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Hella Xenon Scheinwerfer - Englische Variante ??? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: BMW_328_Coupe
Date: 02.03.2008
Thema: Hella Xenon Scheinwerfer - Englische Variante ???
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Hallo Leute !
Ich wollte mal fragen was der Unterschied zwischen der englischen Variante und der "normalen" Variante bei den Hella Xenon Scheinwerfer ist ? Bitte um Hilfe ! Gruß BMW_328_Coupe


Antworten:
Autor: LatteBMW
Datum: 02.03.2008
Antwort:
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Der Lichtkegel ist anders, weil der Engländer ja Linksfahrer sind.

Wenn Du nach England fährst, mußt auch so ein Klebestreifen auf die Scheinwerfer kleben, weil die sonst permament geblendet werden

Bearbeitet von - lattebmw am 02.03.2008 16:44:37
Autor: 3erFreak
Datum: 02.03.2008
Antwort:
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dem kann ich nur zustimmen... bei uns leuchtet der rechte sw etwas weiter bzw. auch höher als der linke... damit man die schilder und so sieht... in england würdest du damit den gegenverkehr blenden...MfG
onHarz.de - Community für den Harz
Autor: daniel25
Datum: 02.03.2008
Antwort:
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Zitat:


dem kann ich nur zustimmen... bei uns leuchtet der rechte sw etwas weiter bzw. auch höher als der linke... damit man die schilder und so sieht... in england würdest du damit den gegenverkehr blenden...MfG

(Zitat von: 3erFreak)




naja, der rechte sw leuchtet zwar nicht weiter/höher, aber bei
unseren sw wird der rechte straßenrand mehr ausgeleuchtet.
fährt man vor ne wand, sieht man daß der lichtkegel rechts
(ich schätze mal so 30°) nach oben geht.
diesen bereich muss man halt abkleben, wenn man auf die insel fährt..
>> der neue ist da! <<
Autor: Starcrunch
Datum: 02.03.2008
Antwort:
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laut der Anleitung, sind die Hellas aber gleich.
Lediglich die Einstellung muß anders erfolgen
Autor: daniel25
Datum: 02.03.2008
Antwort:
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also die h7 sind für rechtsverkehr...
k.a., wie es bei den xenon ist...
>> der neue ist da! <<
Autor: Starcrunch
Datum: 06.03.2008
Antwort:
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Ich hab die Halogen Variante.
Da steht extra in der Anleitung, für Linksverkehr muß man die L/R Schraube 16x drehen.
Dann stellt es den SW um
Autor: daniel25
Datum: 06.03.2008
Antwort:
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oha, na da hätt ich mal besser meine anleitung lesen sollen!
>> der neue ist da! <<
Autor: Rumzeiss
Datum: 25.04.2008
Antwort:
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Hi Leute!

Zu der englischen Variante:lasst die Finger davon!Grund:ich war beim TÜV mit dieser Variante(noch nicht eingebaut!) und nach einer Besprechung kam folgendes raus:ABE gilt nur für Fahrzeuge,die schon Rechtslenker sind,und nicht für Nachrüstung auf Linkslenker!!!Auch die in der BA von Hella beschriebene Umstellung ist für diese Autos gedacht.
Gruss:Rumzeiss
Autor: Black_Devil_316
Datum: 25.04.2008
Antwort:
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Stimmt, es gibt doch andere Scheinis für England. Die haben nen anderen Lichtkreis.

Bearbeitet von - Black_Devil_316 am 25.04.2008 08:12:54
E36 332ti

Mitglied im Regio Team Schwaben
Autor: daniel25
Datum: 25.04.2008
Antwort:
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Zitat:


Hi Leute!

Zu der englischen Variante:lasst die Finger davon!Grund:ich war beim TÜV mit dieser Variante(noch nicht eingebaut!) und nach einer Besprechung kam folgendes raus:ABE gilt nur für Fahrzeuge,die schon Rechtslenker sind,und nicht für Nachrüstung auf Linkslenker!!!Auch die in der BA von Hella beschriebene Umstellung ist für diese Autos gedacht.
Gruss:Rumzeiss

(Zitat von: Rumzeiss)




schon klar das du damit nicht fahren darfst, aber 'Starcrunch'
hat ja beschrieben, daß man die auch links- bzw rechtsverkehr
einstellen kann...
gibt es nun 2 versionen, oder doch nur eine, die man individuell
einstellen kann?
>> der neue ist da! <<
Autor: Rumzeiss
Datum: 10.05.2008
Antwort:
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Hi!

