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Beitrag von: bmw325i77 Date: 29.02.2008 Thema: Eintragung nach §19 ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen wollte heute mit meinem baby zum tüv und gleich alles ein tragen lassen durch den tüv wäre ich ja gekommen aber wegen den eintragen habe ich keine tüv bekommen ob woll ich für alle teile ein teile gutachten habe §19.3 es wären 7 eintragungen gewessen der tüv prüfer hat nur gemeint das ich zur dekra muss und eine kombi abnahme machen muss nach §21 ich weiss aber absolut nicht warum kann mir jemand sagen was mich das kosten wird bei der dekra 7 eintragung gibt es da massen rabatt ? ( Es handelt sich um ein fahrwerk , radreifen , auspuff , spoilerlippe vorn heckschürze , und dach kanten spoiler , und spurplatten ich hoffe das mir jemand helfen kann |
Autor: X-9999 Datum: 29.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich nehme mal an, das Du da so mit 40 € pro gutachten wegkommst, wenn du es nach § 19 machen lässt, wenn du für alles ein Teilegutachten hast, und du dir auch sicher bist, das der Tüv-Mensch keine Bedenken haben wird, dann lass eine Abnahme nach §21 machen, sollte günstiger kommen, so ca 150-200 €. Alle Angaben ohne Gewähr. am einfachsten ist mal zum §21er zu fahren und nachfragen. Wer später bremst fährt länger schnell. |
Autor: Christian Sch. Datum: 29.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du für alle Teile ein Teilegutachten hast und alles von den Auflagen her passt, geht es auch als 19(3). ABER, zu 90% gehen Spurplatten nur als 21er. Im Teilegutachten der Spurplatten stehen die Rad-Reifen-Kombinationen genaus drin, welche per 19(3) gehen. (Reifengröße, Felgengröße, ET). Sind deine da nicht bei, ist es ein 21er. |
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