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Beitrag von: bmw-niho Date: 08.03.2008 Thema: hilfe....ich wurde verklagt ---------------------------------------------------------- ich habe vor einiger zeit mal einen touring bei ebay verkauft mit einem seitenschaden... er hat 2100€ gekostet ich bin händler mit gewerbeschein...muss ich vorab sagen ein händler hat diesen wagen gekauft,das problem ist das ich idiot,ohne wissen reingeschrieben habe das die hinterachse in ordnung ist,anscheinbar war sie es wohl doch nicht... er hat den wagen bei einem sachverständigen vorführen lassen und begutachten,alleine das ist komisch 100€ für ein gutachten???muss wohl ein kollege von dem sein,... ja dazu muss ich sagen,das der käufer ein händler ist genauso wie ich und im kaufvertrag steht die klause: Das Fahrzeug wird verkauft ohne Sachmangelhaftung,ohne Garantie,ohne Gewährleistung.An Bastler. Der Käufer gibt sich mit seiner Unterschrift mit diesen Kaufvertrag einverstanden und erklährt über das Fahrzeug informiert worden zu sein. Sonstige vereinbarungen: Unfallfahrzeug kann er mir was anhaben??? |
Autor: ThaFreak Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da du wohl explizit reingeschrieben hast, dass die Hinterachse in Ordnung ist und sie es wohl nicht ist, kann da schon was auf dich zukommen... Lass dich von deinem Anwalt beraten. Rechtschutz ist vorhanden? |
Autor: 332i-Machine Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also wenn ich dich richtig verstehe, steht im Kaufvertrag drin, das die HA in Ordnung ist, aber ebenso steht drin das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt? Hmm, also wenn das der Fall ist, dann wird es ziemlich kompliziert... aber ich könnt mir vorstellen das du da schon einen Teil des Kaufbetrages zurück erstatten musst, außer du kannst beweisen das du wirklich nichts davon wusstest... dürfte sich jedoch als äußerst schwierig erweisen. |
Autor: bmw-niho Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- nein,ich bin in der sache voll der dummkopf ich rede schon seid einem halben jahr ich will mich rechtschutzversichern hab ich bis heute nicht gemacht,aber jetzt ist es zuspät oder`? |
Autor: bmw-niho Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also bei ebay in der anzeige stand das die achse in ordnung ist im kaufvertrag nicht |
Autor: ThaFreak Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jetzt Rechtschutz abschließen ist für diesen Fall zu spät! Der Fall liegt ja schon vor der Versicherung vor... Würde sonst jeder so machen. |
Autor: bmw-niho Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- welche ist denn eine gute rechtschutzversicherung???,für die zukunft |
Autor: 332i-Machine Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ohman, als Händler hast keinen RS? Das ist wirklich dumm! Das ist das Erste, was du montag Vormittag machen solltest! Hat er den Wagen angeschaut als er gekommen ist um ihn abzuholen, oder hat er ihn blind gekauft? |
Autor: bmw-niho Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ja was heißt angeguckt war dunkel ne und draußen auf dem platz ohne bühne und probfahrt hat er auch gemacht |
Autor: Weiß-Blau Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- sorry Falscher Thread mfg Michi Bearbeitet von - Weiß-Blau am 08.03.2008 12:17:41 |
Autor: Terrormautzi Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja das ist es wohl, es sei denn du hast so einen kolanten versicherungsvertreter der dir die rechtschutz rückwirkend ausschreibt. d.h. das du mit ihm einen versicherungsvertrag machst und der versicherungsabschluss also das eintrittsdatum vor diesem fall erfolgte. macht aber nicht jeder!!! ich habe zum beispiel vor kurzem ein auto bei einem autohändler für 16000 € gekauft (kein wiesen händler), ein halbes jahr später hält mich blau - weiß an und will mein auto überprüfen, was hat sich raus gestellt ? das auto wurde vor einem jahr in spanien geklaut. nun wurde ich der helerei beschuldigt obwohl im kaufvertrag stand "hiermit versichere ich ( der Händler) das dieses fahrzeug ausschließlich mir und keinem drittem gehört". muss jetzt auf schadensersatz klagen und hatte zu diesem zeitpunkt leider auch keine rechtschutzversicherung und MEIN versicherungsvertreter hat mir diese auch nicht rückwirkend ausgeschreiben. Bei nem freund von mir der ein anderes probleme hatte, wurde die rechtschutz allerdings durch seinen vertreter rückwirkend ausgeschrieben. |
Autor: 332i-Machine Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja wenn er das Auto angeschaut hat, dann hilft dir das schon mal weiter! Er weiß ja auf was es bei einem Auto ankommt... von daher! |
Autor: Maveric Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Rechtschutz rückwirkend schreiben? Das ist in diesem Falle Versicherungsbetrug!!! Gehen tut das normal nur bei Sparverträgen oder zb lebensversicherungen um ein besseres Eintrittsalter zu erlangen. Das was Du sagst, darauf gibts gefängnis! Zumal gibt es eine Sperrfrist von 3 Monaten bei rechtschutzfällen! Sprich die ursache des ersten übernommenen Rechtschutzstreits darf erst nach 3 monaten eintreten. Alles andere wird nicht bezahlt! Es sei denn du hast einen flie0enden übergang zw neuer und alter RS. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: Lord Cyber Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du brauchst keinen Rechtsbeistand. Wenn in dem Angebot steht, dass die Hinterachse in Ordnung ist, dann ist dies Bestandteil des Kaufvertrages und stellt eine zugesicherte Eigenschaft dar. Die Klausel ohne Garantie etc. berührt diese zugesicherte Eigenschaft in keinster Weise. Um den Kaufvertrag einzuhalten ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet. |
Autor: Richi Datum: 08.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- so wie es aussieht bleibst du darauf sitzen. und ohne rechtsschutz wird da wohl nicht viel gehen. aber ehrlich gesagt, selber schuld was checkst du den wagen auch nicht vernünftig und gibts den wagen weg mit der zusicherung das es ok ist? wenn du das gutachten hast dann schau mal rein, nicht das er da einfach was reinschreibt. ansonsten sorry wenn ich das so sage, aber wenn du als händler was zu sicherst wovon du nicht weisst ob es stimmt bleibst du zu recht auf dem schaden sitzen!! |
Autor: Patrick87 Datum: 10.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1. Wenn das Gutachten nur 100 Euro gekostet hat biste noch super davon gekommen. Arbeite bei einer Versicherung und die meisten Gutachten liegen zwischen 200-400€. 400€ für ein Gutachten haben mich beim ersten mal auch ins Grübeln gebracht... 2. Rechtsschutzversicherung Wie oben schon erwähnt wird das Rückdatieren als Betrug gewärtet und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug bestraft werden.Je nach schwere des Verbrechens.Außderdem würde der Vertreter nie wieder eine Versicherung verkaufen dürfen. Eine kleine Ergenzung: Eine Rechtsschutz greift auch ab dem ersten Tag bei Unfällen mit dem PKW da man für diese nichts kann. |
Autor: brandyfive Datum: 10.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dir kann überhaupt nix passieren, Du hast von Gewerblich nach Gewerblich verkauft, ohne Garantie und ohne jegliche Haftung ! Wäre es eine Privat Person , dann liege der Sachverhalt für Dich schlechter ! Abwarten , bis Du eine Einladung vor Gericht bekommst, dann nimmst Du Dir einen Anwalt ! |
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