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Rechtliche Frage bzgl. Verkauf/Anzahlung/Abnahme - Geplaudere

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Beitrag von: menro
Date: 17.03.2008
Thema: Rechtliche Frage bzgl. Verkauf/Anzahlung/Abnahme
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Hallo,

ich habe grad folgendes "Problem".

Ich möchte seit geraumer Zeit mein Auto verkaufen und ein Käufer hatte sich schnell gefunden.

Der Herr wollte den Wagen, so wie es ist, kaufen und hat mir eine Anzahlung von 1500 Euro gemacht. Das war vor ca. 5 Wochen und er hat mich etwa 3 Wochen hingehalten und hat immer gesagt, dass er grad keine Zeit hat und die nächsten Tage kommt. Und das ging halt über 3 wochen so.

Seit zwei Wochen höre ich garnichts mehr von dem Mann. Ich habe ihm ca. 15 mal auf die Mailbox gesprochen, 10 mal am Tag angerufen aber er ruft einfach nicht mehr an. Ich habe ihn auch gesagt, dass ich die Anzahlung gerne zurück geben möchte und das THema damit beenden möchte. Aber auch darauf gab es keine Reaktion.

Nun wollte ich mal wissen, ob es hier User gibt, die sich Rechtlich auskennen und mir sagen können, wie ich nun mit der Anzahlung umgehen soll.

Steht es mir zu einen Teil der Anzahlung zu behalten? Bin ich verpflichtet, weiter hinterher zu telefonieren? Es kostet ja immerhin Geld, jedes mal auf die MB zu sprechen.

Weiterhin musste ich drei weitere potenzielle Käufer vertrösten, die sogar um einiges mehr zahlen wollten als der mit der Anzahlung.

Wann darf ich den Wagen wieder zum Verkauf anbieten?

Ich würde mich über Rat freuen.

gruß, menro

ps.: ein Vertrag besteht nicht.

Bearbeitet von - menro am 17.03.2008 19:28:17
brumm-brumm


Antworten:
Autor: BMW-86
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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ein vertrag besteht nicht ?
Wieso gibt er dir dann die Kohle?
Ein Vertrag kann auch mündlichb geschlossen werden. Es reicht wenn er sagt: Hier hast du schon mal einen Teil der Kohle" und Du die entgegennimmst und sagst: okay dann rest später" = Vertrag!

mfg
Autor: Phil83
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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Das Problem kenn ich auch!! Hatte es hier auch mal angesprochen aber kam leider nichts bei rum. Hatte vor ca 2 Jahren eine Lederausstattung von meinem alten E30 Touring verkauft. Der Kaäufer hatte mir das Geld überwiesen und hatte mich gefragt ob es noch ein wenig Zeit hat bis er sie abhohlt, da er ca 600km von mir weg wohnt. War ja kein Problem da ich Platz hatte. Hat sich ca einb halbes Jahr später nocheinmal gemeldet ob es noch etwas Zeit hat. Siet dem Habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Seine alte Telefonnummer hat er nicht mehr, und ich habe ehrlich gesagt den Platz auch nicht mehr.
Autor: 187
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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das ist so eine sache.. ich würde mal zum anwalt gehen und dort fragen. weiss nicht obs hier im forum qualifizierte leute gibt die sich damit 100% auskennen. ich kann mir kaum vorstellen das man wie im fall vom phil solange die sachen behalten muss...

aber 3 wochen ist nich die welt. kann ja auch ein krankheitsfall sein .. warte also lieber noch etwas. aber fürs nächste mal weisst du hoffentlich bescheid :) erstmal ein paar angebote abwarten
Autor: BMW-86
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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also wenn ich mal davon ausgehe, das ihr einen KV haben solltet (muss man von ausgehen) dann haben beide Vertragparteien pflichen (beiderseitiges Schuldverhältnis)...
Verk. Sache raugeben
Käufer: KP zahlen und sache abnehmen.

Folglich: Du setzt dem guten (am besten schriftlich) eine angemessene Frist seinen Pflichten nachzukommen. Wenn er diesem nicht nachkommt ist nach 323 bgb der rücktritt vom KV wg. nicht erfüllter leistung möglich. Wenn es soweit ist, dreizeiler an den Typen, das du wegen nicht einhaltung der Plichten (Zahlung & Abnahme des Vertragsgegenstandes) vom KV zurücktrittst...

mfg
Autor: menro
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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@bmw86

ich weiß nicht ob du mir da böswiligkeit unterstellen möchtest aber wenn ich vorhätte ihn um seine 1500 euro zu bescheissen, meinst du dann hätte ich hier gefragt? abgesehen davon gibt es für die übergabe keine zeugen. aber nein ich bin nicht scharf auf sein geld. ich habe ihn ja nicht umsonst angebot das geld zurück zugeben.

@phil

ja, ich glaub jetzt kann ich mich auch an deine geschichte erinnern. und wie ist es ausgegangen. hast du die ausstattung verkauft?

