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Angaben im TÜV-Gutachten - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: zalus
Date: 13.03.2008
Thema: Angaben im TÜV-Gutachten
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Hallo,
habe vor mir felgen in den dimensionen 8x18 ET35 und eine reifengröße von 225/40 anzuschaffen!
Fahre ein e36 Cabrio mit M-Fahrwerk

Nun zu meiner frage:
In den TÜV-Gutachten zu 18 Zoll Rädern steht meist unter der Rubrik "Auflagen" das z.B. an achse 1 eine ausreichende Radabdeckung herzustellen ist!
Wenn es dort drin steht, ist es dann ein MUSS oder kommt es dann darauf an wie es aussieht wenn die Felgen montiert sind?

mfg zalus


Antworten:
Autor: marcel6475
Datum: 13.03.2008
Antwort:
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Die größe müsste ohne Probleme passen!Wenn alles passt und nichts schleift wird der tüv auch sein ok geben.Einfach die räder mal anschrauben und testen!
Autor: zalus
Datum: 13.03.2008
Antwort:
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Ja das es passen wird habe ich mir auch schon gedacht, nur es geht mir darum ob es ein MUSS ist was nachher in dem Gutachten drin steht, also wie z.B. oben schon erwähnt?

mfg zalus
Autor: marcel6475
Datum: 13.03.2008
Antwort:
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Das ist kein Muss!!!Bei mir stand auch ich soll LEB verbauen..Wenn nichts schleift dann geht es auch so.
Autor: Christian Sch.
Datum: 14.03.2008
Antwort:
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Die Texte im Gutachten sind eigentlich bindend. ber wenn eine Ausreichende Radabdeckung vorhanden ist, musst du ja keine mehr herstellen. Wenn der Lenkeinschlag passt, wozu dann LEB´s?

Autor: zalus
Datum: 14.03.2008
Antwort:
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also wenn es passt muss ich nichts mehr machen?

dann hoffen wir mal das es passen wird

mfg zalus
Autor: Christian Sch.
Datum: 14.03.2008
Antwort:
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So ist es. Wenn es passt und die Radabdeckung ausreicht, ist das okay.




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Ende des Themas

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