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Beitrag von: SIGGI E36 Date: 23.01.2008 Thema: Pendlerpauschale Verfassungswiedrig endlich :-) ---------------------------------------------------------- Hey Habe es eben in den Nachrichten gehört,das die Pauschale Verfassungwiedrig ist und wir Pendler doch noch zu unserm Geld kommen werden höchstwahrscheinlich, freue mich schon im voraus,wenn denen nix neues einfällt. Ich würde davon profitieren Ihr auch!! mfg. In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. |
Autor: Doc. Watson Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- 45km EINFACHE Fahrt jeden Arbeitstag. Ein Hoch auf die ersten Km *JuHu* |
Autor: baptism Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- das bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden, also nicht sofort freuen. irgendwie traue ich der ganzen sache nicht, muss auch jeden tag 35 km zur arbeit fahren. mfg |
Autor: daniel25 Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wer freut sich nicht...? aber noch is es nicht durch! >> der neue ist da! << |
Autor: tomek80 Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bin mal gespannt was draus wird... Hoffe aber dass die Leute (auch Ihr ;-)) die so weit zur arbeit fahren auch das bekommen was denen zusteht. Habe nur 5-6km zur Arbeit :-) |
Autor: SIGGI E36 Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ICH HOFFE DAS DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT auf der seite der pendler ist. ich würde es dermaßen begrüßen :-) mfg In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid. |
Autor: HartgeV8 Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich bin mal gespannt ob das Verfassungsgericht nicht dagegen spricht... die Hoffnung stirbt zuletzt. sind ca 1400€ also kein Pappenstil. |
Autor: SuMo-Driver Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Keine Angst...wenn die Pauschale wieder in Kraft treten sollte, dann fehlen Vater Staat halt irgendwo ein paar hundert Millionen. Die holt er sich dann an anderer Stelle (vielleicht an der Zapfsäule) wieder rein. Quersubventionierung würde ich meinen, genauso wie die Rente. Denn der echte Rentenbeitrag liegt ungefähr bei 30 % und nicht bei den angegebenen 19 komma Schießmichtot. Naja, in welcher Tasche die Kohle fehlt, ist mir egal ;-)) Weg ist Weg Bearbeitet von - SuMo-Driver am 23.01.2008 21:52:10 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: KingLui06 Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ähm nur mal so zwischendurch wie läuft das denn dann ab ? im mom kann man doch alles ab dem 21ten km absetzen oder nicht ? was springt für mich dabei raus wenn das gesetz geändert wird ? habe einen arbeitsweg von ca 23 km eine strecke :D |
Autor: cabriowuschel Datum: 23.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Im Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 aber auf alle Fälle die volle Strecke eintragen. Wenn man nur ab dem 21 Km einträgt, und alles wie voraussichtlich doch wieder für nichtig erklärt wird, dann gibts für die Leute nichts mehr nachträglich zurück. Also den ganzen Weg eintragen und wenn sich das Finanzamt meldet, einfach einpruch einlegen. |
Autor: speeddemon Datum: 24.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei mir lohnt sich das, bei 150km einfach zur Arbeit. Wurde ja sogar in den Nachrichten gesagt, dass das Geld was nicht gezahlt wurde, sogar mit Zinsen dann ausgezahlt wird. Für mich ist die Pendlerpauschale schon wichtig. Mfg Speeddemon. BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt. Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen! |
Autor: keksemann Datum: 24.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ KingLui06: jetziger Stand für Dich: 220 Arbeitstage x 2km = 440km x 0,30 EUR = 132 EUR auf die Du keine Lohnsteuer und Abgaben zahlen musst. neuer / alter Stand für Dich: 220 Arbeitstage x 23km = 5060km x 0,30 EUR = 1518 EUR auf die Du keine Lohnsteuer und Abgaben zahlen musst Differenz: Dein steuerliches Brutto sinkt um 1386 EUR, was das in Euro und Cent dann an Rückzahlung ausmacht hängt von weiteren absetzbaren Werbungskosten ab. Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips |
Autor: Spunk77 Datum: 24.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na hoffentlich wird bald wieder ab dem 1.km abgerechnet. Habe zwar nur 10km Arbeitsweg eine Strecke. habe bis jetzt immer die km in der Steuererklärung angegeben obwohl es nichts dafür gab. mfg |
