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Beitrag von: Bergibmw Date: 20.01.2008 Thema: Scheiben Fluten. Zusammengetragene Infos. ---------------------------------------------------------- Hallo leute, habe hier einige Infos zum Scheiben fluten gesammelt: Folie für vorne ist gar nicht erlaubt, da dadurch die Scheibe im Notfall nicht durch die Insassen zerstört werden kann. Bei Lack ist das kein Problem und daher erlaubt. So dann mal die Preise wie folgt: Die Frontscheibe wird vernichtet, weil der Ausbau immer mit Risiko verbunden ist. Deshalb solltet ihr eine Teilkasko und mit der die Scheibe abrechnen Der Rest der Scheiben wird wie folgt berechnet: Die TÜV Eintragung wird summasumarum um die 150,- EUR liegen. ( je nach dem wie gut man den TÜV kennt, kanns auch günstiger sein. ) Scheibentönungen sind wie folgt erlaubt: Frontscheibe: 25% vordere Seitenscheiben: 30% Rest theoretisch bis 100% (aber wer will schon einen LKW) Empfehlung für den Rest so ca. 50-70% So und nun hier mal Bilder wie das mit dem Fluten Funktioniert. Hier noch ein paar bilder von BMW Fahrzeugen!!!!!! Und hier noch ein paar links zu Firmrn die so etwas machen. MIT TÜV. http://www.ohnefolie.de/ http://www.maboglas.de/ http://www.glastone.de/ Vielleicht weiß ja jemand noch weitere Firmen??????????? Hoffe diese Anleitung bringt ein wenig Licht ins Dunkel!!!!!!! Bearbeitet von - bergibmw am 20.01.2008 18:44:24 Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.03.2009 12:41:51 |
Autor: ThaFreak Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dürfte für viele hilfreich sein. Ich habe mich mit diesem Thema nicht intensiv beschäftigt, aber Folie für die vorderen Seitenscheiben ist doch nicht generell verboten?! Da gibt es doch extra (erlaubte) Folie, die als "Diebstahlschutz" dienen soll. Oder liege ich da falsch? Das Argument "da dadurch die Scheibe im Notfall nicht durch die Insassen zerstört werden kann" halte ich auch für nicht schlüssig. Was ist mit gepanzerten Autos, die Schusssichere Scheiben haben? Die können Insassen in einem Notfall ja auch nicht zerstören... |
Autor: Bergibmw Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das kann ich persönlich auch nicht beantworten. Aber immerhinn haben die Firmen die das machen ein TÜV Zertifikat und es ist Legal die vorderen Scheiben zu tönen. Gruß Christian |
Autor: Rockford 316i Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab mich da auch mal ein wenig reingelesen. Das Fluten käme für mich im Nachhinein nicht mehr in Frage. Beim Fenster öffnen bekommt man sehr leicht Kratzer in den Lack. Guckt euch die Zertifikate genau an. Eine Firma hatte ein Zertifikat drin, das rein gar Nichts mit dem Fluten zu tun hat. Zudem sind bei fast allen Autos die Scheiben von Werk aus schon zu ca. XX% getönt. Über die Eintragung lässt sich streiten. In verschiedenen Foren hab ich das Gegenteil gelesen. Ich werd mal schauen ob ich die Themen noch find. Hier ein Beispiel: Schaut mal genau hin. Bei Glastone unter Info haben se n Schönes Tüv Zertifikat abgebildet was man kaum lesen kann, aber eben nur kaum. Es ist eines das denen Bescheinigt die n QM System für Scheiben aus Sicherheitsglas haben und das auch anwenden. Ist zwar keine uninterressante Sache aber n Zertifikat was das mit dem angeblichen E-Prüfzeichen aussagt wäre ja wohl besser. Und bei Maboglas ist unter Info n Identischer Text wie bei Glastone und oben drüber prangt auch schön Unleserlich "Zertifiziert nach DIN ISO 9001" und das ist o.g. QM System. Bearbeitet von - Rockford 316i am 20.01.2008 23:36:13 Mitglied im Regio-Team-Schwaben |
Autor: Rockford 316i Datum: 20.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier hab ich mal einen Thread gefunden. Klick Viel Spaß beim Fluten.....:D Gruß Rockford Bearbeitet von - Rockford 316i am 20.01.2008 23:53:58 Mitglied im Regio-Team-Schwaben |
Autor: Manolito Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wow .. rundum getönte scheiben ... bei einem 7er könnte da man schon fast behaupten: der perfekte mafia-wagen .... hehe |
Autor: Stiffee Datum: 21.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi , also bei meinem Kombie sind alle Scheiben getönt auch front und seitenscheiben . Das wurde bei ohnefolie.de gemacht. Und es ist auch alles eingetragen. Die Bullen gucken zwar immer blöd und kommen dann auch damit das man vorne keine folie verkleben darf aber wenn ich denen dann gezeigt habe das keine folie drauf ist , ist das gut. Hatte noch nie huddel deswegen.Zum Preis kann ich leider nichts sagen da der Vorbesitzer das gemacht hat. Mfgg adeeee PS: Trible is gar kein Tuning |