Es gibt nur einen Umrüstsatz für Linksverkehr(Rechtslenker).Die beileigende Einbauanleitung von Hella beschreibt die Umstellung für Fahrten im Rechtsverkehr.Bei diesem Satz ist auch eine doppelte ABE dabei - für Links,- und Rechtsverkehr.
Autor: daniel25
Datum: 06.06.2008
Antwort:
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jetz ist es soweit!
hab vor knapp 2 wochen meine hellas bei ebay verkauft und
heut bekomme ich eine reklamation per email...

zitat

Hallo Herr ...,

die Scheinwerfer sind wohlbehalten eingetroffen.

Leider musste ich feststellen, dass es sich um die Ausführung für Linksverkehr handelt. Gemäß Typenschild handelt sich um den Typ 1LL 008 875. Die beigefügte ABE gilt nur für den Typ 1AL 008 875 (- dies ist die Ausführung für Rechtsverkehr).

Ich bin bei der Abgabe meines Gebotes fest davon ausgegangen, dass es sich um die Ausführung für Rechtsverkehr handelt. Ausschlaggebend hierfür war die Anführung der ABE (es gibt keine ABE für Typ 1LL 008 875) und die Detaillierung Ihrer Beschreibung. Ihre Beschreibung war so präzise, dass ich vorausgesetzt habe, dass die Auslegung für Linksverkehr bei einem Angebot in einem kontinentalen Staat Erwähnung gefunden hätte und es sich um die Version für Rechtsverkehr handelt. Ich gehe daher auch davon aus, dass ihnen der Umstand, dass die Scheinwerfer für Linksverkehr ausgelegt sind und keine ABE besitzen, nicht bekannt war und denke, dass Sie den Verkauf nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und Verschweigung maßgeblicher Eigenschaften tätigen wollten und bitte Sie höflich um Rücknahme des Artikels und Rückerstattung der Zahlung.

Ich hoffe, Sie verstehen, dass ich keine Scheinwerfer für Linksverkehr ohne ABE haben möchte, wenn ich davon ausgehen konnte, Scheinwerfer für Rechtsverkehr mit ABE zu kaufen.

Viele Grüße

zitat ende

komisch ist nur, daß die scheinwerfer, wie bei rechtsverkehr üblich,
den lichtkegel nach rechts vergrößert haben und ich sonst auch nie
probleme mit blendung anderer o.ä hatte!
bin fast 4 jahre problemlos damit gefahren!
war ja auch nen paar mal zum licht einstellen in der werkstatt!

leider finde ich weder typenbezeichnungen noch eine anleitung
im netz...







Bearbeitet von - daniel25 am 06.06.2008 19:10:08
>> der neue ist da! <<
Autor: Gr33nAcid
Datum: 06.06.2008
Antwort:
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ne anleitung für den einbau gibt es hier, oder du schreibst einfach mal hella an oder rufst an! die können dir besser helfen!

Link
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: daniel25
Datum: 06.06.2008
Antwort:
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vielen dank, aber ich hab vergessen zu erwähnen, daß es sich
um die halogen-variante handelt...

hilft mir also nicht wirklich!
es sei denn die umstellung funktioniert da genauso...
trotzdem verwirren mich seine typenbezeichnungen!

Bearbeitet von - daniel25 am 06.06.2008 19:53:42
>> der neue ist da! <<
Autor: Dying
Datum: 06.06.2008
Antwort:
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Es handelt sich bei dir um die Halogen?
Ist doch dann kein Problem, da diese eh mit E-Zeichen zugelassen sind, solang der Lichtkegel für Rechtsverkehr eingerichtet ist. Die ABE wird bei Halogen nicht gefordert.
Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)
Autor: daniel25
Datum: 06.06.2008
Antwort:
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tja, du kannst ja die email nochma lesen.
klar haben die dinger e-prüfzeichen, aber komischerweise auch ne abe..
hätt ich das mal nicht erwähnt..

>> der neue ist da! <<
Autor: Dying
Datum: 06.06.2008
Antwort:
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Darf man fragen, für welchen Betrag er diese erworben hat?
Vielleicht solltest du dem Typen erneut nahelegen, dass die Scheinwerfer bei korrekter Einstellung für Rechtsverkehr auch ohne ABE zugelassen sind.
Diese Info kann er sich auch beim TÜV holen, kostet nur einen Anruf.

Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)
Autor: daniel25
Datum: 06.06.2008
Antwort:
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tja, ich kann ja halt nichtmehr nachvollziehen, ob
man die halogen auch so einstellen kann, da ich die einbauanleitung
nichtmehr habe...
kaufpreis war 189€ inkl versand. ich war eh unzufrieden mit dem
verkaufspreis...aber naja
>> der neue ist da! <<
Autor: Gr33nAcid
Datum: 07.06.2008
Antwort:
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Zitat:


tja, ich kann ja halt nichtmehr nachvollziehen, ob
man die halogen auch so einstellen kann, da ich die einbauanleitung
nichtmehr habe...
kaufpreis war 189€ inkl versand. ich war eh unzufrieden mit dem
verkaufspreis...aber naja

(Zitat von: daniel25)




Link

bitte. lässt sich ganz leicht ändern. die abe brauch er eh nicht. wegen prüfzeichen! schreib ihm das, verweis auf hella, und notfalls soll er beim tüv nachfragen, da man die sw wie in der abbildung ohne probleme umstellen kann!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: daniel25
Datum: 07.06.2008
Antwort:
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na geil! vielen dank!
ich war mir sicher, daß das da drinsteht.
nachdem das Starcrunch geschrieben hat, habe ich die eba nämlich
nochmal genauer studiert...
>> der neue ist da! <<
Autor: daniel25
Datum: 10.06.2008
Antwort:
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hab schon wieder ne email bekommen..
is ziemlich viel, aber vielleicht kann sich das trotzdem jemand
mal zu gemüte führen und mir was dazu sagen...´
bin grad etwas ratlos!

zitat

Hallo Herr ...,

ich war heute mit den Scheinwerfern beim Bosch-Dienst und ein freundlicher Herr hat mir Folgendes erklärt:

1. Es handelt sich definitiv um Scheinwerfer für den Linksverkehr:
Dies ist ersichtlich aus a) der Typbezeichnung LL... und aus b) den Genehmigungszeichen, die sich auf dem Scheinwerfer befinden. Hierzu hat er mir einen Auszug aus der ECE-Regelung 8 (Halogen-Scheinwerfer und Lampen) als Kopie mitgegeben. Darin steht: Bestandteil des Genehmigungszeichens ist "bei Scheinwerfern, die für Linksverkehr bestimmt sind, ein waagerechter Pfeil, der, von vorn gesehen, nach rechts zeigt, d.h. nach der Straßenseite, die für die jeweilige Verkehrsrichtung bestimmt ist. Die beiden vorliegenden Scheinwerfer besitzen ausschließlich Pfeile, die nach rechts zeigen.
Für Rechtsverkehr geprüfte Scheinwerfer besitzen demnach im Genehmigungszeichen einen Pfeil nach links. Dies trifft auf die vorliegenden Scheinwerfer leider nicht zu.
Scheinwerfer, die durch Umstellung der optischen Einrichtung für beide Verkehrsrichtungen verwendet werden können, besitzen im Genehmigungszeichen einem "waagerechten Pfeil mit zwei Spitzen, von denen eine nach rechts und eine nach links zeigt". Auch das trifft auf die vorliegenden Scheinwerfer leider nicht zu.

2. Die vorliegenden Scheinwerfer sind nicht zulässig gemäß STVZO:
Gemäß STVZO müssen Scheinwerfer bestimmten Bedingungen genügen, die auf den Einsatz im Rechtsverkehr abgestimmt sind. Scheinwerfer, die ausschließlich für Linksverkehr ausgelegt sind genügen diesen Bedingungen nicht. Deshalb besitzen die Scheinwerfer auch keine ABE. Es ist auch nicht möglich, diese Scheinwerfer eintragen zu lassen.

3. Das ECE-Prüfzeichen sagt nichts über die Zulässigkeit im Rahmen der STVZO aus:
Beim ECE-Prüfzeichen handelt es sich um die Bestätigung der Bauartgenehmigung von Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen gemäß einheitlicher technischer Vorschriften. D.h. das ECE-Prüfzeichen sagt nur aus, dass das Teil bestimmte Anforderungen erfüllt. Die Anforderungen sind hierbei im Genehmigungsantrag zu definieren. Für die Bauartgenehmigung von Schweinwerfern mit Abblendlicht ist hier besonders anzugeben, "ob der Scheinwerfer für Linksverkehr und Rechtsverkehr oder nur für Linksverkehr oder nur für Rechtsverkehr gebaut ist." Bei den vorliegenden Scheinwerfern bestätigt das ECE-Prüfzeichen die Bauartprüfung der Scheinwerfer für den Einsatz ausschließlich im Linksverkehr. Damit ist der Einbau der Scheinwerfer also z.B. in England eintragungs- und prüfungsfrei zugelassen. In Deutschland ist die Bauart des Scheinwerfers, die das ECE-Prüfzeichen bestätigt, nicht genehmigungsfähig, da ausschließlich für Linsverkehr ausgelegt. Daran ändert auch das ECE-Prüfzeichen nichts; es bestätigt dies viel eher. Z.B. müssen vor Zulassung in Deutschland bei einem Importfahrzeug, das für den englischen Markt produziert wurde, die Original-Scheinwerfer, die ein ECE-Prüfzeichen zur Bauartgenehmigung für Linksverkehr besitzen, ausgetauscht werden gegen solche mit Bauartgenehmigung für Rechtsverkehr.

