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Angeblich zu schnell gefahren mit fremden Auto? - Geplaudere

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Beitrag von: pedro23
Date: 23.02.2008
Thema: Angeblich zu schnell gefahren mit fremden Auto?
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Habe ein Schreiben von den Grünen erhalten in denen mir eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, allerdings nicht mit meinem Auto.

Also das Auto ist auf jemandem anderen zugelassen, das Auto ist auch nicht in München zugelassen sondern ausherhalb. Mein Bruder fährt öfters den Wagen und hat schon paar mal solche Schreiben erhalten, soweit so gut. Aber jetzt haben die das Schreiben auf mich ausgestellt und ich soll angeblich 130 Km/H auf der Autobahn gefahren sein, an einer Stelle wo 100 Km/H erlaubt sind, abzüglich Toleranz sind das 26 Km/H zu viel.

Naja da ich nicht gefahren bin und ich weder Halter des Fahrzeuges bin noch jemals mit dem Wagen bei einem Verkehrsverstoß erwischt wurde, frage ich mich wie die auf mich kommen? Bzw. wie ich das klären soll, einfach das Antwortschreiben zurück sendne mit den Angaben meines Bruders der da gefahren ist oder soll ich da mal vorher anrufen und das Ganze klären?


Antworten:
Autor: MarcoF
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Zitat:


frage ich mich wie die auf mich kommen?
(Zitat von: pedro23)




Ist doch ganz einfach, der Halter hat als erstes das Vorwurfschreiben bekommen. Dort muss er dann den Verstoß zugeben oder hat die Möglichkeit einen Anderen zu beschuldigen.

Wenn dann irgendjemand den Verstoß zugegeben hat kommt der Bußgeldbescheid.

Was du jetzt machen sollst? Keine Ahnung! Auf jeden Fall zurückschreiben das du es nicht warst. Liegt ja was zum ausfüllen dabei. Ob es klug ist einen anderen zu beschuldigen oder ob dann der Halter ansonsten eins auf den Deckel bekommt weiß ich nicht.
Autor: Leckerlgsicht
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Wenn du es nicht warst schreibst auf das Antwortschreiben daß du es nicht warst und fertig. Wahrscheinlich kommt dann ein Grüner mit dem Foto vom Blitzer vorbei und vergleicht das dann mit dir und dann sollte der Fall für dich erledigt sein.

Bloß keinen anderen beschuldigen, das ist schließlich der Job der Grünen daß sie rausfinden wers war.
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber

Keine Arme, keine Kekse!

Autor: Doc. Watson
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Zitat:

Bloß keinen anderen beschuldigen



Geht jawohl auch nicht. Nur der Halter weiß, wer zur besagten zeit den PKW hatte.
DOC. WATSON

Autor: ThoKe
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Schreib zurück, das du nicht der Fahrer warst. Das ist das Problem bei euch in Bayern, bei uns gibts das Foto immer gleich zum Schreiben dazu.

Die müssen es dir nachweisen.

Gruß Thomas
Die Drei 18i

Blue White Insane, das BMW Team für H;HM;HI & SHG
Autor: pedro23
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Nein also es ist so dass mein Bruder da an dem Tag und die Zeit genau an dieser Stelle zu schnell war. Hat es mir damals auch gesagt dass sie ihn geblitzt haben. Er ist ja auch bereit das zu sagen weil er war es ja, nur weiß ich nicht wie der Halter mich nennen konnte weil ich mit dem Halter gar nix zu tun habe (kenn eich gar nicht nur vom Namen her halt). Mein Bruder kennt den Halter.

@ ThoKe,
ja super das wäre mal was wenn die das Bild hier auch mitschicken würden... sind wohl zu geizig...
Kann ich das eigentlich bei jeder PI einsehen das Bild? Muss ich da vorher mal anrufen und fragen? Oder kann ich da einfach spontan vorbei?

Bearbeitet von - pedro23 am 23.02.2008 20:15:47
Autor: MTnippon
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Bis die Auskunftspflicht für die Halter eingeführt wird, genau wie in der Schweiz. Ansonsten gibt's ein saftiges Bußgeld für's "DummStellen"
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: Doc. Watson
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Zitat:

Kann ich das eigentlich bei jeder PI einsehen das Bild



Nein. Nur da, wo es gemacht wurde.
War es die Polizei oder die Stadt?

