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Fragen zu Mietvertrag/Wohnung/auszug/getrent leben - Geplaudere

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Beitrag von: GIA
Date: 16.03.2008
Thema: Fragen zu Mietvertrag/Wohnung/auszug/getrent leben
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rot ist und bleibt den mods vorbehalten

hy community,

folgendes prob. ich ziehe im juli´08 in ne neubauwohnung und bräuchte da mal einen kleinen rat.
im mietvertrag stehen folgende paragrafen drin die ich nicht so recht verstehe:
1. -die wohnung ist freifinanziert und nicht preisgebunden-
2. -die miete kann sich nach maßgaben der gesetzlichen vorschriften erhöhen oder ermäßigen-
3. -der vermieter haftet nicht für schäden die dem mieter durch feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleichgültig welcher art, herkunft, dauer und welchen umfang die feuchtigkeitseinwirkung hat. es sei den, daß die vermieter den schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.-

kann mir einer die sachen mal in etwa erklären?

greetz gia


TEIL 2 EDIT:

da meine fragen sich beantwortet haben und ich nicht ''unnötig'' neue threads öffnen will, habe ich noch eine ähnliche frage die jemand anderes betrift:

person A und Person B sind verheiratet und leben zusammen in einer mietwohnung. mietvertrag läuft auf beide personen. person A möchte nun ausziehen, sprich getrennt leben. dazu folgende fragen:

1.muss person A dies irgend einer behörde melden das sie jetzt zwar immernoch verheiratet ist aber von der person B getrennt lebt?
2.kann person A vom gemeinsamen mietvertag austretten, kündigen etc.? oder muss der vertrag von beiden personen gekündigt werden und derjenige der drinn bleibt muss dann einen neuen vertrag mit dem vermieter machen?
3.was passiert wenn person A, ohne zu kündigen, einfach geht und sich eine neue wohnung sucht und diese dann auch bezieht? kann person B sagen er möchte die hälfte der miete?

hoffe der eine oder andere hatt einpaar antworten parat!

thx im vorraus.

greetz gia


Bearbeitet von - angry-playboy am 31.03.2008 15:55:41


Antworten:
Autor: angry81
Datum: 16.03.2008
Antwort:
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denke marco535 sollte sich damit auskennen...arbeitet in der wohnungsvermietung
Autor: GIA
Datum: 16.03.2008
Antwort:
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danke für den tipp, habe ihm ne pm geschickt aber eigentlich ist die sache etwas dringend..

gibts vieleicht leute unter uns die das schon hinter sich haben??
Autor: Spooky
Datum: 16.03.2008
Antwort:
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Hi,

zu 1. das ist blöd zu erklären, das hat was damit zu tun ob der Vermieter zum Hausbau/Kauf staatliche Gelder bekommen hat oder nicht.

zu 2. das heisst einfach nur das der Vermieter die Miete erhöhen darf wenn er z.B. neue Fenster anbring oder ähnliches. Das darf aber max. alle 18 Monate sein und auch nur in einem gewissen ( Gesetzlichen ) Rahmen.

zu 3. kann ich nicht nachvollziehen. Das ist völliger Mumpitz, dann hast Du die A...karte gezogen bei Schimmel oder wenn dem über/neben dir die Wasserleitung platzt oder die Heizung aus läuft. Wir haben in unsren Verträgen so eine Klausel nicht.

Tipp:Geh mit dem Mietvertrag zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund und lass das Ding prüfen. Wir haben unsere Mietverträge auch prüfen lassen eh wir sie an die Mieter gegeben haben, so sind beide Parteien auf der sicheren Seite.

Greez
Ela

klein, dick, sexy fg*
Autor: marueg
Datum: 16.03.2008
Antwort:
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Punkt 1. und 2. sind absolut üblich.

zu 1:
es handelt sich hier um ganz normalen kommerziellen Wohnbau. Das Gegenteil dazu wäre öffentlich geförderter Wohnungsbau (B-Schein erforderlich). Dort sind die Quadratmeterpreise festgelegt und der Bauträger ist für mehrere Jahre daran gebunden.

zu 2.
der Vermieter kann die Miete (im "ortsüblichen" Rahmen) frei festsetzen, anschließend aber nur innerhalb der gesetzlichen Spielräume erhöhen.

zu 3.
ist mir völlig unverständlich. Ich VERMUTE solch ein Haftungsausschluß ist auch unzulässig, somit also unwirksam.

Bearbeitet von - marueg am 16.03.2008 21:27:16
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: GIA
Datum: 16.03.2008
Antwort:
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^^ vielen dank für die schnellen antworten.

also kurz gesgat:
1=sicher
2=sicher
3=unsicher

zum anwalt würd ich ja gerne, aber was verlangt den so ein anwalt (mietrecht) für eine kontrolle eines mehrseitigen mietvertrages?? hab zwar rechtsschutz aber wenn ich da antanz und der erklärt mir den vertrag für satte 150.- euro is ja auch nicht das gelbe vom ei.....wiederum denke ich mir was ist wenn wirklich der schimmel irgendwann mal kommt... dan steh ich blöd da!!
ihr müsst wissen das ich mich in die wohnug verschossen habe *rofl* (gibts wirklich)
nein im ernst is ne topp wohnung in nem neubau und das preisleistungsverhätniss stimmt ebenso, nur dieser eine paragraf macht mir sorgen...
will der mieterbund auch cash für die eine frage wenn man da mitglied ist?
weis das einer??