Autor: baptism Datum: 24.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Pendlerpauschale: Städtetag und DIW fordern Umdenken Stau im Berufsverkehr auf dem Ruhrschnellweg in Essen. Eine hohe Pendlerpauschale benachteiligt gerade die Bewohner der Städte, so Städtetags-Hauptgeschäftsführer Articus. Nach der Entscheidung des Finanzhofs hoffen viele Pendler darauf, künftig wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer absetzen zu können. Nach Ansicht des Städtetages und des DIW wäre das falsch. Eine hohe Pendlerpauschale bedeute mehr Verkehr, mehr Lärm, mehr Abgase. Und auch Finanzminister Steinbrück dämpfte die Hoffnung der Pendler. [tagesschau.de] das sind doch mal argumente :-))) als ob ich jetzt nicht zur arbeit fahren würde. |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 29.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- so, habe jetzt meinen steuerbescheid in der hand! dachte mich trifft der schlag! viel zu wenig... jetzt haben die wirklich ab 21.km erst gerechnet! dachte das bundesfinanzhofurteil ist wirksam!? soll ich gegen die km auch einspruch einlegen? wird die kohle von alleine nachgezahlt wenn das BVG für die pendler entscheidet? wäre da über n paar informationen echt dankbar! achso, fahre jeden tag 55km zur arbeit! Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: güttl Datum: 29.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein, du brauchst keinen Einspruch einlegen. Der Bescheid ist vorläufig bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wenn die Kürzung der Pendlerpauschale dort als verfassungswidrig eingestuft wird, zahlt das FA ohne weitere Aufforderung das geld zurück. Sind bei meiner Frau und mir immerhin 800€. Das Problem ist, daß der Staat dann die Pauschale wahrscheilich auf 20 oder 25 Cent (vermutl. Werte) kürzt. Und dann mache ich mit meinen 90km Arbeitsweg noch mehr Nasse... Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 29.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- na gut! die beiden anderen sachen (reinigung der berufskleidung, verpflegungsmehraufwendung) habe ich mit gerichtsurteilen widerlegt. hoffe das reicht jetzt!? €€€€€€€€€€€will die kohle!€€€€€€€€€€€€€€€€€€€ Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: Jadefalke Datum: 29.02.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lol die Pendlerpauschale wird eingeführt,anders ziehen sie dir wieder die kohle ab,Sprit,Umweltzone,Strafsteuer! Ich kann mich noch gut erinnern wo die grünen(Fischer) sagten der sprit kostet bald 5 mark.die haben jetzt ja recht bekommen ca 1,50 euro der sprit und der rest wird als KFZ betreiber so abgezapft! haha das kind hat nur nen neuen namen!Bringe dein Geld mit zur Arbeit! Bearbeitet von - jadefalke am 29.02.2008 19:18:47 |
Autor: BlackPJ80 Datum: 03.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vorläufigkeit trotz Verfassungswidrigkeit! Also bad news - ich habe "berufsbedings" schon Steuerbescheide 2007 gesehen, da wird die Frage mit dem Pendlerpauschbetrag zwar über eine Vorschrift in der AO offengehalten, aber dennoch kürzt das Finanzamt automatisch die ersten 20 km raus. Erst wenn das BVG dann entgültig seine Entscheidung trifft bekommen wir unsere Kohle, die meines Erachtes eh nicht mal die Spritkosten decken, zurück! "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: BlackPJ80 Datum: 03.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vorläufigkeit trotz Verfassungswidrigkeit! Also bad news - ich habe "berufsbedings" schon Steuerbescheide 2007 gesehen, da wird die Frage mit dem Pendlerpauschbetrag zwar über eine Vorschrift in der AO offengehalten, aber dennoch kürzt das Finanzamt automatisch die ersten 20 km raus. Erst wenn das BVG dann entgültig seine Entscheidung trifft bekommen wir unsere Kohle, die meines Erachtes eh nicht mal die Spritkosten decken, zurück! "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: Nicore Datum: 04.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jepp, das stimmt. Habe letzte Woche meine Daten zu unserem Steuerberater rübergereicht und auf den neuen Bescheiden ist so ein Klausel drauf. Entweder man belässt es erstmal dabei, gibt seine Kilometer an und wartet dann ggf. auch die Rück- erstattung wenn alles durch ist ODER man kann auch darauf bestehen die KM sofort angerechnet zu bekommen ABER sollte DANN die Sache doch nicht verfassungswidrig sein dann muss man das erstattete Geld + 6% Zinsen zurückzahlen. @Siggi: Wenn etwas "gegen" etwas ist dann schreibt man "widrig" und nicht "wiedrig". So wie bei "Widerstand" oder so. Alles andere ist "wieder" im Sinne von nochmals. Also merken: "i" = gegen, "ie" = nochmal Bearbeitet von - Nicore am 04.03.2008 15:00:30 BMW Team Oberhavel |
