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Beitrag von: AliBaby Date: 13.03.2008 Thema: Abgebrochene Ausbildung bei neuem Arbetg. angeben? ---------------------------------------------------------- Hi Leute!! Mal ne Frage: Ein Kumpel von mir hat vor ca. 3 Jahren eine Ausbildung zum Hotelfachmann angefangen und noch in der Probezeit nach 2 Monaten abgebrochen....(war überhaupt net sein Ding) Danach hat er seinen erweiterten Real-Abschluss gemacht und hat nun eine neue Ausbildungsstelle als Versicherungskaufmann bekommen. Müsste er beim neuen Arbeitgeber zwingend angeben, dass er schon mal eine abgebrochen hat??? (wär doch zu seinem Nachteil oder?) Er hat es nicht getan.Nun hat er Schiss dass die IHK dem neuen Arbeitgeber Bescheid geben könnte... Auf dem Antrag zur Eintragung bei der IHK wurde bei dem Feld "Vorherherige angefangene bzw. abgebrochene Ausbildung" nichts angekreuzt vom neuen Arbeitgeber.... Meine Frage ist: Ist nun Pflicht sowas anzugeben, oder kann man es verheimlichen?? Ich meine gehört zu haben, dass der neue Arbeitgeber keinesfalls darüber von der IHK informiert wird... Grüsse |
Autor: BMW-Cruiser Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wiso, soll das nen Nachteil sein? Genau für sowas is doch die Probezeit da, nämlich um festzustellen ob der job zu dir passt. Also ich erkenn daran echt nichst schlimmes. Aber sagen sollte er es seinem neuen Arbeitgeber vll. schon, kommt bestimmt nicht so gut, wenn er es von jemand anderes mitbekommt. Gruß Jan |
Autor: silencio Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde mich da vielleicht einfach ein bißchen blöd stellen und zum Chef hingehen. Denn auf dem Antragsformular ist das besagte Feld mit der angefangenen Berufsausbildung ja wohl nicht angekreuzt. Ich würde also zum Chef gehen und ihm sagen, dass mir aufgefallen ist, dass da nichts angekreutzt ist. Ich habe aber schon mal kurz in einen anderen Beruf reingeschnuppert und vergessen das zu erwähnen. Ein Nachteil kann ich da auch beim besten Willen nicht sehen. Aber angeben würde ich es im Nachhinein auf jeden Fall. Bearbeitet von - silencio am 13.03.2008 13:54:32 Im Falle eines Falles, ist richtig fallen alles! |
Autor: AliBaby Datum: 13.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- er hat gerade mit der IHK telefoniert.... Die meinten, das Feld zum ankreuzen sei nur für statistische Zwecke der IHK. Der Chef würde keinesfalls darüber informiert werden, da in der Probezeit gekündigt wurde.... |
Autor: Rechtshänder Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Prüfen die Personalchefs bei der Einstellung den Lebenslauf heute nicht mehr auf Vollständigkeit / Lückenlosigkeit? |
Autor: 332i-Machine Datum: 14.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 2 Monate kann man locker unter'n Tisch fallen lassen... |
Autor: AliBaby Datum: 15.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- klar prüfen die das auf Vollständigkeit, nur wenn der Lückenlos ist, und man bei der abgebrochenen Ausbildung nen Nebenjob angibt, ist es ok. Aber naja, bei 2 Monaten Ausbildung ist es wirklich nicht Erwähnenswert.... (meine Meinung) |
Autor: e36compact fahrer Datum: 15.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meiner Meinung währe es gleich bei seiner Bewerbung nicht zu seinem Nachteil geworden. er muss ja auch rausfinden welchen Traumberuf er hat. Das kann halt mal auch in die Hose gehen. Nun braucht er es nicht mehr seinen Chef sagen, wobei ich allerdings denke, dass er es dem Azubi nicht mehr Übel nehmen würde. grüße, Martin |
Autor: viktor250684 Datum: 15.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du die Lehrstelle schon hast ist es fast egal. Bei mir wurde sowas negativ bewertet. Man hat zu mir gesagt wie können wir davon ausgehen das Sie diese Lehrstelle behalten und nicht kündigen. |
Autor: AliBaby Datum: 15.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @viktor genau das war auch seine Befürchtung.... |
Autor: viktor250684 Datum: 15.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn er die Lehrstelle hat dann passt es doch. Wenn der Chef das rausfindet kann er sich doch rausreden vergessen oder was weiß ich. Wenner es nicht rausfindet ist doch alles in Ordnung. |
Autor: Ahmet02 Datum: 28.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo, ist zwar schon etwas älter der theard, aber ihr könnt mir doch bestimmt verraten, was ein erweiterter realschulabschluss ist? ich kenne nur einen erweiterten hauptschulabschluss. |
Autor: b-mw-323 Datum: 28.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: glaube mit dem erweiterten realschulabschluss ist man zum besuch des gymnasiums berechtigt, mit dem normal nicht?! |
Autor: Peja_320i Datum: 28.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: iist der Abschluß mit Quali!! |
Autor: PD75 Datum: 28.08.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich wuerde es schon angeben aber hald vermerken, das es dort zB nicht ertraeglich war weil die Gesellen ein immer runtergezogen haben oder so. |
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