Autor: Mutzel Datum: 19.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi @ all NUR ZUR INFO Das TÜV Gutachten ist nichts Wert, wenn die Executive das anzweifelt, weil eine Straftat damit begangen werden kann (Blitzer, Unfall mit Fahrerflucht). Fahrer ist dann nicht zu erkennen, deshalb kann jeder Polizist das Auto stilllegen.(folgen für den Fahrer; 6 Pkt und 1 Monat Fahrverbot) Mit einem polnisches Kennzeichen ist es erlaubt, damit Straftaten ..., ohne erkannt zu werden ;-) Ein Rechtsstaat vom feinsten. Gruß Mutzel |
Autor: Nicore Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Woher stammt die Information? Aber selbst wenn, wenn das eingetragen ist gebe ich die ganze Sache einfach weiter. Die 6 Punkte und das Fahrverbot können sie dann dem Prüfer geben der seine Unterschrift gegeben hat. :) BMW Team Oberhavel |
Autor: Mutzel Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Info´s sind von einem Freund der seine Scheiben bei seinem Cayenne wieder reinigen mußte ;-) Der TÜV hat mit der Stilllegung der Polizei nichts zu tun. Es ist auch nur verboten wenn du eine Straftat damit begehst. Anderes Beispiel: Du darfst Sturmhaben kaufen und UNTERM HELM benutzen, aber nicht nur so. Vermummungsverbot Das ist das deutsche Gesetz. |
Autor: Nicore Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm, es ist also erstmal erlaubt, nur wenn man geblitzt wird ist es auf einmal illegal bzw. Vorsatz? Macht keinen Sinn irgendwie... BMW Team Oberhavel |
Autor: Mutzel Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- man ist auf dem Foto "nicht erkennbar" |
Autor: E36-Freak Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also mit dem Blitzen hat das sicherlich nichts zu tun, kannst Dir ja auch eine Popeye-Gummimaske aufsetzen und damit durch die Gegend fahren. Dürfte wohl eher darum gehen, das die Sicht (von innen nach aussen) stark beeinträchtigt wird |
Autor: Mutzel Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @E36-Freak, das ist ein Irrtum. Du darfst nicht mit einer Popeye-Gummimaske durch die Gegend fahren!!! Du bist damit nicht identifizierbar. Man ist auf dem Foto von AUSSEN nicht zu erkennen. Also kurz erklärt:. Freund geblitzt->nicht erkannt->Hausbesuch, Auto entdeckt->Verfahren eingeleitet->Scheiben mit Zertifikat alles ok,trotzdem 6Pkt u. 1 Monat Fahrverbot Begründung: man ist im Falle einer Straftat von AUSSEN nicht zu erkennen (Gefahr im Verzug) machen kann jeder das was er will, wollte nur mögliche Folgen schreiben. Ich mache es jedenfalls nicht mehr ;-) |
Autor: Nicore Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn ich die Sonnenblende 90° runtergeklappt habe, sieht man mich auch nicht auf nem Blitzbild welches z.B. von einem starren Kasten geschossen wird. Das seh ich an meinen Blitzfotos... :) Und selbst wenn Schnee auf der Scheibe ist und man nicht erkennbar ist, na und?! Die haben das Kennzeichen und der Fahrzeughalter ist identifiziert, alles weitere geht dann den bekannten Gang von wegen Hausbesuche oder Auferlegung eines Fahrtenbuches sofern man den Fahrer nicht angeben will. BMW Team Oberhavel |
Autor: Mutzel Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Nicore mach was du willst mit deinen Blitzfoto´s. Zitat: Das gibt trotzdem eine Strafe, wegen nicht freier Sicht. Wer das bezahlt ist dem Richter egal. Du kannst im Winter auch mit Sommerreifen fahren interessiert keinen, kommt es zum Haftungsanspruch, greifst du in deine Tasche. Noch ein BEISPIEL Tatsache ist: der Erwerb eines Radarwarngerätes erlaubt ist, die Benutung jedoch nicht. Nun denk mal drüber nach. |
Autor: ghm Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hört sich sehr abenteuerlich an. Wo kämen wir hin wenn jeder Polizist sich zum KfZ-Sachverständigen küren könnte. Nicht umsonst verbringt die Polizei ein Auto bei dem Zweifel an der Verkehrssicherheit herrschen zum TÜV um dort den technicschen Zustand feststellen zu lassen. Erst dann wird gegebenenfalls stillgelegt. Wenn etwas vom TÜV (oder anderer berechtigter Stelle) für zulässig befunden wurde und ein Gutachten bzw. Eintrag in die Papiere vorliegt, kann die Polizei da nix stilllegen und schon gar nicht irgendwelche Strafen verhängen. ghm |