Vorher anrufen? - AUF JEDEN FALL.
DOC. WATSON

Autor: pedro23
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Das Schreiben ist vom Bayer. Polizeiverwaltungsamt in Straubing (ist immer auch bei Strafzetteln usw.).

Unten bei Zeugen steht
PHK XXX VPI Fürstenfeldbruck

Also kann ich das Bild wohl bei der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck sehen.
Autor: Doc. Watson
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Ja... dann saß der im Auto während fleißig geknipst wurde...

Hier kann man das sonst so auf Anhieb nämlich nicht erkennen, weil die Polizei, wenn sie selbst blitzt, die Daten anschließend ans Stadtamt schickt.

Die Post kommt quasi immer von der Stadt, weil die anschließende Verwaltungsarbeit sonst den Polizeiapparat lähmen würde.

Aber du hast deinen Ansprechpartner dann ja.

Ich hatte als Zeugen auch schonmal "Traffic Blue schlachmichtot" das war dann die Blitzersäule.


DOC. WATSON

Autor: sto`teac
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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wasn das fuer ne frage?

grundprinziep ... niemanden verpetzen solange es dir selbst nicht schadet Oo
schon garnicht den eigenen bruder ...

der halter war zu bloed den richtigen zu nennen ... sein pech ...

du schreibst denen, dass du den wagen nicht gefahren bist ... spaetestens wenn sie nen vergleich mit dem photo haben (sofern ihr keine zwillinge seid ^^) oder du nen wasserdichtes alibi vorweisen kannst bist du raus ...
da es nicht dein fahrzeug ist hast du natuerlich auch keine ahnung wer gefahren ist ...
die bilder sind auch so schlecht, dass du den fahrer nicht erkennst ;)

machs denen gruenen halt nciht zu leicht ... die sollen schliesslich was tun fuer ihr geld ... tz
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es gibt zwei arten von fussgaengern ... schnelle und tote!

Autor: pedro23
Datum: 23.02.2008
Antwort:
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Ja mein Bruder hat dem eigentlichen Halter schon gesagt dass er gefahren ist und geblitzt wurde und dass er das übernimmt damit der Halter halt nicht drauf sitzen bleibt.
Mir passt das halt nur nicht wie die auf mich kommen, weil der Halter kennt mich eigentlich auch nicht außerdem bin ich noch gut 5 Monate in der Probezeit und da passt mir so ein Sche*** absolut nicht da ja 26 Km/H zu viel.

Hab ja nicht vor meinen Bruder zu verraten, das ist allein die Sache zwischen meinem Bruder und dem Halter des Fahrzeuges ;).
Autor: plop
Datum: 24.02.2008
Antwort:
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auf dem schreiben steht doch auch drauf dass du von deinem aussageverweigerungsrechtgebrauch machen kannst falls du familienangehörige oder ähnlich zu wertende personen belasten würdest..


also kreuz machen und abschicken..
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: pedro23
Datum: 24.02.2008
Antwort:
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Hmm jetzt gibt es nur noch ein Problem, mein Bruder hat da schon alles schön mit seinem Namen und seinen Daten ausgefüllt und angekreuzt dass er den Tatbestand zugibt usw... super...

Kann ja jetzt schlecht alles durchstreichen und für mich ausfüllen...
Autor: Doc. Watson
Datum: 24.02.2008
Antwort:
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So, wie du es gemacht hast, ist es schon richtig.

Man muss auch nicht, weil man die Polizei glaubt ärgern zu können noch mehr Arbeit verursachen.

Mehr Arbeit = höhere Kosten

Grundsätzlich ist es ja richtig, dass der Halter dich fälschlicherweise als Fahrer angegeben hat und dann könntest du einfach der Behörde antworten, dass es nicht so war aber nun war es dein Bruder... und irgendwie wird der Halter wohl auch auf die Daten gekommen sein.

Also, lass es einfach so wie es ist... nachher wirds noch teurer, wenn man feststellt, dass du absichtlich die Ermittlung behindert hast.
DOC. WATSON





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Ende des Themas

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