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Beitrag von: sandro320i Date: 07.02.2008 Thema: Wie schnell auf 2spur. Bundess. ---------------------------------------------------------- Hallo, kann mir einer deffinitiv sagen wie schnell man auf einer Ausgebauten, 4 Spurigen, (also 2 Fahrspuren pro Seite) Kraftfahrbundesstraße ohne Begrenzung fahren darf? Theorieunterricht ist schon etwas länger her^^ und bisher konnte mir keiner ne genau Antwort geben. Stimmen die 130km/h oder Unbegrenzt? Ich bin so Klug! K-L-U-K |
Autor: e30beamer Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn die beiden Fahrbahnseiten baulich getrennt sind, sprich Leitplanke oder ähnliches, dann darfst du 130 fahren. ohne bauliche trennung 100! 4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =) www.bmw-club-vogtland.de |
Autor: sandro320i Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja die ist getrennt mit Leitplanke und Gebüsch. Es gibt in der nähe aber nochmal eine, ohne Abtrennung, da ist teilweise auf 120 begrenzt und teilweisse auch unbegrenzt? Bearbeitet von - sandro320i am 07.02.2008 11:34:28 Ich bin so Klug! K-L-U-K |
Autor: Rieger 325 Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ..also ich habe (vor 10 Jahren) mal 100 Km/h gelernt !??.. Gruß Rieger 325 |
Autor: palmer Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- §3 stvo schafft abhilfe Bearbeitet von - palmer am 07.02.2008 11:55:46 |
Autor: markster Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin moin, bin auf solchen (PKW Schnellstrassen) immer deutlich schneller gefahren. Dachte wenn 130 erlaubt sind und dann eine Aufhebung kommt ist unbegrenzt?? ;-) Schau mal 130 ist nur RICHTGESCHWINDIGKEIT!! http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe MFG EDIT: Schnellstrasse Bearbeitet von - markster am 07.02.2008 11:41:04 |
Autor: sandro320i Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also dann hat sichs ja geklärt. Zitat: Ich bin so Klug! K-L-U-K |
Autor: e30beamer Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das gibts ja nicht....freigegeben...juhu...das hätte ich nie gedacht. dachte immer max. 130...wie geil!! 4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =) www.bmw-club-vogtland.de |
Autor: donkr Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei baulich abgetrennten fahrspuren außerorts gilt keine v.max |
Autor: 330CiMaster Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei kraftfahrstraßen, die 2 oder mehr spuren in eine richtung habe und bauartlich getrennt sind, gilt keine begrenzung der höchstgeschwindigkeit! Keine Sigantur - um Gewicht zu sparen. |
Autor: RaverOnDope Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich hab doch in der Fahrschule gelernt, innerorts 50, außerorts auf Landstraßen 100km/h . Darum verwundern mich nun die 130 bzw offenen km/h Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss... |
Autor: Christian Sch. Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so ist es. Aber da viele Leute solche Straßen nicht kennen, wissen es die meisten nicht :-) |
Autor: 330CiMaster Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- gutes beispiel: ULM - BIBERACH Keine Sigantur - um Gewicht zu sparen. |
Autor: palmer Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: den können die ungläubigen doch auch schnell googln... es sind übrigens keine baulich getrennten fahrspuren.. es sind schlicht und ergreifend 2 fahrbahnen... |
Autor: untermieter1 Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es zwei Fahrspuren in jede Richtung sind OHNE bauliche Trennung gilt auch Richtgeschwindigkeit 130km/h - also open end!! |
Autor: Nicore Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ohne Trennung? Das wäre mir nen bisl zu heiss... Aber selbst wenn, stehen doch so oder so 120er Schilder wo die Autobahnen neu und ausgebaut sind. :/ BMW Team Oberhavel |
Autor: Christian Sch. Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ohne bauliche Trenung muss ein Mittelstreifen (Grünstreifen) vorhanden sein. Das sagt §18 StVO. |
Autor: palmer Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde |
Autor: Made Of Steel Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- auf solchen straßen ausserorts mit mindestens 2 fahrstreifen für eine richtung UND baulicher trennung gibt es keine geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. wenn es durch kein verkehrszeichen ein tempolimit gibt bzw aufhebungszeichen, dann wäre freie fahrt wie auf der autobahn angesagt. Solche regelungen bzw. stellen sind mir aber unbekannt und ich glaub nicht das es irgendwo eine unbschränkte straße gibt. Suche 1 Satz TÜRVERLEIDUNGEN e36 Coupé, Leder schwarz. Bitte alles anbieten per PN! Probleme mit eurem 318is (M42)? Klick |
Autor: Christian Sch. Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Joa. Aber der gute Verordnungsgeber hat es extra nochmal aufgeführt in seinem §18, darum habe ich es so zitiert. |
Autor: palmer Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: find ich in §18 stvo nicht |
Autor: plop Datum: 07.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- keine begrenzung bei 2spuren pro fahrtrichtung mit mittelstreifen/-planken haben hier auch n kurzes stück zw handewitt und flensburg Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: Christian Sch. Datum: 08.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hast recht. Der 18er stellt nur die Autobahnen und diese speziellen Straßen gleich. Die Geschwindigkeit regelt eine gesonderte Richtgeschwindigkeitsverordnung: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvo_ausnahmeverordnung.php?vo=richtgeschwindigkeit |
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