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Beitrag von: E36 Coupè Date: 01.01.2008 Thema: Unter Alkohol unfall gebaut/ Mofa fahren erlaubt?? ---------------------------------------------------------- Moin leute, leider habe ich gestern ca. 6 Std vor Sylvester nen Wagen unter Alkohol (ca.1Promille) gerammt. Lappen ist jetzt leider erstmal weg. Es trifft mich sehr hat, da ich eigentlich auf mein Wagen angewiesen bin. Naja, selbst schuld, kann man leider nicht mehr rückgänig machen. Nun meine Frage... ...darf ich noch mit einem Mofa weiterfahren??? Wäre klasse, wenn jemd. davon ne Ahnung hat. Es gibt nur eine Marke, welche Freude am Fahren macht... |
Autor: Greis Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich glaube nicht ;) |
Autor: Boa Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meiner Meinung nach dürftest nicht mal mitn Fahrrad mehr fahren dürfen..... MfG .... der Boa Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da! www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de --1312-- |
Autor: Peja_320i Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: besser kann man es nicht sagen! Sehe ich genauso!! Lasst doch diese scheisse sein, unter alk zu fahren. Sei froh das es nur nen blechschaden ist. Weiterhin alles gute im neuen jahr! |
Autor: Sonic17 Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- http://www.hvv.de/fahrplaene-strecken/ Wieso fährst du denn unter alk wenn du deinen lappen so lieb hast ? über die folgen macht man sich vorher keine bedanken. Naja Selber Schuld sag ich da nur ! |
Autor: chris_s Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- immer diese moralapostel *rolleyes* postet doch mal was sinnvolles.... Fahrverbot: gilt auch für das Fahren von Mofas unabhängig davon, ob eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich bzw. vorhanden ist oder nicht. Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB: Verbot gilt nur für die mit Strafurteil entzogenen FE-Klassen. Wurde die Mofa-Prüfbescheinigung nicht ebenfalls entzogen oder benötigst Du gar keine, weil Du vor dem 1.4.1965 geboren bist, darfst Du ein Mofa trotz Entziehung fahren. näheres dazu hier oder hier eigeninitiative wäre sinnvoll. oder braucht man eine manual für google!? mfg chris |
Autor: King Cornflakes Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- jungs, es bringt ihn nicht weiter, wenn jetzt jeder über ihn herzieht er hat mist gebaut, dass weiss er auch, also braucht es dazu keine kommentare ! bei uns in der CH, sind bei solch einem vergehen, alle lappen weg, auch vom mofa früher konnte man noch autos, die auf 45km/h begrenzt sind fahren, aber diese gesetzeslücke wurde auch geschlossen, also in deinem fall, wird es wohl auf die bahn/ÖV oder sich fahren lassen rauskommen ... ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: Christian Sch. Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- In Deutschland braucht man für das führen von Mofas eine gültige Fahrerlaubnis oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Hast du keines davon, darfst du auch nicht Mofa fahren. Ausnahme gibt es nur für ältere Leute. Ich glaube irgendwann in den 50ern oder 60ern geboren. |
Autor: Black_Devil_316 Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du eine Mofa-Prüfbescheinigung hast, dann darfst du fahren. |
Autor: Heitzer41 Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei mir würde extra gesagt ich dürfte nix fahren mit Motor nichtmal Fahrrad mit Hilfsmotor :) wegen den Vergehn Alkohol ! PS Zu Sylvester den Lappen wegnehmen lassen ist schon echt ..... ! |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ganz großes kino... den lappen solltest du meiner meinung nach nie wieder bekommen... nicht nur unter alk gefahren auch noch ne andere karre beschädigt... und wenn du deinen lappen abgibst, dann für alle fzg die den erfordern... warst wenigstens über 1,1promille? dann wirds schön dicke für dich und du lernst draus... junge, junge... das die leute sich durch alkohol immer alles kaputt machen müssen... Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: herr_welker Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab meine Mofa Prüfbescheinigung mit 15 gemacht. Des ist ja nur son "Zettel". Der Führerschein (Roller,Auto) ist ja eine Plastikkarte. Die Plastikkarte wird dir ja entzogen. Aber die Prüfbescheinigung hast du ja trotzdem noch. Wenn du diese Prüfbescheinigung hast, dann dürftest du fahren. Meiner Meinung nach. Aber ich kenn mich da gesetzlich nicht so aus. Wünsch dir übrigens viel Glück dass du ihn wieder bekommst. (Auch wenn hier viele wohl das Gegenteil dir wünschen). Bearbeitet von - herr_welker am 01.01.2008 14:29:23 |
Autor: denyyyo Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- So weit ich weiß : WEnn du den gemacht hast, darfst du fahren.. weil du den nicht verlieren kannst... +++++++++++++++++++++++ Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück ! +++++++++++++++++++++++ |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: is in dem fall unrelevant,da der unfall eine klare ausfallerscheinung darstellt und er sich dann eh nach §316 StGB strafbar gemacht hat |
Autor: chris_s Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hat IRGENDJEMAND meinen post gelesen?? dort steht alles drin. es kommt drauf an ob ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS oder FAHRVERBOT. solange dies nicht geklärt ist, kann man keine defivinitve aussage treffen. posten manche nur damit sie was schreiben?? außerdem sollte die frage mit dem link geklärt worden sein. glaubenssachen helfen nicht. entweder fakten oder ..... mfg chris |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: ah stimmt... dann wird der führerschein ja bestimmt entzogen, mit allem was dazu gehört! (aufbaukurs, mpu) ist ja nix gegen dich persönlich e36 coupe, aber strafe muß sein... Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: Christian Sch. Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist ein schwieriger Fall. Ein Alkoholvergehen zeigt, dass man nicht die Fähigkeit hat ein Fahrzeug zu führen und damit auch nicht berechtig ist eine Fahrerlaubnis zu haben. Wenigstens in der Sperrfrist. Aber zum Führen von Mofas ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. In der FeV steht lediglich, dass man die Prüfbescheinigung braucht. Alles andere gibt nur für die Fahrerlaubnis. |
Autor: Maveric Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum ließt keiner die Posts von chris_s und King Kornflakes? *rolleyes* 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: Bulldog Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und warum müssen einige immer hier den Moralapostel spielen ,er hat en Fehler gemacht keinen schönen aber er hats nun mal gemacht hoffe es trifft nie einen Freund von euch ....was müsste der sich anhören. Übrigens wirds erst ab 1,6 so richtig fies |
Autor: Christian Sch. Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stimmt. Da habe ich einen Teil überlesen.... In seinem Fall geht es aber auf jeden Fall um den Entzug der FE. |
Autor: Powerjaffen Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das kommt auch drauf an wie alt du bist, da gibt es ne Grenze, wenn du vor 19.. weiss ich nicht so genau geboren bist brauchst du keinen Schein um Mofa zu fahren. Aber da der Alterdurchschnitt hier im Forum nicht wirklich hoch ist, musst du wohl zu Fuss gehen! Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor |
Autor: E36 Coupè Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey Leute, danke schon mal für eure zahlreichen beiträge. Ihr braucht mir nicht zu schreiben, wie *dumm* es von mir war, besoffen zu fahren. Ich weiß es selber und werde daraus lernen. Einmal und nie wieder. Leider konnte mir bisscher noch keiner konkret sagen, ob ich nun Mofa fahren darf. Also an alle... ich habe 3 Jahre meinen Lappen, sprich Pobezeit bin ich sowieso draussen. Meine Führerschein(Karte) haben Sie mir entzogen. Ich habe aber mit 16 mal einen Mofa schein gemacht. Mit diesem könnte ich Theoretisch fahren, wenn erlaubt. Ich habe diesen auf jedenfall noch. Weiß dass jemand??? Es gibt nur eine Marke, welche Freude am Fahren macht... |