Autor: Merlin-9999 Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jungs, warum so schwierig ??? Das Thema ist doch schon lange geklärt !! Zitat: Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
Autor: E36-Freak Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: also man lernt ja immer wieder dazu.. dann erklär mir bitte doch mal die Rechtsgrundlage, nach der dann verurteilt bzw. geahndet wird... würd mich echt mal interessieren...aus dienstlichem Interesse |
Autor: Nicore Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das heisst, alle die bereits seit Jahren eingetragene geflutete Scheiben haben, fahren nun mit ungültiger Eintragung umher? BMW Team Oberhavel |
Autor: Bergibmw Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich meld mich hier auch nochmal kurz. Kenne einige, die das haben und nicht mal beim Tüv gab es Probleme mit der neuen Plakette. Schon komisch oder????? Gruß Christian |
Autor: Bergibmw Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich meld mich hier auch nochmal kurz. Kenne einige, die das haben und nicht mal beim Tüv gab es Probleme mit der neuen Plakette. Schon komisch oder????? Gruß Christian |
Autor: Mutzel Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also noch ein letztes mal für alle Besserwisser und die nicht lesen können: Es ist grundsätzlich erlaubt mit TÜV Eintragung, ABER wenn damit eine Straftat begangen wird, ist es rechtlich nicht gestattet und führt zu einer Strafe. Ich mache die Gesetze nicht und finde das auch Schwachsinn. Das ist nun mal der deutsche Rechtstaat. PS. allen einen angenehmen Vatertag Bearbeitet von - Mutzel am 20.05.2009 17:52:47 |
Autor: Bergibmw Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich mache ja keine Straftat und wenn, dann würd ich es nicht zugeben. Also darf ich es haben?????? Gruß Christian |
Autor: Mutzel Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich denke schon, wenn du dich nicht blitzen läßt ;-) |
Autor: E36-Freak Datum: 20.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Schonmal drüber nachgedacht, das der Tüv ein halbwirtschaftliches Unternehmen ist? Ist doch klar, das die nicht unbedingt bei der HU mit sowas die Plakette verwehren, wenn der Wagen nicht exklatante Sicherheitsmängel aufweist. @Mutzel: Warte immer noch auf die rechtliche Einstufung, wenn jemand mit ner Maske auf der Birne geblitzt wird...ohne das er vorher ne Bank überfallen hat... naja |
Autor: yusuf Datum: 24.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe meine Scheiben Fluten lassen. 1. die Frontscheibe kamm nach 5000km wieder raus da die geflutete Scheibe mich immer müde beim fahren machte. 2. hast du nie eine sicherheit (garantie) das der Lack hält. die seiten scheiben sind immer in Bewegung da blätter der Lack ab. das schaut schäuslich aus. 3. habe ich die erfahrung gemacht daß daß rausgeschmissenes Geld war. Fluten lassen, zum Lackierer bringen und einbrennen im Ofen.... fahrzeug ausfall eine Woche. Für Show Cars ganz ok. wenn es nicht im alltag gebraucht wird NIE WIEDER!!!! meine erfahrung dazu. Mfg. Mein Zitat, mein Spruch kopieren nicht erlaubt. Urheberrecht. Wahre Liebe gibt es, das ist die Motorenliebe. (Natürlich ab 6 Zylinder am liebsten Sauger.) |
Autor: Merlin-9999 Datum: 26.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Selber Schuld, wenn du es nicht vernünftig von einer Firma machen läßt. Da gibt es dann auch 2 Jahre Garantie!!! Ich hab das für ca.5 Jahren machen lassen und der Lack hält wie am ersten Tag !! Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
Autor: Myxin31 Datum: 07.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich passe ja hier super rein(was ich lese macht mir echt kopfweh!) in das thema denn ich bin ein TÜV-Ingenieur und nehme nun fast täglich für eine firma nähe karlsruhe diese eintragungen vor. also meine prüfstelle macht das jetzt echt schon seit jahren und wenn sich an das maß der erlaubten tönung gehalten wirt passiert da gar nichts. jeder der sagt das ist nicht legal erzählt ein mißt, dein mein tp leiter weiß genau was er da tut. wir machen abnahmen für bmw und auch brabus meint ihr diese firmen haben sich vorher nicht informiert? ich weiß auch das es da schwarze schafe gibt auf dem gebiet aber das ist ganz schnell raus zu finden, denn der lack der genemigt ist ist ringfest die beseutet ihr bekommt ihn nicht zerkrazt er hat die gleiche festigkeit wie glas. glaubt einfach nicht die myten sondern fragt die die sich damit auskennen! wenn was ist ich bin gerne für euch da! biete gerne meine hilfe an |
