Autor: Gl05e Datum: 22.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hiho, also ein Gutachter wurde von mir beauftragt sich das auto anzuschauen, kommt am dienstag vorbei, So habe es auch mal vorsichtshalber meiner versicherung gesagt, das ich nen unfall gehabt habe, aber nicht schuld dran bin, Die haben auch gesagt, wenn ich den kompletten wagen bezahlt bekomme, das auto der versicherung gehört, soll angeblich neu sein. |
Autor: PE Datum: 22.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also bei mir hat die gegnerische Versicherung gezahlt, konnte mein Auto behalten. (war vor 4 Monaten) Ich konnte mir beim Abschleppdienst alles abbauen was ich wollte, der hat mir dann den Restwert noch gezahlt. mfg Bearbeitet von - PE am 22.03.2008 11:08:18 Für jedes Jahr Dienst hat er eine Delle und mindestens so viel Rost wie Ruhm. www.Du-sollst-Skinheads-nicht-mit-Nazis-verwechseln.de |
Autor: Phil83 Datum: 22.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also die Versicherung hat das Recht das Auto zu behalten. Du darfst dir dann kein einziges Teil vom Auto mehr abbauen. Habe ich selber alles schon durchgehabt aber die Versicherung wollte das Auto nicht haben. Musste halt mit dem Schlachten nur solange warten bis sie es mir mitgeteilt hatten. Dann bekommst du wie schon gesagt das Geld von der Versteigerung + den Rest damit du auf den Wert vom Auto kommst. Wird aber eigentlich nur bei ziemlich neuen Autos gemacht. Ansonsten wie gesagt bekommst du den Schaden bezahlt bzw beim totalschaden den Schaden + Restwert vom Auto. Kenn mich da aus da ich in meiner Laufbahn schon 12 unverschuldete Unfälle hatte. |
Autor: masterkaycee Datum: 22.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und noch nen guten Rat: wenn du die Möglichkeit dazu hast, sorg dafür, daß der Wagen außen und innen in einem neuwertigen Zustand kommt (außer dem Unfallschaden halt). Das drückt den Fahrzeugwert den der Gutachter ermittelt DEUTLICH nach oben. Ist gerade bei älteren Fahrzeugen von Interesse. MfG Lieber s-line als M-Paket |
Autor: UralAbi Datum: 22.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: UND WIE SIE RECHT ZU HABEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!! du MUSST sogar dein auto dann verkaufen,aonsten machst du dich strafbar!!! strafmilderungsrecht! also am besten bei nem gutachter dem auto ein gutachten ausschreiben lassen und dann das auto gleich verkaufen! dann machst den meisten profit! bei mir wars auch so! |
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