Autor: MTnippon Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Falsch. Unter Akl und Verkehrsunfall ist 315c StGB. Der 316'er fällt wegen der konkreten Gefahr schon hinten runter. :) Darüber hianus müsste noch festgestellt werden ob der Alkohol wirklich kausal für den Unfall ist, heißt, dass andere etwaige Momente die unfallursächlich sein könnten, ausscheiden. Denn der Unfall allein ist kein Ausfallerscheinung da dieser kein Alkohol voraussetzt und daher von jedermann verursacht werden kann. Ist aber ziemlich schwierig die Kausalität auszuschließen, daher wird sie in aller Regel bejaht. Zivilrechtlich sieht das Ganze schon wieder anders aus. Die Versicherung übernimmt bei Alk keinen Cent. (da gibt's keine Untergrenze) Und wenn der Lappen weg ist nach §111a i.V.m. 94I o. I StPO dann verwirklichst du, falls du ein Kraftfahrzeug betätigen solltest den TB des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ganz simpel da ganze. Und wenn du Pech hast rechnet dir der Richter nciht mal die Zeit an, die du deinen Lappen schon los bist sondern erst ab Rechtskraft des Urteils. Deshalb heißt es ja vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis :) Die Moralpredigt schenke ich mir, muss halt jeder selbst dahonter stiegen das er den Lappen abgeben muss wenn man unter Alk fährt. Das trifft dann aber gleich doppelt so hart. Und wie hart es auch klingen mag: "Pech gehabt Junge, selbst schuld! Zumindest ist aber die Einsicht da......" If it looks good, you'll see it; If it sounds good, you'll hear it, if it's marketed good, you'll buy it; but...if it's real, you'll feel it. |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- stimmt,hast recht...natürlich sogar 315c als konkretes gefährdungsdelikt...316 wäre ja nur abstraktes...! mit dem 315c konnte ich mich vom tatbestand eh nie anfreunden :-D |
Autor: MTnippon Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der 315c ist eh komisch aufgebaut....2 Alternativen, und eine konkrete Gefährdung. Dazu noch den 3 stufigen sub. TB.. -> *no comment* ;) If it looks good, you'll see it; If it sounds good, you'll hear it, if it's marketed good, you'll buy it; but...if it's real, you'll feel it. |
Autor: SuMo-Driver Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Natürlich bezahlt die Versicherung den Schaden am gegnerischem Fahrzeug. (Wäre ja schön, wenn nicht, stell Dir vor es ist Dein Auto und ein (fast) mittelloser Autofaher unter Strom zerdeppert Dir Dein M3 Cab komplett. Willst Du dann auf den Kosten sitzen bleiben und den Mittellosen auf 30 Jaher andauerd verklagen bzw. Pfänden ??. (Vielleicht hat er ja schon die EV abgegeben). Ne, Versicherung zahlt, und holt sich 5 Teuro Regress wieder. Bearbeitet von - SuMo-Driver am 01.01.2008 18:17:40 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: MTnippon Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja natürlich zahlt die für den Anderen. Aber ich hab ja eine Versicherung, dass die für mich im Schadensfall zahlen tut...aber wenn sie sich ihr Geld wiederholt dann zahlt sie unterm Strich nicht. Ist ein Rechenspiel wo das Geld zwar hin und her geschoben wird, ich als Verursacher aber der "Dumme" bin. Aussderm wird man hochgestuft, oder glaubt ihr die Versicherungsgesellschaften sind Wohltäter und büßen unseren Bockmist? *LOL* Darüber hinaus nimmst du sie in derartigen Schadensfällen, wie du ihn schilderst, 2 oder 3 mal in Anspruch und schon kommt die Kündigung. Bearbeitet von - MTnippon am 01.01.2008 18:31:31 If it looks good, you'll see it; If it sounds good, you'll hear it, if it's marketed good, you'll buy it; but...if it's real, you'll feel it. |
Autor: E36 Coupè Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also, soweit ich weiß, zahlt die Versicherung bei Alc. keinen Cent. Es gibt nur eine Marke, welche Freude am Fahren macht... |
