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Kaltlaufregler M20 - 3er BMW - E30

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Beitrag von: Schneemannxx
Date: 08.01.2008
Thema: Kaltlaufregler M20
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Hallo
Ich habe jetzt schon einige Internetseiten durchsucht und keinen Kaltlaufregler für den 325i M20 Motor (Baujahr 05/86)gefunden. Ab dem BJ 12/86 gibt es welche. Kann ich diesen trotzdem einbauen?
Bayern des samma mia... Bayern und des bayrische Bier...


Antworten:
Autor: walwolf1970
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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Kann das sein, dass ab BJ 12/86 ein G-Kat verbaut wurde und es nur deshalb erst KLR ab diesem BJ gibt?

Hast Du einen G-Kat? Denn ohne macht der KLR keinen Sinn, da Du dann auch kein EURO2 kriegst.
Ciao
Wolfgang
Autor: Schneemannxx
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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Ja, habe einen G-Kat. Aber wenn ich diesen Kaltlaufregler, der für 12/86 angegeben ist, einbaue, geht das technisch und/oder bekomme ich am Ende die Eintragung nicht?

Bearbeitet von - Schneemannxx am 08.01.2008 09:30:24
Bayern des samma mia... Bayern und des bayrische Bier...
Autor: Christian Sch.
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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Ich würde sehr aufpassen. Erstens bekommst du meistens die Eintragung nicht, wenn der Verwendungsbereich nicht eingehalten ist (dann müßte man es schon übersehen oder eine Einzelabnahme machen) und zweitens steht in der ABE normalerweise noch drin, dass ein Kraftstoffdampfrückhaltesystem verbaut sein muss und das ist häufig erst bei den NFL-Modellen verbaut. Bin aber beim 320i nicht so sicher.
Autor: Schneemannxx
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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Danke für die Info. Kann man sich irgendwo genau und verbindlich darüber informieren?

Hatte mal bei KLR angerufen und die haben sich auch nicht genau darüber festlegen wollen.
Bayern des samma mia... Bayern und des bayrische Bier...
Autor: Christian Sch.
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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So, ich habe gerade mal in der ABE des KLR von Twin-Tec nachgelesen. Die erwähnen das Kraftstoffdampfrückhaltesystem nicht, machen aber Einschränkungen beim Verwendungsbereich:

- Motortyp 206KA
- Bosch Motronic
- Fahrzeug ABE Nr. 9637/3 oder 9637/4

Bearbeitet von - Christian Sch. am 08.01.2008 11:07:57
Autor: Kai_325i
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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Auf der Homepage von TWINTEC wird auf Folgendes hingewiesen:

"bis 12.89 nur bei Ausrüstung mit Aktivkohlebehälter/Kraftstoffverdunstungskontrollsystem"

Mußt also prüfen, ob diese Voraussetzung bei Deinem Wagen gegeben ist; wenn ja, dürfte es eigentlich mit der Nachrüstung keine Probleme geben - meine Meinung!
http://www.schneider-kai.de
Autor: Schneemannxx
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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Wie kann ich das prüfen? Steht das irgendwo in der B-Anleitung? Oder kann ich das irgendwo am Motor erkennen?
Ein Bosch-Steuergerät habe ich.

Danke schon mal.
Bayern des samma mia... Bayern und des bayrische Bier...
Autor: Kai_325i
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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In der B-Anleitung steht da meines Wissens nix; um ganz sicher zu gehen, würd ich mal in der Werkstatt meines Vertrauens nachschauen lassen.

Denke jedoch, wenn Du einen G-Kat drin hast, müßte der Behälter auch vorhanden sein - bin mir da allerdings nicht sicher!
http://www.schneider-kai.de
Autor: Christian Sch.
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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Zitat:



Denke jedoch, wenn Du einen G-Kat drin hast, müßte der Behälter auch vorhanden sein - bin mir da allerdings nicht sicher!


(Zitat von: Kai_325i)






Leider nicht. Die ersten G-Kat Fahrzeuge hatten das System nicht. Am besten mal jemanden nach dem Aktivkohlebehälter und den Schläuchen dazu suchen lassen. Ist ein Schwarzer Behälter, so groß wie eine Cola-Dose.

http://www.realoem.com/bmw/showparts.do?model=1131&mospid=47257&btnr=16_0105&hg=16&fg=10

Teil 15, eingebaut seit 9/86
Autor: hel
Datum: 08.01.2008
Antwort:
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325i Bj 5/86 gab es nur katlos. Der Kat ist nachgerüstet und daher kein Aktivkohlefilter verbaut. HAt zur Folge daß es keinen offizillen Umrüstsatz auf Euro II gibt.

Habe selber so ein Auto, daß aber die Eintragung auf Euro II mit dem GAT-EGS erhalten hat. War Glück bei der Zulassungsstelle.

Papiere wie ABE und Steuerantrag kann ich mailen, evtl. bekommst es ja abgetempelt wenn eine befreundete AU-Werkstatt den Einbau großzügig bestätigt
Autor: Christian Sch.
Datum: 09.01.2008
Antwort:
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Mit Nachrüstkat geht es nur über eine 21er natürlich nur mit Kraftstoffdampfrückhaltesystem oder mit Glück, wenn weder Werkstatt noch Zulassungsstelle aufpassen. Aber das "Glück" ist dann natürlich Steuerhinterziehung, wenn es jemand merkt.
Autor: Schneemannxx
Datum: 09.01.2008
Antwort:
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Also der G-KAT ist nachgerüstet, das stimmt. Wenn ich zum BMW Service-Zentrum fahre und das mir anschauen lasse, kann der mir sagen ob ich den KLF einbauen kann? (Sofern die sich noch auf dem alten Auto auskennen, ist mir im Service-Zentrum Dingolfing (BMW-Hochburg!!) passiert).
Steuerhinterziehung will ich eigentlich nicht betreiben. Mal sehen vielleicht gibt es ja noch, auch mit Eurer Hilfe, ne legale Möglichkeit zu Sparen. Vielen Dank für die vielen Tips.
Bayern des samma mia... Bayern und des bayrische Bier...
Autor: Christian Sch.
Datum: 09.01.2008
Antwort:
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BMW kann da nicht wirklich viel machen. Da die ABE des KLR nicht für das Fahrzeug mit Nachrüstkat gilt, hilft nur eine Einzelabnahme. Das macht im westen nur der Tüv und im Osten nur der Dekra. Ich würde als erstes da fragen, ob es möglich ist. Die können auch mal schauen, ob das Auto ein Kraftstoffdampfrückhaltesystem hat.




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Ende des Themas

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