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ebay: ab wann gilt man als gewerblicher verkäufer? - Geplaudere

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Beitrag von: Timee
Date: 24.01.2008
Thema: ebay: ab wann gilt man als gewerblicher verkäufer?
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Moin!

Also folgendes: mein dad vertickt über ebay seine schreibwarensammlung, die zugegebenermaßen sehr umfangreich ist. Jetzt haben wir post von so nem spinner bekommen, der auch schreibwaren verkauft, allerdings gewerblich. Er hat einen unterlassungsantrag mitgeschickt und will 600 euro schadensersatz haben, plus 280 euro für sein schreiben (is klar).
Er unterstellt meinem vater dass er gewerblicher verkäufer sei, sich aber als privat ausgibt. Ok...mein dad verkauft viel über ebay, aber wie gesagt nicht gewerblich. Nun wollte ich mal vorab wissen ob es eine regelung gibt, ab wievielen verkäufen man automatisch als gewerblicher verkäufer gilt.
Zum anwalt geht mein dad sowieso und an irgendeinen fast 1000 euro zahlen kommt sowieso nicht in frage.
Weiss einer von euch vielleicht wie die sachlage da ist?
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?


Antworten:
Autor: Bruderchorge
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Laut Ebay Richtlinien gilt man ziemlich schnell als gewerblicher Verkäufer, hab dass mal da gelesen, teilweise gilt schon Dachboden entrümpeln oder Ähnliches als gewerblich, diese 1000 € Forderung halte ich allerdings für Geldschneiderei, einfach nicht drauf reagieren, wenns ernst ist wird was vom Anwalt kommen.

Wenn er das 25 Leuten schickt und einer die 1000 überweist, dann hat er n guten Schnitt gemacht ;-)

Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Timee
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Aber ist doch schwachsinnig wenn man seinen dachboden entrümpelt und dann auf die gebrauchten sachen gewährleistung geben muss oder?
Würd am liebsten mal bei dem typ vorbeifahren...was der meint hier für briefe verschicken zu können...
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Autor: LatteBMW
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Also es gab mal einen Bericht. Wer regelmäßig verkauft (und wenns nur kleine Blechschrauben sind) gilt als gewerblich.
In dem Bericht war ne Frau, die immer die Klamotten ihrer Kinder verkauft hat weil die da nicht mehr reinpassen. Bei der stand das Finanzamt vor der Tür
Autor: Nicore
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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So schnell geht das nicht mit gewerblichen Verkauf und
Schadensersatz musst Du schon gar nicht zahlen. Ich habe
eine Freundin beim Finanzamt und ebay ist ein bekanntes
Thema bei denen, aber um es mal so zu sagen, unter 10.000€
Umsatz schauen die nicht drauf. Jeder kann mal sein Auto,
Hifigeräte sowie Möbel nach nem Umzug verkaufen, da ist man
schnell mal über der Summe.

Sofern man als Privatverkäufer immer wieder Neugeräte
vertickert wie Laptops, Plasmas etc. die man irgendwo
vielleicht preiswerter bekommt, dann geht es wirklich
in Richtung Gewerbe.

Aber wenn Dein Vater seine "Schreibwarensammlung" verkauft,
und ich gehe mal davon aus das es wirklich eine Sammlung ist,
wo es einen Artikel nur einmal gibt oder so, dann kann er die
auch privat verkaufen. Auf solche Einzelstücke kann er weder
Gewährleistung noch Um- oder Austausch geben da es diesen nur
einmal gibt.