Autor: E36 Coupè Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf jedenfall müsste ich wissen, ob ich trotzdem mit einer Mofa fahren darf. Weiß das jemand? Es gibt nur eine Marke, welche Freude am Fahren macht... |
Autor: SuMo-Driver Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ E36 Coupè, sag mal so nebenbei... ne Mofa fährt 25 km/h (unfrisiert). Bevor ich mich als Erwachsener auf so einen langsamen Kackhobel setze, würde ich eher ein klappriges Damenfahrrad benutzen. Alles dadrüber ist mind. ein Leichtkraftrad, und das dürftest Du bestimmt nicht mehr ohne Pappe benutzen dürfen. @ MTnippon, Nein, ich habe eine Versicherung, die den von mir verursachten Schaden begleicht. Der Schaden, der mit entsteht, ist relativ begrenzt (Auto total im Eimer, aber ich fahr ja keinen Bugatti). Den Schaden, den ich jedoch verursache, kann im Zweifel deutlich größer sein. Stell Dir mal vor, Du fährst einen Tanklaster vor die Füße und der schallert volles Brot in ein Gebäude rein. In Nullkommanix kann die ganze Bude und noch die ganze Hauszeile in Flammen stehen. Zig Menschen erleiden Verletzungen etc. Also mein persönlicher Schaden wäre ca. 4000 Euro, da mein 10 Jahrer alter E36 im Eimer ist. Deckt bei Alkohol meine VK nicht ab, da grob Fahrlässig bzw. Pflichtverletzung wg. Alkohol. OK Vollverlust auf meiner Seite. Der verursachte Schaden vom Tanklaster beträgt sagen wir mal geschätze 20 Mio Euro. Die Haftpflicht begleicht diesen Schaden zähneknirschend und holt sich von mir 5.000 Euro als Regress wieder zurück. Was ist nun überschaubarer ?? der eigene Schaden, oder der Fremschaden ?? Und genau aus diesem Grund zahlt die Versicherung in der Haftpflicht immer. Kaum eine Privatperson könnte mal eben 20 Mio als Schadenersatz zahlen. Und sollen die ganzen Opfer jeden Monat von mir zwei Euro fünfzig anteilig bekommen, da ich nur ein kleiner armer Arbeiter bin ?? Wenn dem so wäre, würde das Autofahren für die Gesellschaft ein völlig unkalkulierbares Risiko sein. Edit: Klar werde ich hochgestuft, aber das ist völlig normal, auch wenn Du nüchtern bist. Und die Kündigung flattert Dir normalerweise relativ zügig ins Haus. Bei Neukunden kann das sogar schon beim ersten Schaden der Fall sein. Egal ob mit oder ohne Alk. Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.01.2008 11:16:10 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Ich mag 3er Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du darst nicht mit dem MOFA fahrem! Nur wenn du zu den älteren gehören würdest. Damals brauchte man für das MOFA keine Prüfbescheinigung. Nun sollten nicht alle auf ihm rumhacken. 1 promille Alk. ist sehr schnell erreicht. Weshalb ich lieber gar nichts trinke. Was meint ihr wieviele Moralaposteln heute am Neujahr mit 0,8 promille Restaklohol unterwegs waren, ohne es zu wissen??? . |
Autor: MTnippon Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auch Mofa ist tabu. Dazu braucht man einen Führerschein, den du ja nicht hast und eine Prüfbescheinigung schließe ich aufgrund Alter aus. If it looks good, you'll see it; If it sounds good, you'll hear it, if it's marketed good, you'll buy it; but...if it's real, you'll feel it. |
Autor: Powerjaffen Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- So hab mal kurz gegoogelt, du darfst ohne Schein Mofa fahren, wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist, also in deinem Fall wohl eher nicht! Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor |
Autor: MarcoF Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du es wirklich wissen möchtest nimm das Telefon und ruf bei deiner Führerscheinstelle im Landratsamt an -> die sagen dir was Sache ist. Zur Not kann man auch die örtliche Polizeidienststelle anrufen. Sind in der Regel auch nur Menschen mit denen man Reden kann, immerhin ist deine Frage auch berechtigt und verständlich. Würde mich in so einem Fall nich auf irgendwelches blabla im Internet verlassen. |
Autor: herr_welker Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Doch. Er hat eine Prüfbescheinigung mit 16 gemacht. Zitat: Würd ich auch sagen. Ruf bei denen mal an, frag und schreib's hier rein ;-) |
Autor: HWDP Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: selber schuld hättest du dir vorher überlegen sollen kauf dir schon mal ein monatsticket MFG HWDP |
Autor: SuMo-Driver Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ HWDP, die Strafe dafür bekommt E36 Coupè doch. Da hilft Dein Sarkasmus auch nicht wirklich weiter. "Ich mag 3er" hat's beschrieben, wer frei von Sünde ist, soll den ersten Stein werfen. Und ich möchte tatsächlich nicht wissen, wieviele Fahrer am Neujahrmorgen noch unter "Hochdruck" zum Festschmaus gefahren sind. Ganz abgesehen von den "Hochfliegern", die noch gar nicht vom letzten Trip runtergekommen sind. Nur jede 800 Alkoholfahrt wird entdeckt, und wie es bei den "Chemiebrothern" aussieht, möchte ich gar nicht wissen. Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.01.2008 17:12:23 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: V8-Fetischist Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also da du für das mofa nur eine PRÜFBESCHEINIGUNG hast kann sie dir nicht entzogen werden ,den jeder der lesen kann müsste wissen das die prüfbescheinigung kein führerschein ist sondern nur die bestätigung das du mal irgendwann die prüfung bestanden hast . nen arbeitskollege von mir wurde auch mal mit alk erwischt und der führerschein war weg aber er konnte trotzdem noch mit der mofa (25Kmh)zur arbeit fahren auch wenn ich das persönlich für falsch halte aber dazu haben ja schon andere aus dem forum genug gesagt . P.S. ruf doch einfach mal bei einem rechtsanwalt für verkehrsrecht an und frag den das ganze,die erste halbe stunde ist IMMER gratis =) mfg felix Bearbeitet von - V8-Fetischist am 02.01.2008 18:00:36 Sein Name ist Vodka , und ja wir werden Heiraten |
Autor: Colonia Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hiermit dürfte deine frage geklärt werden. Mofafahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis ? Wem die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, der darf keine Kraftfahrzeuge mehr im Straßenverkehr führen. Soweit dürfte es jedem klar sein. Was ist aber mit der Mofa? Darf ich weiter eine Mofa im Straßenverkehr führen? Oft kursieren im Bekanntenkreis einige Gerüchte, auf die man sich aber nicht verlassen sollte. Denn wenn man es nicht darf, dann riskiert man eine (erneute) Strafe. § 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bestimmt, dass man zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen eine Fahrerlaubnis haben muss. Aber es gelten Ausnahmen. Für eine Mofa braucht man keine Fahrerlaubnis. Zunächst einmal muss man ganz penibel klären, was für das Gesetz überhaupt eine Mofa ist. Dies ist in § 4 Abs. 1 Ziffer 1 FeV Bestimmt. Mofas sind danach: "einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt". Die landläufig bekannte Mofa, die nicht mehr als 25 km/h fahren kann, fällt also unter diese Definition, genauso wie die Fahrräder mit Hilfsmotor (FmH). Sollte die Mofa oder das FmH aber schneller fahren können (Stichwort: "Frisiert"), so fallen sie nicht unter die Definition und man braucht dafür eine gültige Fahrerlaubnis! Soweit man also eine Mofa nach der obigen Definition führt, benötigt man keine Fahrerlaubnis. Wenn einem nun die Fahrerlaubnis (für die anderen Kraftfahrzeuge) entzogen wird, so hat das zunächst keine Auswirkung auf die Berechtigung zum Führen des Mofas. Aber Vorsicht! Der Gesetzgeber hat bei der FeV Folgendes beabsichtigt: Früher benötigte man zum Führen der Mofa gar keine Berechtigung. Dann hat der Gesetzgeber dies geändert. Heute benötigt man für das Führen einer Mofa eine Prüfbescheinigung, die man in der Regel bei jeder Fahrschule machen kann. Diese Prüfbescheinigung ist deshalb relativ unbekannt, da eine Prüfbescheinigung dann nicht extra erforderlich ist, wenn man eine Fahrerlaubnis für andere Kraftfahrzeuge hat. Wer also einen Führerschein für Pkw oder Krafträder macht, hat damit automatisch eine Prüfbescheinigung für Mofas miterhalten, ohne dies zu merken. Wenn nun aber die Fahrerlaubnis entzogen wird, dann wird auch die Prüfbescheinigung mitentzogen. Auch ohne dies zu merken. Die Änderung der FeV konnte aber denjenigen, die zuvor rechtmäßig ohne Prüfbescheinigung Mofa fuhren, diese Berechtigung nicht entziehen. Einmal erworbene Rechte können in aller Regel auch durch ein Gesetz nicht wieder entzogen werden (sog. Bestandsschutz). Dies betrifft alle Personen, die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben, da sie mit der Vollendung des 15. Lebensjahres die Berechtigung erwarben, ohne Prüfbescheinigung Mofa zu fahren. Deshalb dürfen diese Personen auch weiterhin ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren. Dies gilt auch, wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Denn bei diesen Personen beinhaltet die Fahrerlaubnis gar keine Prüfbescheinigung, weil diese Prüfbescheinigung eben nicht erforderlich ist. Alle anderen Personen müssen zum Führen einer Mofa nach Entzug der Fahrerlaubnis eine Prüfbescheinigung erwerben, sonst droht eine Strafe! Im Grunde ist es ganz einfach: Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, darf trotz Entzug der Fahrerlaubnis ohne Weiteres Mofas nach obiger Definition (die nicht schneller als 25 km/h fahren können) führen. Wer nach dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, darf bei Entzug der Fahrerlaubnis Mofas nach obiger Definition (die nicht schneller als 25 km/h fahren können) führen, wenn er entweder eine gesonderte Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas schon gemacht hat oder diese nach Entzug der Fahrerlaubnis macht. Da Du 1985 geboren bist, haste wohl schlechte Karten ;o) oh muss mich berichtigen, Du hast ja den Schein mit 16 gemacht, dann solltest Du fahren dürfen Quelle: http://www.osthus-frenz.de/ Bearbeitet von - Colonia am 02.01.2008 18:13:23 www.unfreiwillig120.de |
Autor: E36 Coupè Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- An die, die es immernoch nicht begriffen haben...ihr braucht nicht zu schreiben, wie dumm es von mir war. Ich bereue es zutiefst und sehe es ein!!! Da eure Meinungen zur Erlaubnis zum fahren einer Mofa sehr unterschiedlich sind, werde ich morgen mal meinen Anwalt fragen. Das ding is, dass ich ja noch eine Prüfbescheinigung von früher habe, als ich mit 15 oder 16 meinen Mofalappen gemacht hatte. (is son grüner lappen). Ich hoffe mal, dass ich mit dem fahren kann. Heute morgen war es für mich ziemlich anstrengend mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Immer dieses Bergab/Bergauf. Naja, wie gesagt, vielleicht kann mir mein Anwalt, den ich sowieso einschalten werde mir weiterhelfen. Trotzdem danke ich euch für eure Mühen!!! ;-) Es gibt nur eine Marke, welche Freude am Fahren macht... |
Autor: V8-Fetischist Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey ließ doch einfach mal dieletzten beiden beiträge !! du DARFST mofa(25Kmh) fahren !!! eine prüfbescheinigung kann man dir nicht wegnehmen !! mfg Sein Name ist Vodka , und ja wir werden Heiraten |
Autor: bmwfreak26 Datum: 03.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- fakt ist wenn der lappen weg ist darf man kein fahrzeug ausser fahrrad im straßenverkehr benutzen. auch wenn man eine grüne mofa bescheinigung hat ist diese hinfällig. das erlöschen das grünen mofa scheines gilt aber erst ab den tag wo du von einen amtsgericht oder straßenbehörde ein fahrverbot erhälst. ALSO KANNST DU FAHREN MIT DEN GRÜNEN SCHEIN BIS DU EIN AMTLICHES FAHRVERBOT BEKOMMST. den fahrverbot heisst auch FAHREN VERBOTEN egal ob mit FE oder grüner mofa karte. so hat es mir mein vater gesagt der polzist ist. diese vorurteile find eich voll scheisse vone einigen leute hier. den jeder mensch macht mal fehler und wenn man aus den fehlern lernt ist das ok. viel glück bei deiner angelegenheit und zieh dich warm an auf den mofa ;-) mfg jens Ps. an die klugscheisser unter euch lasst bitte diese dämmlichen komentare weil das ist kindergarten bullshit. das es ne ok war weiss er selber und hilft ihn nicht. ohne fahrerlaubnis und frieren auf den mofa ist er eh schon bestraft genug + kosten die noch kommen. also take it easy Bearbeitet von - bmwfreak26 am 03.01.2008 19:20:00 Auch nach Niederlagen gibt es Siege |
