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Beitrag von: Bloody Angel Date: 07.01.2008 Thema: Wie Mietkürzung einreichen? ---------------------------------------------------------- Hallo, Und zwar gehts bei meiner Freundin darum, das seit dem sie in der wohnung ist (5 jahre) es seit anfang des einzuges an den Fenstern undichtigkeiten sind und luft durch kommt, was gerade jetzt im winter sehr unangenehm ist und auch extra heizkosten zustanden kommen. Zudem ist seit geraumer zeit auch etwas schimmel im badezimmer zu sehen. Über die umstände weiß der Vermieter bzw die wohngesellschaft bescheid und das nicht erst seit gestern. (ca 1 - 1 1/2 jahren) Sie sagten zwar immer da kümmert sich wer bald drum aber es passiert nix. Was bzw wie sollte man tun um dort etwas erriechen zu können? |
Autor: Sirius82 Datum: 07.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Google und dann Mieterschutzbund eingeben. Vielleicht findest Antworten Leben ist eine genetisch bedingte Krankheit die immer tödlich endet... www.tankstelle-kai-konrad.de Drosselklappensteller ASC+T für 328i E36 zu verkaufen |
Autor: keksemann Datum: 07.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Beschwerden immer schriftlich einreichen und alle paar Wochen, bzw Monate schriftlich nachfragen (Stand der Dinge, usw). Per Fax sollte eigentlich genügen, hast dann ja i.d.R. den Sendebericht sla "Beweis". Irgenwann würde ich nach Absprache (evtl. mit anderen Mietern aus dem Haus), ne Mietkürzung vornehmen, es gibt da aber klare Regelungen wieviel Prozent für welchen Mangel angemessen sind. Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips |
Autor: Nicole76 Datum: 07.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beste Möglichkeit ist der Mieterverein. Kostet nicht die Welt (60 Euro im Jahr) und die machen das alles für dich. Du beschreibst denen nur den Stand der Dinge und die setzen dann die Briefe auf. Die wissen was sie schreiben müssen und setzen die richtigen Fristen. Nach einer gesetzten Frist hast du durchaus die Möglichkeit eine Mietminderung zu machen, allerdings kommt es immer auf den Mangel an, wieviel man mindern darf. Selbst würde ich da nichts machen, wenn man niemanden hat, der sich da mit Gesetzen und Schäden usw. auskennt. |
Autor: plop Datum: 07.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- mietminderung Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
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