- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Gebrauchtwagengarantie - Hilfe - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: Herbie Herb
Date: 23.02.2008
Thema: Gebrauchtwagengarantie - Hilfe
----------------------------------------------------------
Hi und zwar geht es um folgendes. Ein guter Kumpel von mir (hat eine eigen Firma Garten und Landschaftsbau) hat sich bei einer Firma einen Gebrauchten 7,5tonner mit Kipper gekauft.

Sieht so noch super aus auch keine Beulen und sowas im Kipper. Deswegen hat er sich den Kipper auch nicht mehr genauer angeschaut.

Im Vertrag steht drin ohne Garantie, aber das gilt doch beim Händler nicht oder?

Jetzt zwei Tage später sa er einen Ölfleck unter seinem kleinen LKW. Er machte den Kipper hoch und der Kipperstempel ist undicht. Reperaturkosten ca 1300€

Muss da jetzt der Händler für Haften weil der Mangel ja schon bei Kauf bestand. Er wurde aber von meinem Kumpel nicht gesehen und der Händler hatte aber auch nichts gesagt.

Ich meine das der Händler dafür aufkommen muss. Was meint ihr dazu??

Bearbeitet von - Herbie Herb am 23.02.2008 19:16:00


Antworten:
Autor: keksemann
Datum: 23.02.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Gewerbetreibende können bei Geschäften untereinander jedwede Gewährleistung ausschliessen...
Dein Kumpel sollte sich mal seinen Kaufvertrag genauer ansehen.
Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips
Autor: Maveric
Datum: 23.02.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Da Dein freund gewerbetreibender ist und ihn auch so anscheinend gekauft hat kann die sachmängelhaftung ohne weiteres ausgeschlossen werden.

So wies aussieht muss ers selber zahlen.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: Herbie Herb
Datum: 23.02.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ja er hat aber doch ein anderes Gewerbe. Spielt das keine Rolle?? Habe immer gedacht das das nur bei bzw unter Autohändlern nur so geht!

Wenn er ihn aber auf seinen Privaten Namen gekauft hat müsste doch der Händler haften oder??
Autor: keksemann
Datum: 23.02.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
wenn er den Kipper als Privatier gekauft hat, dann hat er eine Gewährleistung von 12 Monaten auf einen gebrauchten Gegenstand.

Bei Geschäften unter Gewerbetreibenden spielt die Art des Gewerbes keine Rolle.
Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips
Autor: Herbie Herb
Datum: 23.02.2008
Antwort:
----------------------------------------------------------
Gut alles klar danke!! Werde ihm dann mal bescheid sagen.




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile