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Beitrag von: maximum-gforce Date: 28.12.2007 Thema: Scheinwerfer umbauen ! ---------------------------------------------------------- Moin Jungs.... ich habe da im internet was gesehen das mir einfach keine ruhe mehr lässt, will das auch haben ^^ und zwar die scheinwerfer vorne so umgebaut das, das Abblendlicht in den inneren Scheinwerfern ist und das Fernlicht in den Aüßeren beiden... hat das schon mal jemand von euch gemacht...weiß jemand ob es da probleme mit dem tüv geben könnte ( wird ) ...z.B mindestabstand und son kram.... wenn jemand von euch erfahrugen mit sowas hat ...meldet euch bitte.... mfg G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 28.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Abstände müßte man messen, aber ich denke nicht, dass es Probleme gibt, da es ja nur um ein paar cm geht. Grenze sind 40cm Abstand von der Außenkante des Fahrzeugs. |
Autor: maximum-gforce Datum: 28.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- bist du dir sicher das das 40cm sind ...ist ja schon ne ganze menge....naja ich wollte die aüßere kante eh mit tagfahrlicht oder mit positionsleuchten belechten .... aber meint ihr das geht ? auf vom technischen umbauen...des ist ja ein träger an dem beide scheinwerfer hängen oder ?? mfg G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es sind 400mm, also 40cm. Ist ganz schön viel, aber das muss ja auch für alle Autos passen, also z.B. auch für große Geländewagen. Mechanisch sollte es ja gehen die Einsätze zu tauschen. Wenn du allerdings einen nach Bj. 90 hast, gibt es Probleme mit der LWR |
Autor: plop Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: :D die hat man auch ohne umbau zur genüge... wenn man nicht drauf verzichten möchte kann man ja auch gleich auf die fiesta lwr umstellen...auf e30.de doiturself beschrieben.. Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: maximum-gforce Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja das dtimmt .... meine LWR funktioniert eh nicht von daher..^^ kann man die wirklich vom fiesta umbauen ?? mfg G²Engineering |
Autor: maximum-gforce Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja ich habe mir dann überlegt weil ich mir eh klarglas Angeleyes holen wollte...wenn die als begrenzung leuchten...meint ihr das geht ? ich muss unbedingt mal mein auto vermessen .... mal sehen ob das überhaupt schon von den 40cm machbar ist.... mfg G²Engineering |
Autor: maximum-gforce Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- so ich habe jetzt mal den link gefunden ...könnt ihr euch mal angucken wie das aussehen soll !! seht selber !!! Link Bearbeitet von - maximum-gforce am 29.12.2007 16:25:25 G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das müßte eigentlich mit den 40cm passen. Denke ich auf jeden Fall.... Der kritischste Punkt ist das Standlicht oben, denn das darf auch höchstens 40 von außen weg sein. Dass die LWR nie geht ist ja bekannt. Aber man darf sie halt nicht ausbauen, da sie Vorschrift ist. Die beste Lösung ist der umbau auf die vom Fiesta. Ist aber auch ganz schön viel Arbeit. |
Autor: maximum-gforce Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- gibts dafür ne anleitung die lwr umzubauen oder so was ? ja und das mit dem standlicht könnte man ja mit angel eyes in beiden scheinwerfern lösen ....oder was meint ihr ist das die lwr vom fiesta gfj ?? weil davon hätte ich nämlich noch eine!! mfg Bearbeitet von - maximum-gforce am 29.12.2007 18:20:57 G²Engineering |
Autor: Dirk325iCabrio Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Ami hat wohl eher das gedimmte Fernlicht als Tagfahrlicht. So ists in den USA standard bei neueren BMWs. Gruß, Dirk - www.bmw-club-saarland.de |
Autor: Christian Sch. Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 1. Eine Anleitung gibt es glaube ich auf E30.de 2. Ja, es ist die LWR aus dem Fiesta mit dem runden Drehknopf 3. gibt es legale Scheinwerfer mit Angeleyes für den E30? Selber Ringe einbauen ist nicht erlaubt. Da hilft es dir auch nicht, wenn die Maße stimmen. |
Autor: maximum-gforce Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also hier ist der link keine ahnung ob der dann funzt.... Link aufjeden fall steht da : # TÜV-Frei mit E-Prüfzeichen dh, keine Eintragung notwendig und StVZO zugelassen! @ Dirk325iCabrio meinst du das man sowas auch in deutschland kaufen kann ...bzw soetwas eingetragen bekommen würde ...wenn man die auf ein gesundes maß dimmen würde.... weil dann könnte ich mir den ärger sparen und auch nachts dauerhaft mit 4 eingeschalteten scheinwerfern fahren...das wär echt sau cool.... ich muss mich da mal erkundigen..... mfg G²Engineering |
Autor: maximum-gforce Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hab mich mal so umgesehen....mann kann sich module kaufen die die leuchtleistung der fernlichbirnen auf 40% der "normal" leistung reduzieren...und als tagfahrlicht nutzen kann...die dinger kosten so ca 80-90€ und haben unteranderem die funktion coming home/ leaving home ...und son krempel... eintragen soll laut hersteller kein problem sein... ich glaube mein problem ist gelöst ! mfg G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 29.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solche Angeleyes mit E-Prüfzeichen sind natürlich erlaubt. Da müßtest du aber dann noch die Scheinwerfer tauschen und das wird bei dem Plastik sicherlich schwierig.. Du überlegst nicht im ernst im Staßenverkehr mit gedimmtem Fernlicht zu fahren, oder? Dimmen ist natürlich weder als Abblendlicht noch als Tagfahrlicht erlaubt. Dazu kommt noch, dass das Licht natürlich übelst blendet, da die Fernscheinwerfer ja nicht nach unten strahlen. Wenn du Glück hast, holen dich nur die grün-weißen raus und es gibt Punnkte, Bußgeld und Mangelkarte. Wenn es dumm läuft, blendest du jemand und verursachst einen Unfall... Dann wird es richtig teuer. |
Autor: maximum-gforce Datum: 30.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- laut hersteller wird das fernlicht so gedimmt das die scheinwerfer an sich keine leuchtkraft mehr haben ...die scheinwerfer leuchten snur so hell das der scheinwerfer an sich also der reflektor beleuchtet ist ...audi macht das auch bei den neuen modellen a4 a6 a8 usw...das währ dann so als ob man ein etwas größeres standlicht hätte...dann hätte sich das auch mit dem umbauen erledigt...der hersteller sagt das es bei 90% der fälle eingetragen wird ! liegt halt wie alles am auto im ermessen der tüv prüfers...da ich aber einen recht guten kontakt zu meinem tüv-prüfer des vertrauens habe sollte das nicht das problem werden... habe mal meinen chef gefragt wie audi das macht ( arbeite bei audi ) und der meinte das fernlicht wird durch das steuergerät so getaktet das es nur noch mit 25-30% der leuchtkraft leuchtet...und bei denen ist das ja mit dem tüv und so auch kein problem....bmw hat des doch auch bei den neuen modellen e90 und so wenn ich mich nicht irre...! und das was ich haben will ist ja im prinzip nichts anderes! mfg Bearbeitet von - maximum-gforce am 30.12.2007 13:14:19 G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 30.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke mal bei 20-30% wäre es okay von der Blendwirkung her. ABER: Es ist immer illegal. Egal was da eingetragen wird. Es gibt extra ein Rundschreiben, dass das Dimmen nicht zulässig ist. Ich zitiere mal kurz: "Der Kfz-Teile Spezialist Herth+Buss ruft das von ihm vertriebene Tagfahrlichtrelais 75614300 zurück. Wie vom Hersteller mitgeteilt wurde, habe der TÜV erklärt, dass für das Tagfahrlicht neben der ECE-R10 auch die R48 sowie die R87 gelten. Somit sei das Dimmen grundsätzlich verboten und die Abblendfunktion nicht als Tagfahrlicht zu verwenden. Bisher tolerierte Lösungen sind künftig nicht mehr erlaubt, so dass das Tagfahrlichrelais nicht mehr einsetzbar ist." Das gilt zwar für das Abblendlicht, aber beim Fernlicht ist es natürlich nicht anders. Wenn der Scheinwerfer mit dieser Funktion als Tagfahrlicht genehmigt wurde (also wie z.B. bei Audi) ist es natürlich legal. |
Autor: maximum-gforce Datum: 30.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich frage mal den tüv...mal sehen ... danke euch allen für die hilfe... G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 30.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das würde ich auch erstmal machen. Das Problem sind ja immer die Jungs in grün-weiß, auch wenn du die Eintragung irgendwie kriegen solltest. |
Autor: maximum-gforce Datum: 30.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja aber was können die denn dann machen ..wenn ich den n papier oder den schein hinlege und darin steht Fernlicht als tagfahrscheinwerfer mit reduzierter leuchtkraft oder so ähnlich ?? oder ist es nicht so das das was eingetragen ( vom tüv abgenommen ist ) auch erlaubt ist ... hab ich immer gedacht...sonst könnten die ja auch bei nem fahrwerk oder bei angeleyes scheinwerfern rumheulen wenn denen das nicht gefällt...oder sehe ich das falsch ?? außerdem wohne ich auf dem land...das problem mit der rennleitung ist bei mir nicht so wild obwohl es mir besser gehen würde wenn das alles beglaubigt und abgenommen ist... naja mal sehen ! G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 30.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Viele denken, dass alles eingetragene auch okay ist. Aber man muss halt genau unterscheiden, was gemacht wurde. Bei ALLEN Änderungen entscheidet das sachverständige ermessen im Rahmen der gültigen Vorschriften. Steht eine Änderung im Widerspruch zur StVZO oder zu den EG-Richtlinien, ist die Eintragung nichtig. Bei Sachen wie Fahrwerk, Rädern, Motor gibt es selten Probleme, da es dort nicht viele Vorschriften gibt. Bei Lichttechnik sieht das ganz anders aus. Lichttechnik gehört zu den bauartgenehmigten Fahrzeugteilen. diese Teile müssen in einer genehmigten Bauert ausgeführt sein und dürfen nicht nachträglich verändert werden. Aus diesem Grund sind zum Beispiel selber gebaute AngelEyes auch illegal, wenn sie eingetragen sind. Beim Tagfahrlicht bin ich nicht ganz sicher, wie es aussieht, da es relativ neu ist und nicht zur StVZO gehört. Diese Leuchten sind gemäß ECE genehmigt und ich habe die Einzelrichtlinien nicht da, wo steht wie sie beschaffen sein müssen. Aber laut unserem internen Rundschreiben (aus dem ich zitiert habe) scheint das dimmen von anderen LTE´s als Tagfahrlich gemäß ECE nicht zulässig zu sein. Ist das so, kann auch eine Eintragung nicht helfen. Wenn bei euch die Polizei nicht so genau hin schaut, wird es vielleicht gut gehen. Aber gerade bei solchen ungewöhnlichen Änderungen ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass jemand mal nachschaut was erlaubt ist und was nicht. |
Autor: maximum-gforce Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- sachmal ne dumme frage warum kennst du dich damit so gut aus ...?? internes rundschreiben und so ... ich meine ich bin froh das sich jemand so gut auskennt ...wundert mich nur...naja wie du schon gesagt hast das mit dem tagfahrlicht ist ja schon ziemlich neu ...ich muss mal die bücher wälzen bzw meinen tüv-prüver löchern was der dazu sagt ...weil eigentlich wenn das so ist wie der hersteller sagt das da eigentlich nur der reflektor beleuchtet wird frage ich mich was daran das problem sein soll...aber meinst du wirklich das wenn ich angehalten werde und die fragen weas mit meinem licht ist und ich zeige denen die papiere in denen steht das das so alles okay ist das die sich soweit auskennen bzw überhaupt bock haben sich näher damit zu befassen ...ich spreche da aus erfahrung...habe des bei nem kumpel erlebt der hat sein auto so tief runtergeholt das er vorne nur noch 46cm scheinwerfer unterkante bis zum boden hatte ...der ist angehalten worden...