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Weihnachtsgeld und Kündigung - Frage diesbezüglich - Geplaudere

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Beitrag von: Markus@318is
Date: 05.12.2007
Thema: Weihnachtsgeld und Kündigung - Frage diesbezüglich
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Servus Leute,

ich arbeite bis jetzt in meiner slten Firma (seit 5 Jahren), werde aber Anfang Januar 2008 bei einen neuen Arbeitgeber anfangen.

Mein Problem sieht nun wie folgt aus:

Ich habe noch nicht gekündigt, habe es auch dem Chef noch nicht erzählt, lediglich einigen Mitarbeitern.

So, gestern Abend meinen Kontostand überprüft und festgestellt, dass für den Monat November (immer Lohn+Weihnachtsgeld) relativ wenig überwiesen wurde.
Daraufhin habe ich heute meine Kollegen gefragt wie es denn bei ihnen aussieht, und bei denen wurde natürlich Weihnachtsgeld ausgezahlt.

Ich habe jetzt schon etwas gegooglet und bin soweit auf den Stand, dass der Arbeitgeber NICHT verpflichtet ist, Weihnachtsgeld zu zahlen, sofern im Arbeitsvertrag eine Regelung diesbezüglich steht.

In meinen Arbeitsvertrag steht natürlich keine Regelung darüber, auch nicht über Sonderzahlungen.

Weiß jemand wie die Rechtslage in meinen Fall genau aussieht?

Besten Dank schon mal.

Markus
www.streethunters.de


Antworten:
Autor: tomek80
Datum: 05.12.2007
Antwort:
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Wenn Du nach der Auszahlung in einer bestimmten Zeit (3 oder 6 Monate)kündigst,
musst Du es sowieso zurück zahlen.
Ist zwar eine innerbetriebliche Regelung in meiner Firma,
ob das auch gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht.
Autor: MartinSHL
Datum: 05.12.2007
Antwort:
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du weisst schon, dass du im normalefalle an kündigungsfristen gebunden bist?
in der regel sind dies 30tage zum monatsende oder auch zum quartalsende.

glaube kaum, dass du einfach so von heute auf morgen kündigen kannst, ohne strafe zahlen zu müssen.

oder ist das explizit in deinem vertrag so aufgeführt, dass du keine kündigungsfrist hast?

wegen dem niedrigen gehalt wirst du wohl mal nachfragen müssen, warum das so ist.
Autor: RaverOnDope
Datum: 05.12.2007
Antwort:
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Zitat:


Ich habe jetzt schon etwas gegooglet und bin soweit auf den Stand, dass der Arbeitgeber NICHT verpflichtet ist, Weihnachtsgeld zu zahlen, sofern im Arbeitsvertrag eine Regelung diesbezüglich steht.

In meinen Arbeitsvertrag steht natürlich keine Regelung darüber, auch nicht über Sonderzahlungen.

(Zitat von: Markus@318is)




Du gibst dir die Antwort doch schon selbst. Wenn vertraglich nichts geregelt ist, kannst du auch nichts machen. Das liegt dann im Ermessen des Chefs
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Autor: Markus@318is
Datum: 05.12.2007
Antwort:
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In meinem Vertrag steht nicht einmal das Wort "Kündigungsfrist" oder irgendwas in der Richtung. Ist wahrhaftig ein "Wald und Wiesen"-Arbeitsvertrag.

Seltsam ist nur, dass meine 2 Kollegen, welche auch ab Januar/Februar den Arbeitsplatz wechseln, wovon der Chef auch schon weis, Weihnachtsgeld bekommen haben.

innerbetriebliche Regelungen gibt es bei uns auch nicht.

Bearbeitet von - Markus@318is am 05.12.2007 18:52:11
www.streethunters.de
Autor: cabriowuschel
Datum: 05.12.2007
Antwort:
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Der Mitarbeiter muss das Weihnachtsgeld gar nicht zurückzahlen, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ob es so eine Vereinbarung gibt, sieht man im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

Es gibt aber Grenzen für einzelvertragliche Regelungen bei der Rückzahlung von Weihnachtsgeld nach dem BAG. Danach sind 100 € gar nicht zurückzuzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer sofort nach Erhalt kündigt. Bei weniger als einem vollen Monatsgehalt kann es bei einer Kündigung bis Ende März zurückverlangt werden, bei mehr bis Ende Juni und bei über 2 Monatsgehältern bis Ende September
Autor: Markus@318is
Datum: 05.12.2007
Antwort:
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Zitat:


Der Mitarbeiter muss das Weihnachtsgeld gar nicht zurückzahlen, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ob es so eine Vereinbarung gibt, sieht man im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

Es gibt aber Grenzen für einzelvertragliche Regelungen bei der Rückzahlung von Weihnachtsgeld nach dem BAG. Danach sind 100 € gar nicht zurückzuzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer sofort nach Erhalt kündigt. Bei weniger als einem vollen Monatsgehalt kann es bei einer Kündigung bis Ende März zurückverlangt werden, bei mehr bis Ende Juni und bei über 2 Monatsgehältern bis Ende September

(Zitat von: cabriowuschel)




Hab diese Formulierung auch schon gelesen.

Verstehe ich richtig:

Wenn im Arbeitsvertrag solch eine Regelung stehen würde (welche nicht darin steht)müsste ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen, andernfalls kann ich es behalten?

Eine Betriehsvereinbarung haben wir nicht, auch keinen Tarifvertrag da nur ein kleiner Handwerksbetrieb.
www.streethunters.de




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