Autor: HWDP Datum: 03.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Sumo-driver kannst mal lesen wenn du zeit hast und stellt dir vor das wäre deine kleine schwester. Troisdorf - Ein Autofahrer ist am Neujahrsmorgen in eine Gruppe junger Menschen in Troisdorf gerast und hat eine 21-Jährige getötet. Die vier Begleiter der jungen Frau im Alter zwischen 21 und 23 Jahren erlitten Schocks, kamen aber mit leichten Verletzungen am Körper davon. Der 31 Jahre alte Unfallfahrer musste mit schweren Verletzungen in eine Klinik. Seine 28 Jahre alte Beifahrerin erlitt leichte Blessuren. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, weil der Verdacht bestand, dass er unter Alkohol- und Drogeneinfluss fuhr, wie ein Sprecher der Polizei in Siegburg sagte. Der Unfall hatte sich ereignet, als der Fahrer des Unglückswagens in einer Kurve von der Hauptstraße abgekommen und mit hoher Geschwindigkeit in eine Fußgängerzone geraten war. Fahrzeug kollidiete zuvor mit Taxi Nur vier Minuten vor dem Unfall in Troisdorf soll dasselbe Auto in Siegburg in einen weiteren Unfall verwickelt gewesen sein. Dort kollidierte das Fahrzeug mit einem Taxi. Dabei blieb es bei Blechschäden. Der Fahrer flüchtete vom Ort des Geschehens. Nach Erkenntnissen der Ermittler fuhr das Auto anschließend auf der Bundesstraße 8 weiter nach Troisdorf. Statt dort dem Verlauf der Hauptstraße zu folgen raste der 31-Jährige geradeaus in die Fußgängerzone. Er prallte auf die junge Frau aus Hennef, die mit ihren Begleitern an einem Taxistand wartete. Dann kollidierte das Auto mit Pollern und kam an einem Baum zum Stehen. Betonstücke der Poller flogen umher und beschädigten Schaufenster einer Ladenzeile. Zwei Notfallseelsorger betreuten die Opfer. Die B 8 war an der Unfallstelle für vier Stunden gesperrt. dpa kie yynwd pf 011557 Jan 08 Bearbeitet von - hwdp am 03.01.2008 21:32:10 |
Autor: SuMo-Driver Datum: 03.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ HWDP, solche Ereignisse sind absolut tragisch keine Frage, ich will das auch in keinster Weise verharmlosen. Aber wieviel derartige Geschichten gibt es auch über Rentner, schlecht gewartete Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit etc. etc. Sofern die Autobranche nicht eine sichere Möglichkeit findet, daß Autos nur durch nicht berauschte Fahrer (egal ob Alkohol, Drogen etc.) bedient werden können, wird so etwas immer wieder passieren. Und spätestens beim Thema Übermüdung wird eine Kontrolle ganz schwer werden. (zu mindest beim PKW-Fahrer). Und übermüdete Fahrer haben schon zu gigantischen Unfallen auf der Autobahn geführt. Edit: Aber auf einen einzelnen Fahrer wie in diesem Thread rumzuhacken bringt überhaupt nichts. Ist vielleicht ein wenig Plump, aber wieso verschwendet die Polizei Ihre Energie teilweise in sinnlose Parplatzkontrollen, anstatt mehr Alkoholkontrollen durchzuführen ?? Edit: Es geht auch ohne Alkohol... <<< Polizei kann 87-jährige Unfallfahrerin nicht stoppen Eine 87-jährige Autofahrerin hat am Sonntag in Münster innerhalb kurzer Zeit gleich zwei Verkehrsunfälle verursacht. Die Frau hatte zunächst ein Auto im Gegenverkehr gerammt und schwer beschädigt. Trotz Verfolgung durch die Polizei fuhr sie jedoch mit 90 Stundenkilometern weiter. Die Tour der 87-Jährigen endete erst, als sie mit ihrem Wagen in den Gegenverkehr geriet und mit einem anderen Auto frontal zusammenstieß. Die Frau sowie die beiden Insassen des anderen Fahrzeugs wurden leicht verletzt. >>> Sollen wir nun allen älteren Autofahrern die Pappe wegnehmen ?? Bearbeitet von - SuMo-Driver am 08.01.2008 17:45:58 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Pierre1 Datum: 03.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- genau! Jeder hat irgend wann mal einen verhängnisvollen Fehler gemacht, oder macht ihn noch. |
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