( fahwerk wahr "natürlich" eingetragen ) die haben sich die papiere angeguckt haben ..eigentlich wirklich genau geguckt und haben den dann ohne beanstandung fahren lassen...meinst du jeder polizist kennt die stvzo auswendig ?? naja habe des selber auch erlebt...hatte darmals ( mit 16 ) meine 125er bei einer großen umbauaktion auch eine xenon linse spendiert ( mann kann ja heute im internet fast alles kaufen )habe das auch mit dem e-prüfzeichen eingetragen bekommen..naja ich bin damit so ca 2 monate rumgefahren naja auf jeden fall haben die mich einestages angehalten und gefragt was denn mit meinem licht währe usw. ( so wie ich später erfahren habe sind xenon-brenner bei motorrädern nur mit sondergenemigung z.B 1200er BMW erlaubt !) naja ich so das ist ein xenon brenner mit e-prüfzeichen usw. hab denen dann meinen schein gezeigt in dem stand xenon linste balblabla die haben sich das durchgelesen und obwohl das ein scheinwerferumbau wahr ( was ja auch verboten ist ) haben die mich mit den worten was es so alles gibt fahren lassen.... vll. habe ich später ja auch soviel glück .... naja kann ich nur hoffen ... mfg G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es hängt immer davon ab, wie der Bulle drauf ist. Einige sehen die Eintragung und lassen es gut sein, andere sind da genauer. Es ist halt wie mit dem Scheinwerferumbau oder der Bodenfreiheit. Wie schon gesagt, so genau weiß ich es beim Tagfahrlicht auch nicht. Aber bei Lichttechnik ist es immer ein Problem etwas für einen anderen Zweck einzusetzen als die ECE-Genehmigung sagt. Auf jedem Scheinwefer und jeder Leuchte stehen kleine Buchstaben drauf die Auskunft darüber geben, was das für ein Teil ist. Die stehen in der Nähe des Prüfzeichens. Ich arbeite als Prüfingenieur für die GTÜ und da gibt es natürlich Rundschreiben und ein online-Infosystem. Außerdem wurde vieles im Bereich Straßenverkehrsrecht in der Weiterbildung behandelt. |
Autor: maximum-gforce Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- achso...:-) okay alles klar wie gesagt bevor ich mich da jetzt weiter beschäftige werde ich erstmal meinen tüvprüfer fragen was der davon hält... und bis dahin wünsche ich euch jetzt erstmal allen einen guten rutsch und viel spaß heute abend.... wir sehen uns 2008 ! mfg G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 31.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das wünsche ich natürlich auch. P.S.: Erzähl mal was mein "Kollege" dazu gesagt hat. Vielleicht hast du ja auch Lust dir mal die ECE-Regelungen durchzulesen. Da müßte stehen, wo das Problem liegt. |
Autor: Dirk325iCabrio Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die gedimmten Fernscheinwerfer sind in D definitiv verboten. Da gabs schonmal ne Diskussion im BMW-Treff. Eben weil man die neueren BMWS entsprechend kodieren kann. Legal ists hier aber nicht. Und es blendet auch, trotz der geringen Leuchtstärke. Ich hab nen Freund, der hat sein e46 Coupe umprogrammiert. Mir gefällts auch ehrlich gesagt nicht mal besonders gut. Gruß, Dirk - www.bmw-club-saarland.de |
Autor: Christian Sch. Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dann stehe ich ja mit meiner Vermutung nicht ganz alleine da... |
Autor: sirHenryJunior Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie sieht das den eigentlich aus wenn mann einen zweiten Abblendlichtscheinwerfer (langes Wort;-)) anstelle des Fernlichtscheinwerfers setzt!!! ist das legal?!? Oder ist ein Fernlicht vorgeschrieben!! Kenne mich da überhaupt nicht aus!! MfG Lutz Meet @ Street |
Autor: Christian Sch. Datum: 01.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist auch nicht erlaubt. Es dürfen nur zwei Scheinwerfer für Abblendlicht vorhanden sein. Wenn du dich mal genauer informieren willst, was zulässig ist, musst du mal dieses Heftchen anschauen: http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf |
Autor: MichlBMWE30 Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: also das versteh ich jetzt nicht ganz...denn beim golf 2 war es schon so das bei den doppelscheinwerfer 2 fernlichter vorhanden waren..... |
Autor: sirHenryJunior Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na Gut !! Danke wäre ja auch hübsch gewesen!!! MfG Lutz Meet @ Street |
