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Beitrag von: Sumpfbiberhexe Date: 28.01.2008 Thema: Reifeherstellerzwang?? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 29.01.2008 um 09:19:17 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo nochmal.. Weiss jemand ob man auf original BMW Felgen wirklich nur die im Brief angegebenen Dulop Reifen montieren darf?? Auf den Felgen sind auch andere Reifen drauf. Will natürlich nicht in Gesetzeskonflikt komme. Wer weiss was und kann mir nen Rat geben. Eure HEXE Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 29.01.2008 09:19:17 |
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Autor: Pixsigner Datum: 28.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es gibt keine Reifenbindung mehr, du kannst jeden Hersteller fahren wenn dieser die technischen Daten erfüllt. E36 - IS IT LOVE? |
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Autor: Made Of Steel Datum: 28.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist ein relikt aus alten zeiten. nur die dimensionen müssen stimmen. Suche 1 Satz TÜRVERLEIDUNGEN e36 Coupé, Leder schwarz. Bitte alles anbieten per PN! Probleme mit eurem 318is (M42)? Klick |
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Autor: Sumpfbiberhexe Datum: 28.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kann ich das auch irgendwo schwarz auf weiss nachlesen?? Glaube das Euch natürlich, trotzdem würde es mich sehr beruhigen wenn ich das irgendwo nachlesen könnte. Vielen Dank Eure HEXE |
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Autor: Pixsigner Datum: 28.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Frag den TÜV, der wird dir das bestätigen. Schwarz auf Weiß hast du es ja hier gelesen. E36 - IS IT LOVE? |
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Autor: Obi-Wan-325coupe Datum: 28.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist 100%ig so. Leider ist das noch nicht zu jedem Polizisten vorgdrungen. Mastablasta hier ausm Forum (Kumpel von mir) hat deswegen mächtig Terz mit nem Polizisten gehabt. MfG Obi |
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Autor: Sumpfbiberhexe Datum: 28.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok, ruf morgen mal beim TüV an. Aber so wie Ihr das rüber bringt gibt es keinen Zweifel. THX.. Eure HEXE |
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Autor: Mekkatronik Datum: 29.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Kannst auch mal danach googlen, findest einiges dazu. Müsste auch im Text der StVZO stehen. ------------------------- |
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Autor: XT-Fabi Datum: 29.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und was ist das wert??? Sorry, wenn ich mir den Schwachsinn, den einige hier verzapfen, zu Herzen nehmen würde, dann müsste ich wohl eine SuperPlus befeuerte Kirmesbude mit Mineralöl, Xenon, Nebelscheinwerfern megalautem Auspuff fahren (und eine Foto-Story dazu schreiben). Gruss, Fabi |
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Autor: Mekkatronik Datum: 29.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was bist du denn für´n Pfosten? Piss dir doch in´s Höschen! Wurde doch wohl mehr als einmal darauf hingewiesen woher er sich die Informationen beschaffen kann?! Prüfstelle, Gesetzestexte... Wurdest du mit nem Eimer Wasser geweckt? ------------------------- |
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Autor: Pixsigner Datum: 29.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ...wenn dir eine Aussage hier nichts Wert ist wozu liest du dann noch die Texte mit? Ich gebe dir Recht, dass manche einen Müll verzapfen aber es soll auch einige geben die wissen wovon sie reden! Also blaß dich jetzt hier nicht so künstlich auf. Die Frage wurde mehrfach benatwortet und auf die absicherung durch den TÜV wurde hingewiesen! Manoman... immer die "Neuen", wird echt immer schlimmer... E36 - IS IT LOVE? |
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Autor: carfriend Datum: 31.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo! Zu diesem Thema gibt es folgendes zu sagen! 1. Die Reifenfabrikatsbindung für PKW wurde im Rahmen der Einführung der EG-Rili 30 aufgehoben. Das ist auch die Quelle, auf die sich die StVZO im §36 mit ihren Erläuterungen bezieht. Die Reifen müssen aber die gleiche größe und Tragfähigkei besitzen(oder höher). 2. Bei Krafträdern siht die ECE-R 75 bzw Rili 97/24/EG für Krad folgendes vor: Bei der Umrüstung von Reifen nach der neuen Kennzeichnung gemäß ECER 75 bzw Rili 97/24/EG bleibt die Reifenfabrikatsbindung (Reifenhersteller, Profil- u Typbezeichnung), sofern in den FzPapieren enthalten, erhalten. Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen!!! |
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Autor: LatteBMW Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ähh hab da einen kleinen Einwand. Die Reifenmarke muß VA wie HA gleich sein. Heißt Hinten Dunlop, vorne Toyo is nicht. Bearbeitet von - lattebmw am 01.02.2008 13:31:58 |
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Autor: carfriend Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das mit den selben Reifen VA und HA stimmt nicht!!! Es muß lediglich die selbe Bauart sein. Also entweder Radial oder Diagonal Reifen!Es ist sogar Gesetzlich zulässig vier verschiedene Reifenmarken zu fahren. Nachzulesen im §36 StVZO in Verbindung mit der ECE-R 30!!! |