Autor: E36-Freak Datum: 07.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das KBA sagt was anderes... wie wird die "erlaubte Tönung" denn gemessen? |
Autor: Merlin-9999 Datum: 07.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Myxin31 Nix für Ungut, aber ohne Fakten ist deine Aussage völlig wertlos. 1.Welcher Grad an Tönung wird eingetragen ? 2.An welchen Scheiben wird eine Veränderung eingetragen ? 3.Welches Verfahren wird zur Tönung benutzt ? @E36-Freak Um genau zu sein, es ist die StvZO. Den § weiß ich im Moment nicht, aber sinngemäß steht dort, daß jedwede nachträgliche Veränderungen der Front- und/oder vorderen Seitenscheiben verboten ist. Bearbeitet von: Merlin-9999 am 07.10.2009 um 16:29:25 Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
Autor: Myxin31 Datum: 07.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ich stehe gerne rede und antwort, es wird der transmissionsgrad eingemessen dies geschied mit einem messgerät der firma gigaherz, die erloschene be muß dann neu erteilt werden und zwar für jede beschichtete scheibe. jeder scheibe bekommt eine neue von uns vergebene teileprüfnummer die wiederum nach dem ablauf des vorgeschriebenen tp berichtes vergeben wird. wir erstellen das gutachten zur neuerteileng der bauartgenehmigung diese diese wird dann von der zuständigen zulassungstelle erteilt ist wie wenn man ain us fahrzeug zulassen will. wir erstellen die technische daten und testen das alles past und die zulassungstelle erteilt die betriebserlaubnis. frontscheibe muß nach der tönung eine lichtdurchlässigkeit haben von min.75% vordere seiten von min.70% ab der b säule min 10% wobei es selten gewählt wird es sieht auch gleichmäßig viel schöner aus. wir haben auch oft noch anfragen ob die gutachten korekt sind aber das ist immer am tel schon geklärt da in der nummer auf der scheibe ja genau zu ermitteln ist wer wo und wie es gemacht worden ist. biete gerne meine hilfe an |
Autor: E36-Freak Datum: 07.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: weiss ioh..hatte in eigener Sache dort aber mal bezgl. der Tönungsgeschichte nachgefragt |
Autor: Myxin31 Datum: 07.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: das verändern führt zum erlöschen der betriebserlaubnis das ist richtig, aber wenn man diese nicht neu erteilen könnte würden nur noch sehr wenige autos rumfahren, denn jedes bauart geprüfte teil das verändert wird brauch eine neu erteileng der be! biete gerne meine hilfe an |
Autor: Merlin-9999 Datum: 07.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Im Grunde geben deine Aussagen auch nichts anderes wieder, als das was hier immer geschrieben wird, mit Ausnahme vlt. der technischen Überprüfung und Möglichkeit der Eintragung. Zitat: Im Umkehrschluß heißt das ja, max. Tönung der Frontscheibe von 25% und der Seitenscheiben von 30%. Da diese Werte von den meisten Herstellern als Standartwerte angegeben werden, sehe ich hier wenig bis gar keinen Spielraum für den Tönungsfachmann. Diese Werte waren ungefähr im ürigen auch immer Tenor der betreffenden Threads. Mir stellt sich jetzt die Frage welche Werte nun dem tatsächlichen Tönungsgrad entsprechen, Fertigungsschwankungen mal ausgenommen ( Hersteller nach DIN ISO oder nachträgliches Gutachten ) ? Weiter muß man auch fragen, ob eine Nachtönung im ca.1-2% Bereich den ganzen Aufwand / Kosten rechtfertigt ? Zitat: Hier sehe den größten Casus Cnactus. Wie ich aus eigener Erfahrung weiß gab/gibt es ein Schreiben der KBA an die Zulassungsstellen, daß speziell solche neu erstellten Gutachten nicht akzeptiert werden dürfen/durften.( Stand Herbst 2004 ) Abschliessend möchte ich hier nicht den Eindruck erwecken, deine Arbeit schlecht zu reden. Ich gebe hier nur meine Erfahrungen preis, nachdem ich mich fast 2 Jahren mit dem Thema beschäftigt habe. Leider mußte ich in diesem Zeitraum widerholt feststellen, daß feste Zusagen nicht eingehalten wurden. Es hat einige Zeit gedauert, bis eine, für mich wirklich kompetente Firma ( im speziellen der Geschäftsführer ) mich in die verzwickte Gesetzeslage dieser Thematik eingeweiht hat. Ich durfte dort auch mal hinter die Kulissen schauen ( div. Gutachten / Schriftverkehr mit dem KBA, TÜVRheinland, TÜVNord,TÜVSüd usw. ). Zitat: Da wohl die meisten Veränderungen durch Austausch der betreffende Teile geschieht, und diese schon ein Teilegutachten haben sollten, wird bei Abnahme doch nur der korrekte Anbau bescheinigt, und so die BE wieder erteilt, oder nicht ? Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
