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Nach 2 Wochen Motorschaden! GARANTIE??? - 3er BMW - E46

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Beitrag von: Mluv
Date: 07.02.2008
Thema: Nach 2 Wochen Motorschaden! GARANTIE???
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Hey,

ein Freund hat sich vor ca 2 Wochen, bei einem Audi Händler, einen 320d Kombi gekauft!

Heute hat er mich angerufen und mir erzählt das er einen Motorschaden, aufgrund einer gerissenen Kopfdichtung hat!

Kann sowas in 2 Wochen sein?!?!?

Will da mal Eure Meinung zu hören!

Gruß

MLUV


Antworten:
Autor: Mluv
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Auto is BJ. 2003 und hat 104 tkm auf der Uhr!
Autor: Serock
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Also schon krasse sache. mein :) hat mir gesagt dass bei nem bmw nicht so leicht die dichtung kapput gehen kann, weil metall. bis das teil dir wegbrent musman einiges schon falschmachen. Bei Dieselmotoren muste ja nochmehr acht geben wegen warmfahren usw. wegen turbolader und anderen teilen. vllt war dein freund übermotiviert und hat die ganzezeit vollstoff gegeben.

Bearbeitet von - serock am 07.02.2008 21:42:26
ich schreibe immer klein :)
Autor: speeddemon
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Wenn er ihn beim Audi-Händler erst vor 2 Wochen gekauft hat, müsste ja eigentlich eine Gebrauchtwagengarantie dabei gewesen sein. Würde da mal nachhaken.

Mfg Speeddemon.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.

Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
Autor: BMW-86
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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KLICK
Autor: DukeT
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Hallo,
hab im Juli 2007 meinen 320d-Touring gekauft. Bj. 2002, 105000km. Bei der Heimfahrt leuchtete die Kühlflüssigkeitslampe auf. Aufgefüllt, nix dabei gedacht. Am nächsten Morgen ging gar nix mehr. Bin gleich zu BMW nach Rücksprache mit dem Händler. Riss im Motorblock. Hab nen neuen Motor gekriegt. 7000 Euro. Hat der Händler komplett übernommen. Denke erst nach zwei Wochen muss der Händler auch noch dafür gradestehen.
Autor: Mluv
Datum: 08.02.2008
Antwort:
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Das hört sich ja dann ganz gut für meinen Freund an!
Hoffentlich klappt das dann alles so?!?!?

Danke euch vielmals für die Antworten!

Greetz
Autor: hansulrich
Datum: 09.02.2008
Antwort:
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Die Gebrauchtwagen-Garantie eines Händlers beträgt normalerweise gesetzlich 12 Monate. Wähernd der ersten 6 Monate greift die sg. Sachmängelhaftung, dh., der Käufer ist nicht beweispflichtig, das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Siehe ADAC WebSeite "Gebrauchtwagen-Garantie"!

Bearbeitet von - hansulrich am 10.02.2008 00:00:10




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