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Beitrag von: Doedelhai159 Date: 17.01.2008 Thema: wie lange tüv vorm neuanmelden? ---------------------------------------------------------- ich will mein auto im april anmelden, aber tüv steht bei mir im mai an. mir wurde gesagt das ich ein auto nur dann anmelden kann, wenn es noch mindestens 6 monate tüv hat. wenn das so ist, wie soll ich denn mit dem karren zur hu fahren? Bearbeitet von - doedelhai159 am 17.01.2008 15:50:18 ich bin eine butterblume |
Autor: DaGhost Datum: 17.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hmm kannst dir vll rote nr irgendwo ausleihen, also mir is das jetzt neu as man mind 6 monate tüv brauch um auto anzumelden. is ja bei gebrauchtwagen auch nicht so die schon länger wie 2 jahre stehen. (ich weiß das man ohne kennzeichen zur anmeldung fahren darf mit dem auto aber auch nur der kürzeste weg hin, und musst halt deine papiere dabei haben zum anmelden) greetz Ghost Mitglied im Regio-Team-Schwaben Wer später bremst ist länger schnell ;) |
Autor: Doedelhai159 Datum: 17.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- jou, dekra liegt aufm weg zur zulassungsstelle... das is ne dämliche regelung, weil kein mensch wird mir seine roten nummern leihen. und für ne kurzzulassung will ich keine 100euro zahlen. ich bin eine butterblume |
Autor: Pug Datum: 17.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: von wem wurde dir das gesagt? mir ist sowas nicht bekannt und mir ist auch nichts zu ohren gekommen, dass sich da was geändert hätte. solange der wagen gültigen TÜV + AU hat kannst du den meines wissens anmelden. Bearbeitet von - Pug am 17.01.2008 18:11:57 Nu mal los.... |
Autor: Doedelhai159 Datum: 17.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- vom kumpel ;) aber mir kam das auch nich sehr sinnvoll vor. dann werde ich mal mein glück versucehn ich bin eine butterblume |
Autor: Christian Sch. Datum: 17.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du brauchst definitiv nur einen Tag TÜV und AU zum anmelden. Wenn du also im Mai hin musst, kannst du bis zum 31.5. anmelden. Am 1.6. jedoch nicht mehr. |
Autor: Doedelhai159 Datum: 17.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- besten dank. das beruhigt mich ich bin eine butterblume |
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