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Beitrag von: 187 Date: 20.01.2008 Thema: Gegen Abstandskontrolle angehen?? ---------------------------------------------------------- Hey leute. ein bekannter von mir ist mit 117 kmh bei einem abstand von 16 und paar gequetschte meter gemessen worden. kann man da irgendwie gegen angehen? sind ja irgendwelche videoaufnahmen oder? laut internet sinds 100 euro 4 punkte un 1 monat fahrverbot...... bringt das was wenn man zum anwalt geht? |
Autor: BMW -Freak-1982 Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bringt nicht viel, hatte ich auch schon probiert, ohne Erfolg! Wie schon gesagt, es handelt sich da um Videoaufnahmen! MfG Christian ---Mitglied des Regioalteams-München--- |
Autor: Christian Sch. Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist sehr schwierig. Da du aber auf jeden Fall einen Fragebogen bekommst, würde ich es versuchen. Wenn das Video richtig gut ist, hast du wenig Möglichkeiten. Die einzige Chance die ich sehe wäre zu bestreiten, dass du der Fahrer warst. Dann kommst du raus, kriegst aber für eine gewisse Zeit meist eine Fahrtenbuchauflage |
Autor: Krümelmonster1972 Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke auch das man kaum keine Chance hat . Mit den Videoaufnahmen und den weißen Strichen auf der Strasse , kann man den Abstand genau errechnen . Vielleicht kann man die Strafe für mehr Geld reduzieren . Ich sollte mal für 2 Monate ( Blitz ) laufen und konnte gegen Verdoppelung der Geldstrafe auf 1 Monat reduzieren . MfG . |
Autor: 187 Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also da ist ein foto mit geschickt worden da erkennt man 0. aber das warn transporter also mit tachoscheibe.. nur halt ka. das der vordermann rausgezogen ist oder sonstwas. man kann doch nit direkt ne vollbremsung hinlegen.. ich bin froh das mir sowas noch nit passiert ist.. ich bin ehrlich immer der typ der so bis auf 5 meter auffährt .... |
Autor: BMW -Freak-1982 Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das mit dem Rausziehen des Vordermanns sehen die Beamten auf dem Video, denn die Messlänge der Aufzeichnungen sind glaub ich 300-500m. Ihr könnt ja Widerspruch einlegen, werdet aber nicht viel Erfolg haben. Ich sprech aus Erfahrung! MfG ---Mitglied des Regioalteams-München--- |
Autor: Christian Sch. Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das mit dem Transporter hat ein Kumpel versucht. Das hat nicht geklappt, da die lange genug auswerten. Wie gesagt, du könntest versuchen zu behaupten, dass jemand anderes den Wagen gefahren hat und du nicht weißt wer. |
Autor: theblade Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ob das video gut ist tut nichs zur sache. sobald fahrzeuge mit videoausrüstung verbaut sind, können die videoaufnahmegeräte nicht mehr geeicht werden - und genau dagegen kann man vorgehen. wissebn leider nur die wenigsten. natürlich sollte einer guter anwalt das auch wissen ;-) da kam mal ne doku drüber |
Autor: Fogg Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ^^? ...don´t care about tomorrow! |
Autor: 187 Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ^^ na denke ma die haben von derbrücke aus gemessen ka.. abwarten.. ich muss den lappen ja nit abgeben von daher :) |
Autor: Ich mag 3er Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es hat wenig Sinn dagegen amzugehen. Wenn man Rechtsschutz hat, koennte man es versuchen, soweit die Versicherung mitzieht. Die Messungen von der Autobahnbruecke laufen ueber einige 100 Meter und sind genau. Einen anderen Fahrer angeben geht nur, wenn sich dieser aus dem engsten Famielienkreis befindet und man dann aufgrund des Paragr. weiss ich jetzt nicht, vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Allerdings geht das nur 1 mal! Es auch meist mit der sorfortigen Fahrtenbuchauflage verbunden. Im Wiederholungsfalle kann einem das Zulassen von Fahrzeugen untersagt werden. . |
Autor: Stiffee Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- was man auch versuchen kann , ist das verfahren auf 3 Monate hinaus zu ziehen. Dann ist es verjährt. Aber klappt auvch nur in ganz seltenen fällen.Wenn Rechtschutz vorhanden , dann in jedem fall zum Anwalt und erstmal einspruch einlegen. Mfgg adeeee PS: Trible is gar kein Tuning |
Autor: Ich mag 3er Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mit dem Einspruch ruht die Verjaehrung aber. Dann ist davon auzugehen, dass die Behoerden es nicht an die Verjaehrung rankommen lassen, gerade wenn es um Punkte geht. . |
Autor: amasya Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi, ist bestimmt ein foto da sind die bilder nicht schlecht wenn du glück hast und es zieht sich über drei monate ist es ungültig oder jemand anderes ist gefahren foto auf jedenfall mal anschauen bei nicht fest stellung stehen die beamte irgend wann vor der tür. gtuss O.T.G HAKK G. BATIL Z. OLDU. 523i E39* NO RISK - NO FUN. |
Autor: 187 Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja auf dem foto kann man nichts erkennen aber ist halt ne tachoscheibe im auto.. naja reschtschutz is da. abwarten denke mal zum anwalt aber 16.6 meter bei 117kmh.. naja wie gesgat ich wars nit :) |
Autor: Ich mag 3er Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leider wird es so ausgehen, dass du da schlechte KArten hast bei den 16m Abstand. Ich kenne die genauen Umstaende nicht, wie es zu dem geringen Abstand kam. Allerdings sehe ich tagtaeglich schwere Auffahrunfaelle auf den Autobahnen und halte diese Kontrollen eigentlich fuer sinnvoll. Ich war noch nie Opfer einer solchen KOntrolle. Kenne aber viele Kollegen, die vergeblich sich gegen Bescheide zur Wehr gesetzt haben. . |
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