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Ebay - Preisvorschlagen... - Geplaudere

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Beitrag von: 187
Date: 28.01.2008
Thema: Ebay - Preisvorschlagen...
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wieso nennt ebay das Preisvorschlagen wenn man den artikel sofort erwirbt.. hab mir grad diese schuhe hier gekauft


Link


naja hab einfach ma nur so zum fun 78 euro eingegeben.. ich dachte man bekommt eine e-mail das der verkäufer damit einverstanden ist. dem ist aber nit so! ich hab den scheiss jetzt gekauft....... also ein VORSCHLAG ist für mich sowas wie eine anfrage..




Antworten:
Autor: Matze110
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Ja gut das läuft ja so: wenn du was vorschlägst und der verkäufer ist einverstanden dann ist dein gebot bindent! Steht aber auch vorher da! zumindest bei mir wars immer so! Wenn du 78 euro schreibst muss du dir ja im klaren sein das du soviel ausgeben willst oder?!??!?
Was hat man von 4 Ringen, was soll mich ein Stern zieren ? Zum Leben gehör´n Organe, der Mensch braucht doch 2 Nieren !
Autor: 187
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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jau natürlich. nur dann passt der begriff "vorschlag" nicht...

ich finds trotzdem schon irgendwo ne sauerei.. naja wenn sie nit gut aussehn schick ich se halt zurück dafür gibs ja zum glück das wiederufsrecht...
Autor: Sandy20
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Ich denke das man dem ne Mail schickt mit dem Vorschlag!?
Und dann erst die Summe eingibt, wenn er es halt bestätigt.
Autor: Nicore
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Dazu mal die Hilfe und auch das ebay Forum lesen!!

@Sandy: Ein Vorschlag ist wie eine Art Gebot, da läuft
logischerweise nichts mit vorherigem eMail Kontakt, weil
genau das so langwierig ist wurde diese Option entwickelt.
Da es ein Festpreisangebot ist hat der Verkäufer wohl eine
Art Mindestpreis eingegeben und die 78€ waren wohl treffend
und es gilt wie ein Kauf.

Hab das auch schon erlebt das ich einen Vorschlag eingebene
hab und es kam sofort eine absage weil der Preis zu gering
war. Steckt also eine Automation dahinter. Geht aber auch
manuell wo der Verkäufer dann per Klick entscheidet ob ja
oder nein.
BMW Team Oberhavel
Autor: Sandy20
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Achso läuft das...
Gut zu wissen!
Autor: Tankwart
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Genau so ist es .
Verkäufer hat so die Möglichkeit etwas unter dem SOFORTKAUF Preis zu verkaufen ,steht aber dabei wenn man einen Preisvorschlag abgibt ,daß der Vorschlag bei Akzeptanz des Verkäufers zum Kauf verpflichtet!= GEKAUFT
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
Autor: stef bacardi
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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"preis vorschlagen" geht aber nur in Verbindung mit Sofort-Kauf?
Oder auch während einer normalen Auktion?
Autor: Tankwart
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Nur beim SOFORT Kauf/und nur wenn der VERKÄUFER diese Option frei gibt

Bearbeitet von - Tankwart am 28.01.2008 18:51:14
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
Autor: stef bacardi
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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alles klar, Dankeschön...!
--- schraub mal die Preise n bißchen runter Tankwart :-) ---
Autor: BMW_Tuner_58
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Bei uns sind die Schuhe gerade 50% billiger also ca.50€ in Stuttgart-Backnang (Schwarzmarkt)
Ihr braucht Rechtschreibfehler? Ich habe genug !!! ;)
Autor: Tankwart
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Schuhe? Hä?
Preise waren heut doch ok ?
bei mir zumindest ;-)
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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das verhält sich so, wie tankwart geschrieben hat! der verkäufer macht nen festpreis, würde aber auch unter diesem verkaufen. also nen vorschlag machen. damit aber nicht jeder beliebige betrag zu ihm kommt und sein postfach zu spamt, kann er ne grenze einsetzen, wie tief er max geht!
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: 187
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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naja ich guck mal wie gesagt ob sie mir gefallen. mich nervt das schon ein bischen.. naja pech gehabt.. jetzt weiss ich es halt :)

na wo ich noch zur schule ging habe ich die für 35 euro bekommen :D
Autor: marueg
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Zitat:


jau natürlich. nur dann passt der begriff "vorschlag" nicht...



(Zitat von: 187)




...häh, wie definierst du denn Vorschlag ?!?
Der Verkäufer setzt einen Kaufpreis an, du SCHLÄGST einen niedrigeren Preis VOR, und der Verkäufer kann diesen dan akzeptieren oder auch nicht.

Zitat:



ich finds trotzdem schon irgendwo ne sauerei..

(Zitat von: 187)




Du mußt deinen Vorschlag zweimal bestätigen, auch daß dein Angebot bindend ist. Vllt. solltest du gelegentlich mal lesen was du so anklickst ;o)
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: 187
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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ne bin lesefaul

also ich defeniere nen vorschlag als anfrage! eine anfrage ist nich bindent! ich kann dir ja uch vorschlagen das du mir deinen bmw für 4000 verkaufs. wenn du ja sags heißt das aber nit das ich ihn kaufen muss... also :) drecks ebay ^^
Autor: marueg
Datum: 28.01.2008
Antwort:
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Zitat:


ne bin lesefaul

also ich defeniere nen vorschlag als anfrage! eine anfrage ist nich bindent! ich kann dir ja uch vorschlagen das du mir deinen bmw für 4000 verkaufs. wenn du ja sags heißt das aber nit das ich ihn kaufen muss... also :) drecks ebay ^^

(Zitat von: 187)




Na dann solltest du mal bei eBay anfragen ob sie nicht noch die Funktion "unverbindliche Preisvorstellung" zur Verfügung stellen könnten - wird ganz sicher ein Riesenerfolg ;o)))
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: Nicore
Datum: 29.01.2008
Antwort:
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Der Vorschlag ist genau wie ein Gebot, Du tippst eine Zahl
ein die Du BEREIT BIST ZU ZAHLEN, und ob die Auktion nun früher
beendet wird vom Verkäufer und Dein Preis oben steht oder eben
durch Deinen Vorschlag, ist das gleiche.

Was hast Du denn vor? Einen Vorschlag machen und dann doch absagen?

BMW Team Oberhavel
Autor: cabriowuschel
Datum: 29.01.2008
Antwort:
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Herzlichen Glückwunsch zu den neuen Tretern. Also die Bedingungen kannst du bei ebay aber auch überal nachlesen. Nicht einfach was eintippen und sich nachher wundern.
Also für die Schuhe hätte ich nicht mal 2€ ausgegeben.
Autor: e30beamer
Datum: 29.01.2008
Antwort:
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was ebay da macht ist rechtlich völlig korrekt. der verkäufer bietet ein Angbeot an zu einem bestimmten Preis. jetzt kommst du und schlägst ihm einen Preis vor, d.h. du gibst lt. BGB eine Willenserklürung zum Kauf ab für diesen Preis ab. Gibt der Verkäufer jetzt zu diesem Preis auch seine Willenserklärung ab, ist gem. §433 BGB ein Kaufvertrag zustande gekommen! so einfach! :)
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Autor: Sunny-E46
Datum: 29.01.2008
Antwort:
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@ 187

der Vorschlag,den du gemacht hast, ist nichts anderes als ein Angebot i.S.d. BGB, die Ware für den Preis entgegen zu nehmen und das Geld dafür zu bezahlen. Geht der Verkäufer auf dein Angebot ein (Annahme), ist ein Kaufvertrag rechtswirksam zu Stande gekommen.

Also Glückwunsch an für deine neuen Schuhe :o)

Lg Sunny
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
Autor: Nicore
Datum: 29.01.2008
Antwort:
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Im Zweifelsfalle halt mit dem Preisvorschlag extrem
niedrieg anfangen und hocharbeiten. :)
BMW Team Oberhavel
Autor: e30beamer
Datum: 29.01.2008
Antwort:
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Aber dreimal darfste nur...dann ist schluss mit preis vorschlagen!
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Autor: 187
Datum: 29.01.2008
Antwort:
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^^ naja wie gesgat jetzt hab ich se ja auch eben bezahlt.. wenn sie mir nit gefallen hab ich ja immer noch das wiederufsrecht.. von daher gehts ja. sind dann halt 7 euro oder so für die katz. aber naja was solls.




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Ende des Themas

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