4. Lichtkegelverstellung zum Einsatz im Bereich der STVO hat nichts mit Zulässigkeit gemäß STVZO zu tun:
Der rechts ansteigende Lichtkegel erklärt sich - wie vermutet - mit der Verstellung des Lichtkegel nach rechts zur Vermeidung der Blendung des Gegenverkehrs. Dies ist bei modernen Scheinwerfern möglich, bei alten Scheinwerfern musste hierzu ein Teil der Streulinse abgeklebt werden.
Diese Maßnahmen sind erforderlich bei Einsatz von Fahrzeugen, die in Ländern für Linksverkehr zugelassenen sind, im Geltungsbereich der STVO. Die Anforderungen der STVZO werden damit aber nicht erfüllt - sonst hätten die Scheinwerfer Im Prüfzeichen Pfeile mit zwei Spitzen (s.o.).
Die Vermeidung der Blendung des Gegenverkehrs bedeutet auch nicht, dass die Leistung eines derart verstellten Scheinwerfers für Linksverkehr mit einem Scheinwerfer für Rechtsverkehr vergleichbar ist. Die gleichen Nachteile hat übrigens ein Scheinwerfer für Rechtsverkehr bei Einsatz im Linksverkehr.

Der freundliche Herr hatte auch eine Vermutung darüber, wieso den Scheinwerfern eine falsche ABE beigefügt war: Die CELIS-Scheinwerfer sind in Fernost ein beliebtes Fälschungsprodukt. Da in Asien (Japan, Indien, Thailand, Hongkong, ...) vorwiegend Linksverkehr herrscht, sind die Scheinwerfer meistens so ausgelegt. Über das Internet tauchen diese Fälschungen vermehrt in Deutschland auf. Mit einer unzutreffenden ABE wird hierbei versucht, die Zulässigkeit und Originalität der Scheinwerfer zu belegen.

Ich hoffe, die Ausführungen haben Sie nicht allzu sehr ermüdet. Das ist wohl eine Wissenschaft für sich. Für mich waren die Ausführungen des freundlichen Herrn sehr aufschlussreich.

Für mich steht nun sicher fest, dass ich die Scheinwerfer nicht behalten werde. Ich denke, Sie können dies verstehen.

Ich bitte Sie, den Zahlungsbetrag von 189,00 EUR auf mein Konto zurück zu überweisen. Meine Bankverbindung lautet:
....

Für eine kurze Mail werde ich dankbar sein. Sobald der Betrag gutgeschrieben wurde, werde ich die Scheinwerfer auf meine Kosten an folgende Adresse zurücksenden:
...

Herr ..., ich hoffe, Sie stimmen mit mir darüber ein, dass dieses Vorgehen für beide Seiten das Beste ist, was aus der Situation gemacht werden kann. Sicherlich hatten wir uns beide das Geschäft anders vorgestellt, aber so wie's nun aussieht, sollten wir das Ganze unter Erfahrung abbuchen und möglichst schnell wieder zur Tagesordnung übergehen. Ich denke, Sie, wie ich, haben Besseres zu tun, als sich mit der Beschaffenheit und Zulässigkeit von Scheinwerfern auseinanderzusetzen.

Viele Grüße

zitat ende




Bearbeitet von - daniel25 am 10.06.2008 18:49:41
>> der neue ist da! <<
Autor: Dying
Datum: 10.06.2008
Antwort:
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Leider ist der Sache nichts mehr hinzuzufügen.
Das Ganze habe ich mal nachgeschlagen und die Sache mit den Pfeilen ist korrekt. Ebenfalls die diesbezügliche Zulassung.

Ich glaube aber nicht, dass es ein Dublikat ist, sondern eher die Exportvariante für Linksverkehr.
Nimm die Teile zurück und versuch sie bei Ebay.com zu verkaufen.
Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)
Autor: daniel25
Datum: 10.06.2008
Antwort:
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vielen dank!
ja, ich werde versuchen sie nochmal zu verkaufen!
plagiate sind es sicher nicht, denn dafür ist die qualität zu gut!

mich wundert es nur, weil ich sie seinerzeit bei nem
powerseller gekauft habe, der immernoch aktiv ist...
>> der neue ist da! <<
Autor: Dying
Datum: 10.06.2008
Antwort:
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Vielleicht ist das der Grund, warum manche Händler die Hella Celis günstiger anbieten können, als andere Shops bzw. Powerseller, z. B. Kauf von Export-Restposten.
Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)




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Ende des Themas

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