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Ruheversicherung schadenfreiheitsrabatt - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: z1go
Date: 24.12.2007
Thema: Ruheversicherung schadenfreiheitsrabatt
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 25.12.2007 um 09:32:55 aus dem Forum "BMW Z1, Z3, Z4, Z8" in dieses Forum verschoben.

im November hatte ich meinen "Z" abgemeldet und zeitgleich das Winterfahrzeug zugelassen. Beide Fahrzeuge sind bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften versichert. Nun teilte mir die Versicherung des stillgelegten Z mit, dass für den Zeitraum der Stilllegung eine kostenlose Ruheversicherung abgeschlossen ist. Wie verhält sich das nun mit dem Schadenfreiheitsrabatt. Wird durch diese Ruheversicherung der Übertrag des Rabatts auf die Versicherung des Winterfahrzeugs verhindert?

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 25.12.2007 09:32:55


Antworten:
Autor: cabriowuschel
Datum: 25.12.2007
Antwort:
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ngeblich nicht. Also ich hab auch ein somer und ein Winterfahrzeug auf einer Versicherung laufen und ich bekomme trotzdem den SFR auf beide Fahrzeuge
Autor: z1go
Datum: 26.12.2007
Antwort:
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Das Problem ist, dass ich beide Fahrzeuge bei verschiedenen Gesellschaften versichert habe (ohne Saisonkennzeichen).
Autor: Dani
Datum: 26.12.2007
Antwort:
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Normalerweise ist es so dass dein Fahrzeug mindestens 6 volle Monate im Jahr zugelassen sein muss damit du in den Genuss einer besseren SFR-Einstufubg kommst.
Dani

Hubraum statt Spoiler
Autor: SuMo-Driver
Datum: 26.12.2007
Antwort:
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Hallo,

nein der Übergang des SFR wird von der Ruheversicherung nicht beeinflusst.

Die Ruheversicherung ist nur eine beitragsfreie Versicherung für den Zeitraum der vorübnergehenden Stilllegung, den Dir Deine Versicherung für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stellt (mehrere Monate bis über ein Jahr).

Nach dieser Zeit bietet die Versicherung Dir meistens an, die Ruheversicherung gegen Beitrag weiter zu verlängern.

Die Ruheversicherung entspricht in der Regel dem vorherigen Versicherungsumfang (d.h. Haftpflicht und möglicherweise Kasko).

Du darfst mit dieser Ruheversicherung aber NICHT am Straßenverkehr teilnehmen (wie auch ohne Nummernschild ;-).

Sie ist quasi eine Garagenversicherung, d.h. der Wagen muss auf einen befriedetem Grundstück oder in einer Garage etc. stehen. (Auch von einem stehenden Fahrzeug geht eine Gefahr aus, daher die Ruheversicherung und evtl. auch Kasko).

Wenn Du aber mit Deinem SFR zu einer anderen Versicherung wechselst, könnte die alte Versicherung dir evtl. die beitragsfreie Ruheversicherung vorenthalten (ist ja eigentlich nur ein Entgegenkommen und wird m.E. auch nur gewährt, wenn der Wagen mind. 6 Monate bei der Versicherung mit Beitrag versichert war, schließt sich also quasi bei 2 Fahrzeugen von sich aus schon aus).

Ich würde einfach mal nachfragen, wie es um die Ruheversicherung steht, wenn Du die Versicherung wechselst. Evtl. musst Du halt bei der neuen Versicherung eine Garagenversicherung für das abgemeldete Fahrzeug abschließen (oder Du pfeifst auf diese Versicherung, in der Regel geht von dem stehenden Fahrzeug keine allzugroße Gefahr aus, das Risiko musst Du aber gegen die Kosten abschätzen. (Durch ein "Wunder" könnte das Fahrzeug ja anfangen zu brennen oder alle Flüssigkeiten verlieren etc. dann stehst Du ohne diese Versicherung schön doof da ;-)

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 26.12.2007 11:15:12
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: z1go
Datum: 26.12.2007
Antwort:
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Vielen Dank SuMo-Driver für Deine qualifizierte Antwort.




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Ende des Themas

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