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Beitrag von: Keyz Date: 06.02.2008 Thema: Nutzungsgebühr wenn Auto zurückgeeben wird? ---------------------------------------------------------- Tag Leutz! Weiß jemand, ob ein Händler eine Nutzungsgebühr für einen Wagen erheben kann? Hatte meinen kleinen vielleicht 2 Wochen, seitdem steht er bei dem Händler zur Nachbesserung. Da ich anscheinend kein zahlender Kunde bin, was die Reperaturen angeht, lässt sich der Knabe ziemlich viel Zeit. Ganz ehrlich, an Service ist das, das Letzte. Der Zustand vom Auto scheint also auch nicht das zu sein, was er vorgab. So langsam spiel ich mit dem Gedanken, dem Kerl das Auto wieder hinzustellen. Kann er dann für die Zeit eine Nutzungsgebühr verlangen oder will ein Händler einem mit sowas nur Angst machen? MfG ...Betreff angepasst Bearbeitet von - Pug am 06.02.2008 22:47:28 |
Autor: Serious Datum: 06.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er kann dir auf jeden Fall die Laufleistung in der Zeit berechnen und abziehen - wieviel des pro km is weiß ich leider ned! Müsste aber im Internet in Erfahrung zu bringen sein! Bimmer Crew Sued Beste Motoren Weltweit |
Autor: louisdama Datum: 06.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na vielleicht solltest ihn dann mit Nutzungsausfall kommen. Nutzungsgebühr rechnet sich wohl nach gefahrenen Kilometern etc.. Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
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