Autor: BlackPJ80 Datum: 04.03.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja aber das ist immer so ne Sache. Dann muss, man gegen den Bescheid Einspruch einlegen, dass führt dazu das der gesamte Inhalt erneut überprüft werden kann. Wurden als teilweise bisher strittige Werbungskosten anerkannt, so können diese ggf. wieder gekürzt werden. Das Risiko ist es mir nicht wert. "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
Autor: Eric78 Datum: 17.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey Hat denn schon jemand Kohle bekommen, der Wiederspruch / Aussetzung der Vollziehung eingelegt hat??? Gruß ...wer morgens zerknittert aufwacht, der hat am Tag mehr Entfaltungsmöglichkeiten ;o) |
Autor: güttl Datum: 17.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Laut Steuerbescheid braucht man keinen Einspruch gegen die Kürzung der Pendlerpauschale einlegen, da bis zum Urteil des BVG der Bescheid voläufig ist. Bei postiven Urteil wird die Kohle automatisch nachgezahlt. Ob das dann zeitnah passiert, weiß der Fuchs. Etwas anders verhält es sich wohl bei den Kilometerfreibeträgen. Übrigens, wann soll denn das BVG zum Thema tagen?? Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 17.04.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab den Schotter der Km Pauschale bekommen, hab über meine Lohnsteuerhilfe Einspruch einlegen lassen. Allerdings hat es die Auflage daß, sollte die KM Pauschale DOCH durchkommen, ich den Kies zurückzahlen muss plus Zinsen. Daher hab ichs mir gleich weggelegt und nicht verjubelt. |
Autor: b-mw-323 Datum: 05.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- weiß einer wann die entscheidung nun durch ist? hatte was von dezember gehört. muss das endlich wegen meinem kindergeld wissen, weil ich es nur bekomme wenn die pauschale ab dem 1. km gilt |
Autor: Marius Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jeden Tag 58 km einfach * 220 Tage. Urlaub 2009 ist finanziert : ) |
Autor: mr.higgins Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: abwarten würd ich mal sagen ! noch ist nix durch ! ;O) |
Autor: -XTreMe- Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bete auch, dass es endlich durch ist, bei mir sind es 48 KM einfach :( Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein! |
Autor: louisdama Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Warum das denn? Was hat das denn miteinander zu schaffen? Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: b-mw-323 Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: weil man kindergeld nur bekommt, wenn man mit seiner vergütung unter der freigrenze bleibt, deswegen kann man dann halt über werbungskosten sein einkommen senken, jedoch reicht die pauschale bei mir nicht aus, deswegen muss ichs auf dem km genau machen, jedoch gehts nur wenn ich ab dem 1. ansetzen kann, sonst sind es zu wenig km :( |
Autor: louisdama Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mensch dann verdiene ich eindeutig zu wenig,das es bei mir egal ist, mit der Freigrenze. Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: b-mw-323 Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: naja solange keiner fragt ist auch alles i.o., die freigrenze ist bei 7680€ im jahr, wobei du von deinem brutto sozialversicherungsbeiträge abziehen musst, also 7680€ netto quasi. |
Autor: louisdama Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich darf nicht mehr wie 7680€ Netto verdienen im Jahr? Ich glaube ich habe da dann was falsch verstanden, mit den Kindergeld. Meinst sicherlich für dich, und nicht deiner Kinder,oder? Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: b-mw-323 Datum: 06.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: also die "kinder" dürfen nicht mehr als 7680€ verdienen, ab dem 18. lebensjahr ist es so, dass wenn die kinder zuviel verdienen, es keins mehr gibt. in meinem fall jetzt bin ich das "kind" :) |
Autor: Offe Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595285,00.html GEILE SACHE !!! |
Autor: Dom24 Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Toll, ich hab nur 10km einfache Fahrt ... lohnt net. E46 330ci SMG |
Autor: Juba1985 Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also noch einmal für mich bitte. Mein Arbeitsweg beträgt 15KM auf Autobahn und 13KM auf Landstraße. (Einfache Fahrt) Was muss ich angeben wenn ich sowas ausfülle? Wird das überhaupt richtig aufs Detail kontrolliert ? So nun zur Berechnung... 230Arbeitstage im Jahr habe ich als Durchschnitt sagen wir mal. Und die 0,30 Euro Pendlerpauschale. Wie hoch wäre die Summe die ich am Jahresende zurückbekommen könnte? MfG Bearbeitet von - Juba1985 am 09.12.2008 15:03:12 |