Autor: Merlin-9999 Datum: 07.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab meine Dateien gerade mal durchsucht und das hier noch gefunden. Zitat: Gruß Stefan Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!! |
Autor: Myxin31 Datum: 08.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: biete gerne meine hilfe an |
Autor: E36-Freak Datum: 08.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mag ja sein, das Firmen wie "Brabus" per Einzelgutachten und Einzelabnahme einer entsprechenden Scheibe in der Lage sind, eine ensprechende Tönung (nachträglich) in den vorderen Seitenscheiben zu realisieren, welche dunkler ist als die Serienscheibe von Markenherstellern im Rahmen der erlaubten Grenzen.. denke wir bewegen uns da in einem vierstelligen Bereich...den der Kunde dann gerne zahlt die Masse an Tuninfirmen die so etwas anbietet, unterscheidet sich alleine schon von dieser Tatsache |
Autor: Myxin31 Datum: 09.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wie gesagt ich weiß das es sich in einem gesunden dreistelligen bereich bewegt wenn wir von den vorderen seite sprechen liegt der preis all in unter 500euro es ging eigentlich eigentlich nicht um den preis sondern das das legal ist, mir ist bewusst das es da auch schwarze schaafe gibt. aber die gibt es nunmal bei allem was gut ist. ich wollte nur sagen die firma für die wir tüv machen ist rechtlich korekt unterwegs denn sonst würden wir es nicht abnehmen. ich wollte einfach klarstellen das es unter all den auch was korektes gibt da es doch recht viel diskutiert wird. Bearbeitet von: Myxin31 am 10.10.2009 um 10:15:24 biete gerne meine hilfe an |
Autor: maxter Datum: 15.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ICH HAB MAL BEIM TÜV ANGERUFEN UND GEFRAGT WEGEN SCHEIBEN TÖNEN VORNE UND RAUS KAMM DAS: das hat mit die frau am telefon per email zugeschickt!!! info@tuev-nord.de Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung. Die Forderung zur Sicht durch die Scheiben ist erfüllt, wenn bauartgenehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen. Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden. Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seiten-scheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar „glasklare“ Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt. Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen, sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben, • an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt), • wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z.B. nicht mit der Scheibeneinfas-sung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein), • welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe zu beachten sind (zweiter Außenspiegel), • dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist, oder die Änderung von einem TÜV-Sachverständigen eingetragen worden ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihre TÜV NORD Mobilität Produktmanagement Hannover 18.11.2004 |
Autor: Kaiser_leo Datum: 01.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- servus, mich hat schon immer interiessiert ob man die scheinwerfergläser tönen darf oder spiegeln??? ist das möglich? weil wenn ich rausehen kann muss der scheinwerfer doch auch strahlen können mit einer spiegelung oder auch eine tönung.... schonmal danke auf eure antworten lg kaiser |
Autor: E36-Freak Datum: 02.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: möglich sicherlich, erlaubt def nicht. Für Gläser von Beleuchtungen gibt es keinen zulässigen "Mindesttönwert" sowie bei den Scheiben, das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe |
Autor: Barebarischsotto Datum: 10.05.2015 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nur zum ergänzen Außer ohne folie.de Moboglas (glastone.de funktioniert nicht mehr) Gibst Firma was Scheiben ohne folie tönt und auch ohne Farbe. Obwohl Fluten machen die glaube auch. Könnte jeder selbst Anfragen. www.autoscheibenbedampfen.info |
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