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Autor: LatteBMW Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich bin mir 100% sicher, weil ich deswegen bei 5 verschieden TÜVs war, weil ich hinten Dunlop und vorne Toyos hatte. Hat was mit der verschiedenen Reifenmischung und dementsprechenden Bremswirkungen zu tun |
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Autor: Christian Sch. Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Joa. Man muss da immer unterscheiden worum es geht. Generell gibt es keine Fabrikatsbindung mehr und man darf sogar 4 unterschiedliche Reifen fahren. ABER: Ein Fahrzeug muss so beschaffen sein, dass es niemanden gefährdet (§30 StVZO). Wenn der Prüfer jetzt böse ist kann er sagen, er ist der Meinung, dass die unterschiedliche Mischung zu einer Gefährdung führen kann und dann gibt´s keine Plakette. Da ist sein gutes Recht aber nicht wirklich Kundenfreundlich, da die Gefahr schon sehr gering ist. Die Gegenargumentation ist, dass Reifen bauartgenehmigt sind und somit gewissen Mindestanforderungen entsprechen müssen. Das gleiche wäre bei einer Glühbirne von Osram und einer von Philipps. Beide sind bauartgenehmigt und sollten somit kombinierbar sein. Bearbeitet von - Christian Sch. am 01.02.2008 14:33:42 |
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Autor: Sirius82 Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Latte BMW und Christian Sch. Pro Achse brauch man 2 gleiche Reifen. Man kann also VA Dunlop und HA Goodyear fahren.Aber rechte Seite Dunlop und linke Seite Goodyear wäre verboten. 4 verschiedene sind absolut verboten! Gerade wegen der Bremswirkung und Aquaplaningverhalten. Fragt beim TÜV nach der wirds euch bestätigen Leben ist eine genetisch bedingte Krankheit die immer tödlich endet... www.tankstelle-kai-konrad.de Drosselklappensteller ASC+T für 328i E36 zu verkaufen |
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Autor: LatteBMW Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau, dann frag ihn mal wie das aussieht mit verschiedenen Reifenmarken VA zu HA |
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Autor: carfriend Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich finde es super, das man Falschaussagen mit der richtigen Überzeugung rüberbringt! Ist auch gut für das Ego! Aber ich weiß, was ich erzähle! Ich bin namlich amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr(TÜV Prüfer). |
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Autor: Sirius82 Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- JA, wie schon gesagt. Ich fahre auf der VA Uniroyal und auf der HA Conti. Hab die Reifen mit den Felgen, Fahrwerk und Auspuff an einem Tag eintragen lassen. Pro Achse 2 gleiche Reifen. Dann hast die gleiche Brems und Aquaplaning Eigenschaften pro Achse und es ist kein Problem! Wenn du rechts und links nen verschiedenen Reifen drauf hättest dann wäre die Brems und Aquaplaning Eigenschaft nicht gleich. Leuchtet ja auch irgendwie ein oder!?? Leben ist eine genetisch bedingte Krankheit die immer tödlich endet... www.tankstelle-kai-konrad.de Drosselklappensteller ASC+T für 328i E36 zu verkaufen |
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Autor: carfriend Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das es vom Fahrverhalten her besser ist, ist definitiv richtig! Aber es ist trotzdem nicht Gesetzlich vorgeschrieben. Es muß lediglich die gleiche Bauart sein. Also entweder Radial oder Diagonal. |
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Autor: LatteBMW Datum: 01.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mhh hab mal mit der Dekra angerufen, die meinten das wäre egal. Der TÜV will gleiche Reifenmarke haben. Naja, Deutsche Bürokratie eben. |
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Autor: Roterteufel81 Datum: 06.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hmh also hab das auch mal nachgelesen und kann den carfriend nur bestätigen.... Es muss lediglich erfüllt sein: - Die gleiche Reifendimension (z.B. 215/40/16) und Tragfähigkeit pro Achse - Der gleiche Reifentyp (Radial- oder Diagonalreifen) für ALLE Achsen - mind 1,6mm Profil an jedem Reifen (können auch 1,6 am einen und 6mm am anderen Reifen der gleichen Achse sein) Die Reifenmarke ist unerheblich, auch wenn es nicht empfehlenswert ist 4 verschiedene Marken zu fahren. Auszug aus §36: "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): ... (2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. ... Bekräftigt und gesetztlich durch die EU wird das Ganze noch mittels Richtlinie 92/23/EWG (Nachzulesen Hier) und deren Anhängen/Erweiterungen 2005/11/EG und 2001/43/EG (Nachzulesen Hier und Hier ) geregelt Gruss Bearbeitet von - roterteufel81 am 06.02.2008 20:12:23 ZKW Scheinwerfer und Xenonlicht schwach? Hier gehts zur Anleitung Gruss RT81 |
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Autor: Christian Sch. Datum: 06.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist schon komisch. Ich denke mal, vielleicht wissen es viele Prüfer noch nicht. Aber die eingetragene Marke hat nur noch Empfehlungscharakter. Selbst Bezeichungen wie XL, Reinforced, C sind nicht mehr bindend. Es kommt nur noch auf Größe, Lastindex, Geschwindigkeit und Bauart an wie rotergteufel es ja schon gesagt hat. |
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