Autor: Offe Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also du bekommst max. die einbezahlte Lohnsteuer, soweit ich weiß. In dem Artikel steht aber was von Neuregelung. Also wer weiß, wo die Obergrenze liegen wird, denn es wird nun als Konjunkturspritze angesehen. In deiner Steuererklärung gibt´s einen extra Punkt, wo du deine Fahrtkosten mit dem privaten PKW zur Arbeit geltend machen kannst. Ich für meinen Teil find´s gut, denn ich fahr im Monat 24 x 90km :-) |
Autor: Don Andolini Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo ich hab auch 56km und manchmal muss ich zum andren einsatzort und dann wirds 80 bis 90 km...am anfang hatte ich nur 60 bis 90 km einfache fahrt...also für mich würde es sich richtig lohnen :) HEEEJ! Gerade aus guggn!! |
Autor: shgfa Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nur mal so zur Verdeutlichung wie sich das alles berechnet. Jahreseinkommen (1) das versteuert wurde -Werbungskosten -Km Kosten / Versicherungen / etc. ergibt ein neues Jahreseinkommen(2), jetzt wird von Jahreseinkommen (2) erneut die Lohnsteuer berechnet und der Differenzbetrag ausgezahlt, jedoch kann nicht mehr ausgezahlt werden, wie an Lohnsteuer einbehalten wurde. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: Salamanderking Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wieviel bekommt man denn so in etwa für die 20km pro tag?müsste ja einfach auszurechnen sein. |
Autor: Touri Normi Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- BGH hat zugunsten der pendler geurteilt. nur so als gute nachricht am rande ;) Bearbeitet von - Touri Normi am 09.12.2008 18:17:20 |
Autor: bmwfan85 Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi was bekomme ich ca raus fahre 22,7km einfach? mfg Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!!! |
Autor: PornoQueen Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist das richtig, das azubis nichts an pendlerpauschale zurück bekommen? |
Autor: e46-fahrer Datum: 09.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- die pendler bekommen wieder ihr geld, und wer zahlt es? was wird dafür als nächstes erhöht? in diesem land gab es noch nie was umsonst |
Autor: schwabi Datum: 10.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- du kannst 30cent/kilometer von deinen Einkommenssteuern absetzen Da du als Azubi selten mehr als 7.664€ verdienst (Freibetrag) kannst du auch nichts absetzen. Brutto-Netto-Rechner Wenn du hier den Freibetrag einträgst (Grundfreibetrag 7664(für Verheiratete das doppelte)+Arbeitstage*KmEinfacherWeg*30ct+sonstigeFreibeträge(Kinder?)) kannste es dir ausrechnen Hab ich was vergessen? |
Autor: b-mw-323 Datum: 10.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab da mal eine frage wegen steuer. also ich verdiene als azubi mehr als der freibetrag ist, aber lohnsteuer wurde bis jetzt noch nicht abgezogen. wird das automatisch gemacht oder muss ich mich da selbst kümmern? |
Autor: Marco535 Datum: 10.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dürfte ja wohl klar sein, was als nächstes kommt. Die Pendlerpauschale wird komplett abgeschafft. Also gehen auch die leer aus, die mehr als 20 km fahren. |
Autor: e46-fahrer Datum: 10.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- t-online : Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat sich dagegen ausgesprochen, die milliardenschweren Rückzahlungen nach dem Urteil zur Pendlerpauschale mit einem möglichen zweiten Konjunkturpaket zu verrechnen. Der Verzicht auf eine Gegenfinanzierung bedeutet laut Steinbrück eine höhere Neuverschuldung des Staates. (ende) na da sage ich doch mal willkommen pkw-maut 2009 :) ich sag ja umsonst gab es noch nie was in D-Land |
Autor: Hecktrieb06 Datum: 10.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das denke ich auch, glaub aber das wir 2009 davon noch verschont bleiben. Ansonsten :-(( If everything seems under control, you're not going fast enough (Mario Andretti) |
Autor: danny321 Datum: 10.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf jeden Fall hat erstmal jeder 2. ein paar hundert Euro mehr auf Tasch'. In Zeiten derartig kurzfristiger Politik kann eh keiner weiter blicken als bis um die eigene Ecke. Für eine Umsetzung in 2009 ist es zu spät. Danach wird irgendwas teurer, es sei denn wir kriegen einen wirtschaftlichen Aufschwung. Wer Angst vor Kurven hat, soll in die Herrensauna gehen... |
Autor: BlackPJ80 Datum: 10.12.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ganz einfach gefahren km *0,3 Euris und dann unter Berücksichtigung deines individuleeen Steuersatzes (Bspw. 30 %) kannste ausrechnen wieviel du bekommst! Wenn du 230 Arbeitstage hattest sieht die Rechnung so aus: 20km * 0,30 Euris * 230 AT * 30 % Steuersatz = 414 Euris! "Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben." |
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