Autor: Christian Sch. Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Richtig. Es sind 2 FERNLICHTER pro Seite. Das ist auch okay. Es dürfen nur nicht zwei Abblendlichter sein. |
Autor: maximum-gforce Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- also habe mich lange und ausgiebig mit meinem freund vom tüv unterhalten...und er meinte das das in deutschland und in der stvzo noch nicht so wirklich geregelt sei mit dem tagfahlicht krams...er könnte es eintragen aber...eben weil es noch keine 100% regelung dafür gibt...aber er hat gesagt es kann sein das die das in der nächsten zeit regeln und es verbieten und dann währe ich angeschissen...! ich habe mich noch weiter mit ihm unterhalten und er sagt es währe einfacher und wahrscheinlicher das ich es eingetragen bekomme und das es erlaubt ist wenn ich so wie ich es am anfang vor hatte einfach die scheinwerfer umbaue...und das problem mit dem standlicht da gibt es ja auch so eine regelung wie weit das maximal von der außenkante fahrzeug weg sein darf könnte ich dann einfach mit angeleyes-scheinwerfer lösen... also ich mache mir dann da nochmal nen kopf drüber.... mfg G²Engineering |
Autor: maximum-gforce Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist ja cool was ich da so gefunden habe...was in der stvzo steht... :Kraftfahrzeuge wie .z.B eine BMW-Typen haben zwei Leuchtmittel in form ringförmiger lichtleisten nebeneinander unter einer abdeckscheibe als begrenzungsleuchten. diese zwei leuchtmittel werden als begrenzungsleuchte angesehen ps es sind übrigens 400mm vom aüßersten punkt übringens was die fernlichtscheinwerfer angeht laut stvzo: Anzahl: 2 maximal 4 ( oder 6 wenn davon 4 scheinwerfer versenkbar sind ) es dürfen nicht mehr als 4 fernscheinwerfer d.h 2 Paar gleichzeitig eingeschaltet werden können bzw. leuchten ich geh mal gerade runter und messe meinen e30 aus...das lässt mir alles keine ruhe mehr !! ^^ mfg G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke auch, dass das dimmen etwas zu unsicher ist und leicht ärger bringt. Die Maße für die Standlichter hast du ja schon. Angeleyes sind als Standlicht zulässig, aber du darfst sie nicht nachträglich in deine Scheinwerfer bauen. Es müssen schon Scheinwerfer mit Angeleyes sein, wie die in deinem einen Link. |
Autor: maximum-gforce Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja ich glaube das ist besser ...also habe gerade mal mein auto vermessen und das würde passen ich habe jetzt einfach mal die kotflügelaußenkante genommen und das währen dann 39,2 oder so ^^ knapp aber es würde gehen...habe gerade mal bei mir ( draußen sind es -7 c° ^^ kotz ) nen scheinwerfer ausgebaut ..und bei den orginal scheinwerfern ist es fast unmöglich die scheinwerfer an sich von der trägerplatte zu trennen...ich blick da nicht durch...naja ich müsste mir ja dann eh angeleyes scheinwerfer holen...was meint ihr kann man bei den scheinwerfern ( siehe link ) die scheinwerfer von der trägerplatte trennen ? wenn ja meint ihr das mann dann auch noch den lwr motor umbauen kann...ich glaube das währe ja mal sau das gefuddel...naja... was ich mir auch noch mal überlegt hatte kann man nicht vll. die scheinwerfer ( komplett ) von rechts nach links tauschen ?? meint ihr das geht...dann gäbe es aber auch wieder ärger mit der aufnahme am fahrzeug...?! mfgLink Bearbeitet von - maximum-gforce am 02.01.2008 20:21:23 G²Engineering |
Autor: Christian Sch. Datum: 02.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- Je nach handwerklichem Geschick kann man das bestimmt umbauen. Aber das müßte auch mit den originalen gehen. Ist aber halt keine Sachr von 10 Minuten. Von rechts nach links tauschen müßte eigentlich gehen, da beide Scheinwerfer das gleiche Lichtbild erzeugen. Es sieht aber sch... aus, da doch der Abblendlichtscheiwerfer weiter raus schaut. |
Autor: maximum-gforce Datum: 03.01.2008 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja stimmt habe ich gar nicht dran gedacht....kacke G²Engineering |
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