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Wie schnell auf 2spur. Bundess. - Geplaudere

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Beitrag von: sandro320i
Date: 07.02.2008
Thema: Wie schnell auf 2spur. Bundess.
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Hallo, kann mir einer deffinitiv sagen wie schnell man auf einer Ausgebauten, 4 Spurigen, (also 2 Fahrspuren pro Seite)
Kraftfahrbundesstraße ohne Begrenzung fahren darf?
Theorieunterricht ist schon etwas länger her^^ und bisher konnte mir keiner ne genau Antwort geben. Stimmen die 130km/h oder Unbegrenzt?
Ich bin so Klug! K-L-U-K


Antworten:
Autor: e30beamer
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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wenn die beiden Fahrbahnseiten baulich getrennt sind, sprich Leitplanke oder ähnliches, dann darfst du 130 fahren. ohne bauliche trennung 100!
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Autor: sandro320i
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Ja die ist getrennt mit Leitplanke und Gebüsch. Es gibt in der nähe aber nochmal eine, ohne Abtrennung, da ist teilweise auf 120 begrenzt und teilweisse auch unbegrenzt?

Bearbeitet von - sandro320i am 07.02.2008 11:34:28
Ich bin so Klug! K-L-U-K
Autor: Rieger 325
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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..also ich habe (vor 10 Jahren) mal 100 Km/h gelernt !??..
Gruß
Rieger 325



Autor: palmer
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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§3

stvo

schafft abhilfe

Bearbeitet von - palmer am 07.02.2008 11:55:46
Autor: markster
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Moin moin,

bin auf solchen (PKW Schnellstrassen) immer deutlich schneller gefahren. Dachte wenn 130 erlaubt sind und dann eine Aufhebung kommt ist unbegrenzt?? ;-)
Schau mal 130 ist nur RICHTGESCHWINDIGKEIT!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe

MFG


EDIT: Schnellstrasse

Bearbeitet von - markster am 07.02.2008 11:41:04
Autor: sandro320i
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Also dann hat sichs ja geklärt.

Zitat:

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gilt außerorts auf einer gelben Autobahn nicht unbedingt ein Tempolimit für Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung für PKW unter 3,5 Tonnen, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt genau wie auf der Autobahn eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2.c StVO)


Ich bin so Klug! K-L-U-K
Autor: e30beamer
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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das gibts ja nicht....freigegeben...juhu...das hätte ich nie gedacht. dachte immer max. 130...wie geil!!
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Autor: donkr
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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bei baulich abgetrennten fahrspuren außerorts gilt keine v.max
Autor: 330CiMaster
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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bei kraftfahrstraßen, die 2 oder mehr spuren in eine richtung habe und bauartlich getrennt sind, gilt keine begrenzung der höchstgeschwindigkeit!
Keine Sigantur - um Gewicht zu sparen.
Autor: RaverOnDope
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Also ich hab doch in der Fahrschule gelernt, innerorts 50, außerorts auf Landstraßen 100km/h . Darum verwundern mich nun die 130 bzw offenen km/h
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Autor: Christian Sch.
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Zitat:


bei kraftfahrstraßen, die 2 oder mehr spuren in eine richtung habe und bauartlich getrennt sind, gilt keine begrenzung der höchstgeschwindigkeit!

(Zitat von: 330CiMaster)




Genau so ist es. Aber da viele Leute solche Straßen nicht kennen, wissen es die meisten nicht :-)
Autor: 330CiMaster
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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gutes beispiel: ULM - BIBERACH
Keine Sigantur - um Gewicht zu sparen.
Autor: palmer
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Zitat:


§3

stvo

schafft abhilfe

Bearbeitet von - palmer am 07.02.2008 11:55:46

(Zitat von: palmer)




den können die ungläubigen doch auch schnell googln...

es sind übrigens keine baulich getrennten fahrspuren..

es sind schlicht und ergreifend 2 fahrbahnen...
Autor: untermieter1
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Wenn es zwei Fahrspuren in jede Richtung sind OHNE bauliche Trennung gilt auch Richtgeschwindigkeit 130km/h - also open end!!
Autor: Nicore
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Ohne Trennung? Das wäre mir nen bisl zu heiss...
Aber selbst wenn, stehen doch so oder so 120er Schilder
wo die Autobahnen neu und ausgebaut sind. :/
BMW Team Oberhavel
Autor: Christian Sch.
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Ohne bauliche Trenung muss ein Mittelstreifen (Grünstreifen) vorhanden sein. Das sagt §18 StVO.
Autor: palmer
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Zitat:


Ohne bauliche Trenung muss ein Mittelstreifen (Grünstreifen) vorhanden sein. Das sagt §18 StVO.

(Zitat von: Christian Sch.)




wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde
Autor: Made Of Steel
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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auf solchen straßen ausserorts mit mindestens 2 fahrstreifen für eine richtung UND baulicher trennung gibt es keine geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. wenn es durch kein verkehrszeichen ein tempolimit gibt bzw aufhebungszeichen, dann wäre freie fahrt wie auf der autobahn angesagt. Solche regelungen bzw. stellen sind mir aber unbekannt und ich glaub nicht das es irgendwo eine unbschränkte straße gibt.
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Probleme mit eurem 318is (M42)?
Klick
Autor: Christian Sch.
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Zitat:


wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde

(Zitat von: palmer)




Joa. Aber der gute Verordnungsgeber hat es extra nochmal aufgeführt in seinem §18, darum habe ich es so zitiert.
Autor: palmer
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde

(Zitat von: palmer)




Joa. Aber der gute Verordnungsgeber hat es extra nochmal aufgeführt in seinem §18, darum habe ich es so zitiert.

(Zitat von: Christian Sch.)




find ich in §18 stvo nicht
Autor: plop
Datum: 07.02.2008
Antwort:
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keine begrenzung bei 2spuren pro fahrtrichtung mit mittelstreifen/-planken

haben hier auch n kurzes stück zw handewitt und flensburg
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Christian Sch.
Datum: 08.02.2008
Antwort:
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Zitat:




find ich in §18 stvo nicht

(Zitat von: palmer)




Hast recht. Der 18er stellt nur die Autobahnen und diese speziellen Straßen gleich. Die Geschwindigkeit regelt eine gesonderte Richtgeschwindigkeitsverordnung:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvo_ausnahmeverordnung.php?vo=richtgeschwindigkeit





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