@187
ja um sicher zusein, würde ich im schlimmsten fall sowieso nochmal zum anwalt aber ich dachte mir, dass es hier vielleicht leute gibt, die das schonmal durchgemacht haben (siehe phil).

naja erstens sind es 5 wochen nocht 3 und zweitens ist das schon eine ziemlich lange zeit finde ich. es handelt sich auch nicht um eine sache die im keller liegt sondern um ein auto und das sind in meinem fall 4500 euro insgesamt. abgesehen davon habe ich ja 3 wochen lang fast jeden tag mit ihm gesprochen. und jedes mal um ein tag verschoben als wenn ich nichts anderes zu tun hätte immer von der arbeit nach hause zufahren und auf ihn zuwarten.

aber was soll ich denn das nächste mal bescheid wissen? wenn du ein auto anbietest und es kommt jemand und drückt dir 1500 euro in die hand, sagst du dann:"nein danke, ich warte noch ein bisschen. 1500 sind mir nicht seriös" ? :)) kann ja nicht wissen, dass der nicht zu sein wort steht.

aber gut...du hast wohl recht. rechtliches weiß wohl hier niemand so genau wie das geregelt wird.

ich danke euch vielmals für eure anteilnahme.

gruß, menro
brumm-brumm
Autor: BMW-86
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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Zitat:


@bmw86

ich weiß nicht ob du mir da böswiligkeit unterstellen möchtest aber wenn ich vorhätte ihn um seine 1500 euro zu bescheissen, meinst du dann hätte ich hier gefragt? abgesehen davon gibt es für die übergabe keine zeugen. aber nein ich bin nicht scharf auf sein geld. ich habe ihn ja nicht umsonst angebot das geld zurück zugeben.
(Zitat von: menro)




ich würd mal sagen du hast nur nicht geschnallt was ich dir damit sagen wollte. Wo hab ich dir gesagt das du bescheissen willst? Nirgends! Ich habe dir nur gesagt, das ihr zu 90% DOCH einen KV habt. Mehr nicht! Wenn dem nämlich so ist, sieht die rechtliche situation dann komplett anders aus.
Autor: menro
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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mag sein, dass ich das nicht geschnallt habe...

und wie sieht die rechtliche situation dann aus?

EDIT: seh ich jetzt erst. hast ja schon geschrieben :O)

Bearbeitet von - menro am 17.03.2008 21:39:56
brumm-brumm
Autor: menro
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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Zitat:


also wenn ich mal davon ausgehe, das ihr einen KV haben solltet (muss man von ausgehen) dann haben beide Vertragparteien pflichen (beiderseitiges Schuldverhältnis)...
Verk. Sache raugeben
Käufer: KP zahlen und sache abnehmen.

Folglich: Du setzt dem guten (am besten schriftlich) eine angemessene Frist seinen Pflichten nachzukommen. Wenn er diesem nicht nachkommt ist nach 323 bgb der rücktritt vom KV wg. nicht erfüllter leistung möglich. Wenn es soweit ist, dreizeiler an den Typen, das du wegen nicht einhaltung der Plichten (Zahlung & Abnahme des Vertragsgegenstandes) vom KV zurücktrittst...

mfg

(Zitat von: BMW-86)




soweit klar. ABER...was ist wenn er auch auf diese briefe nicht antwortet bzw. reagiert? was mache ich mit dem geld. ich habe keine bankdaten, keine adresse oder ähndliches wo ich sicher sein könnte, dass er das geld auch wirklich bekommt.
brumm-brumm
Autor: BMW-86
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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A) ihr habt nen KV - beide Pflichten und Rechte(sh. meinen 2. post)
Ich weiß ja ned wie euer gespräch verlaufen ist aber das muss auf einen (mündlichen) KV hinausgelaufen sein. Da du ihm signalisiert hast das du es ihm verkaufst, er Preis genannt und angezahlt hat. Du dürfstest den wagen bis zur zahlung/ Rücktritt vom KV nicht weiterverkaufen (hinweis: Er hätte dann sogar schadensersatz ansprüche)

B) widererwarten kein KV - das wäre es rechtlich nichts- außer eine schenkung i.H.v. 1.500,-€.
Autor: BMW-86
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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Zitat:


[quote][gray]


soweit klar. ABER...was ist wenn er auch auf diese briefe nicht antwortet bzw. reagiert? was mache ich mit dem geld. ich habe keine bankdaten, keine adresse oder ähndliches wo ich sicher sein könnte, dass er das geld auch wirklich bekommt.

(Zitat von: menro)




wenn es soweit ist- machst du fast nichts! Du musst dich nicht darum kümmern, das er sein Geld wieder holt. Biete es ihm an und gut ist. Er sollte sich dann schon melden. Wer verschenkt schon 1500 oken? :D

Du dürftest es nur nicht unterschlagen/ es ihm vorentahlten. Wenn du ihm schreibst: "kannst Kohle abholen" - bist du schon auf der sicheren seite und aus dem schneider.

Bearbeitet von - bmw-86 am 17.03.2008 21:48:38
Autor: Phil83
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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@menro Habe die Ausstattung immer noch. Hatte sie mal hier in den Kleinanzeigen aber hatte sich keiner gemeldet.

Werde sie aber bald mal bei Ebay reinsellen
Autor: menro
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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ok...dann weiß ich bescheid...hast mir sehr geholfen. unterschlagen möchte ich halt nichts. am liebsten wäre es mir, wenn er das geld gleich morgen abholen würde und gut ist.

vielen dank euch allen.

gruß, menro
brumm-brumm




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