(ps: da steht ja: der vermieter haftet nicht für schäden die...es sei den, daß die vermieter den schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. also verstehe ich es richtig, das die betroffenen mieter sich nen gutachter hollen können und wenn der dann sagt da wurde gepfuscht, dan hätten wir schonmal was auf der hand!? ich weis das solch mietstreitigkeiten sich über jahre hinziehen können aber wenns drauf ankommt ziehe ich entweder mit den ganzen mietern am gleichen strang oder ich zieh aus!)

greetz gia
Autor: GIA
Datum: 16.03.2008
Antwort:
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^^ habe gerade auf der seite vom mieterbund nachgeschaut, als mitglied steht dir eine sofortige kostenlose beratung zu. hätte man aber eigentlich auch selbst drauf kommen können, wa?? *kopfandiewandhau*

also morgen ab zum mieterbund und beraten lassen.

greetz gia
Autor: plop
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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ja ab zum dmb..

zu 3. das kann der in den vertrag schreiben wie er will...er is als eigentümer für jeglichen schaden am haus verantwortlich egal ob er den schaden herbeigeführt hat oder nicht..

es sei denn du machst etwas kaputt...das musst du na klar bezahlen..

aber für jegliche mängel an der mietsache ist der vermieter haftbar zu machen..ganz gleich woher der schaden rührt..

und feuchtigkeit hat auch der vermieter zu vermeiden...du musst deinen vermieter zwar auf schäden an der mietsache hinweisen, aber diese muss er dann auf seine rechnung beseitigen...risse im mauerwerk, rohrbruch, etc...

wenn du allerdings n aquarium hast oder die waschmaschine wird undicht dann musst du deine private haftpflicht verständigen...wobei da vorher abzuklären wäre ob diese schäden enthalten sind oder ob du eine zusatzversicherung brauchst....bei aquarien z.b. musst du bei den meisten versicherern eine zusatzversicherung abschliessen...

aber wird dir der dmb anwalt schon erzählen...aber erwarte keine wunder...musste auch 2 monate auf n termin warten beim ersten mal...beitrag kostet ca 70euro im jahr...plus die 20euro aufnahmegebühr...aber hast dann auch gleich ne mieterrechtschutzversicherung bei denen laufen...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Old Men
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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Ich kann dir nur zu 3 sagen, diese Klausel ist Sittenwidrig.Feuchtigkeit von Aussen ist ein Prob. des Vermieters, und nicht des Mieters. Wie schon gesagt, zum Mieterschutzbund und den Vertrag prüfen lassen.Heutzutage will sich doch jeder Vermieter auf eine Art absichern die aber nichtzulässig ist.
Autor: GIA
Datum: 17.03.2008
Antwort:
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@plop:
ich denke nicht das ich am übergabetag irgendwelche schäden sehen werde weil die ja noch mitten im bau sind sprich, ich und alle anderen werden erstmieter sein..
aber ich werde trotzdem da mit 4-6 augen antanzen..

von mir aus könnte sogesehen kein feuchtigkeitsschaden kommen, weil ich
a: kein aquarium bestitze
b: im UG ein waschraum für alle mieter is. waschmaschine, trockner etc..
c: immer und jeden tag an jeder uhrzeit ein spezieles xxl-lüftungsdurchzugverfahren anwende
aber 2 monate sind schon viel zu lange, mir währe es recht wenns schon gestern währe...naja mal schaun rufe da morgen erstmal an und texte die ertsmal schön zu..das die mir auch ja nen schnellen termin geben!

@Old Men:

ich weis das solch ein prob. ein prob. des verm. ist aber die meinen ja immer (sieht des öfteren bei reportagen usw.) die mieter hätte schlecht gelüftet und geheizt, dann zuviel fritiert und gekocht, zu viel gewaschen und getrocknet und zu guter letzt haben die mieter einfach viel zu viel GELEBT den leben = ausstoß von kohlendioxid = CO2 und CO2 ist ja wie wir alle wissen ein farb und geruchloses gas das sich mir nichts dir nichts an die wand festsetzt und wie aus geister hand wird schimmel draus.
was die sich dabei denken wenn die solche argumente bringen, man man man, ich glaub das setzt der menschliche und klare vertand für ne längere zeit aus...!

PS: VERMIETER IST EINE RIESIGE VERWALTUNG MIT TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND UND UND...
Autor: GIA
Datum: 31.03.2008
Antwort:
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^EDIT^
Autor: GIA
Datum: 31.03.2008
Antwort:
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Zitat:

Bearbeitet von - angry-playboy am 31.03.2008 15:55:41
rot ist und bleibt den mods vorbehalten



sorry, habs irgendwie in der hektik nicht berücksichtigt, hast natürlich recht.

greetz gia




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Ende des Themas

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