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Beitrag von: Herbie Herb Date: 23.02.2008 Thema: Gebrauchtwagengarantie - Hilfe ---------------------------------------------------------- Hi und zwar geht es um folgendes. Ein guter Kumpel von mir (hat eine eigen Firma Garten und Landschaftsbau) hat sich bei einer Firma einen Gebrauchten 7,5tonner mit Kipper gekauft. Sieht so noch super aus auch keine Beulen und sowas im Kipper. Deswegen hat er sich den Kipper auch nicht mehr genauer angeschaut. Im Vertrag steht drin ohne Garantie, aber das gilt doch beim Händler nicht oder? Jetzt zwei Tage später sa er einen Ölfleck unter seinem kleinen LKW. Er machte den Kipper hoch und der Kipperstempel ist undicht. Reperaturkosten ca 1300€ Muss da jetzt der Händler für Haften weil der Mangel ja schon bei Kauf bestand. Er wurde aber von meinem Kumpel nicht gesehen und der Händler hatte aber auch nichts gesagt. Ich meine das der Händler dafür aufkommen muss. Was meint ihr dazu?? Bearbeitet von - Herbie Herb am 23.02.2008 19:16:00 |
Autor: keksemann Datum: 23.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gewerbetreibende können bei Geschäften untereinander jedwede Gewährleistung ausschliessen... Dein Kumpel sollte sich mal seinen Kaufvertrag genauer ansehen. Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips |
Autor: Maveric Datum: 23.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da Dein freund gewerbetreibender ist und ihn auch so anscheinend gekauft hat kann die sachmängelhaftung ohne weiteres ausgeschlossen werden. So wies aussieht muss ers selber zahlen. 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: Herbie Herb Datum: 23.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja er hat aber doch ein anderes Gewerbe. Spielt das keine Rolle?? Habe immer gedacht das das nur bei bzw unter Autohändlern nur so geht! Wenn er ihn aber auf seinen Privaten Namen gekauft hat müsste doch der Händler haften oder?? |
Autor: keksemann Datum: 23.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn er den Kipper als Privatier gekauft hat, dann hat er eine Gewährleistung von 12 Monaten auf einen gebrauchten Gegenstand. Bei Geschäften unter Gewerbetreibenden spielt die Art des Gewerbes keine Rolle. Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips |
Autor: Herbie Herb Datum: 23.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gut alles klar danke!! Werde ihm dann mal bescheid sagen. |
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