Der Typ ist wohl nur neidisch auf das, was Dein Vater zu
bieten hat. :) Schreib ihn erstmal wieder freundlich und
klär die Sache mit der Sammlung auf, ansonsten meldest Du
ihn mal bei der www.wettbewerbszentrale.de Die freuen sich
über jeden den sie (natürlich entgeldlich) abmahnen können. :)

Bearbeitet von - Nicore am 24.01.2008 13:38:52
BMW Team Oberhavel
Autor: Timee
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Ok danke für die tipps!
Es ist schon seine private sammlung, allerdings hat er auch teilweise mehrere von einer sorte, wenn zb da mal werbung drauf ist oder so. Bei der wettbewerbszentrale werden wir ihn auf jeden fall melden...den rest sollte der anwalt machen. Auf 10000 im jahr kommt er sicher nicht. Er ist jetzt seit 4 jahren bei ebay, stellt immer mal wieder was rein und ist bei ca. 1700 bewertungen. Heisst ca. 2000 artikel. Aber da waren zwischendurch auch mal andere sachen als schreibgeräte dabei.
Der typ von dem der brief kann sieht meinen vater halt als konkurrenz und sieht es nicht ein dass er das auch noch privat macht. Ich könnte kotzen bei so kontrollfreaks die sowas echt beobachten und sich dann die mühe machen einen brief per einschreiben aufzugeben...
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Autor: cabriowuschel
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Na klar kann bei ca 400-500 Bewertungen im Jahr schnell der Eindruck entstehen, ein gewerblicher zu sein. Gerade wenn es immer ähnliche Artikel sind.
Autor: Herbie Herb
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Aber wie kommt denn der Verkäufer überhaupt dazu deinem Vater so einen Brief zu schicken und Geld einzufordern?? Das kann man ja dann mit jedem machen, hat er überhaupt das Recht dazu?

Autor: Allstar
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Und woher hat der denn überhaupt die Adresse von deinem Vater?? Von Ebay??
Oder hat er extra was bei deinem Vater ersteigert um da dran zu kommen??

Autor: Timee
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Ja der typ hat extra was ersteigert und diesen vorgang dann auch als beispiel "gerichtsverwertend gespeichert".
Bei ebay steht dass es wohl mode ist private abmahnungen zu schreiben. Ob es rechtens ist weiss ich nicht...aber ich zweifel stark daran, dass ich jemandem einfach nen brief schicken darf mit einer "schadensersatzforderung" von 600 euro. Ist irgendwie das selbe schema wie diese iq-tests und so wo man sich im inet anmelden muss und nachher ne rechnung kommt. Ein paar leute zahlen es bestimmt...
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Autor: ose
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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solange dein vater anhand von quittungen nachweisen kann, das er zumindest für den größten teil die gesetzliche MwSt entrichtet hat und diese nicht wieder über die steuer erstattet bekommt, zählt er nicht als gewerblicher verkäufer.die beweispflicht liegt vorerst beim kläger was von vorteil für deinen vater ist denn im falle eines strafantrages wird die jeweilige staatsanwaldschaft schnell feststellen das keine umsatzsteuernummer deines vaters vorliegt und den antrag abweisen.jedoch könnte dein vater und halte dies für ratsam einen anwalt aufsuchen da ggfs. entstehende klagekosten in diesem fall (sollte es so sein wie beschrieben) zu lasten des klägers gehen.

dann hier:
http://www.123recht.net/Ab-wann-bin-ich-gewerblicher-Verk%C3%A4ufer__f17421.html
Autor: Timee
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Danke erstmal...werd mich dann mal durch dieses forum lesen!
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Autor: mb100
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Hab ich auch kurz mal überflogen und bin über folgenden Link gestolpert:
e-recht24.de - Wann gilt eine Person als Unternehmer?

In dem Artikel wird Stellung zur neuen Ansicht des BGH genommen. Er hat das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht ja aufgegeben und stellt jetzt darauf ab, dass für eine unternehmerische Tätigkeit ein "planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt gegeben sein muss." (was ich auch so in einer der vergangenen AS-Rep-Stunden gehört hab und somit bestätigen kann).
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Allstar
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Lies dir mal das Ebay-Forum durch!
Da haben viele andere das selbe Problem wie dein Vater!
Hier der link
Autor: Timee
Datum: 24.01.2008
Antwort:
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Super...danke! Mal sehen wie es weiter geht. Hoffe ich bekomme ein paar definitive fakten aus den links. Ist ja echt hammer wie manche leute immer wieder versuchen andere abzuzocken...

Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?




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