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4 Min. Feuerwehreinfahrtszone - 35 Euro Bußgeld ? - Geplaudere

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Beitrag von: Dachauer85
Date: 04.12.2007
Thema: 4 Min. Feuerwehreinfahrtszone - 35 Euro Bußgeld ?
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Guten Abend zusammen,

heute früh ist ein Brief von der Polizei nach Hause geflattert gekommen.
Tatbestand: Parken im Bereich der Feuerwehranfahrtszone in der Zeit von 13:40 Uhr bis 13:44 Uhr, also ganze 4 Minuten
Zeugen: irgend so eine menschliche Kreatur in der grünen Uniform
Verwarnungsgeld: 35 Euro

Im Bereich der FWAZ sollte man natürlich nicht parken, aber 4 Minuten sollten doch nicht so schlimm sein, man kann sich ja nichtmal in 4 Minuten großartig vom Fahrzeug entfernen. Der Polizist hat ja gesehen, dass man da nicht für immer und ewig geparkt hat, sondern nur für 4 Minuten und in dieser Zeit im nebengelegenen Lebensmittelmarkt etwas gekauft hat.

Gerechtfertigt oder hat hier der Polizist skrupellos die Situation genutzt, die Staatskasse um 35 Euro zu verschönern?

Bearbeitet von - Dachauer85 am 04.12.2007 17:32:33
BMW - Freude am Fahren. Das sagt alles.


Antworten:
Autor: b-mw-323
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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ich finde das ist gerechtfertigt, stell dir mal vor es wäre grade ein einsatz reingekommen und die jungs hätten los gemüsst... wobei ich glaube mal gehört zu haben, dass die dein auto dann einfach wegschieben, sprich gegenfahren. trotzdem wenn du schon im halteverbot stehen musst, dann bitte woanders :)
Autor: MartinSHL
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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auch wenn du es nicht hören willst: gerechtfertigt.
denn der polizist weiss ja nicht, wann bzw. ob du überhaupt wiederkommst.

die 4min sind ja nur die zeit, die er gewartet und ob du evtl. zeitnah zurückkommst, also standest du offensichtlich (deutlich?) länger als die 4min.
Autor: Dachauer85
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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achjaaaa ich bin davon nicht betroffen, sondern ein anderes Familienmitglied

*ganz stolz modus an*
in meinen 4,5 Jahren Autofahrerleben musste ich bisher keinen einzigen Cent wegen irgendwelchen Verstößen, Ordnungswidrigkeiten oder Sonstigem an die Polizei zahlen. Ich halte mich an die Regeln, so einfach ist das ;-)
*ganz stolz modus aus*

edit: Thanx für die Antworten

Bearbeitet von - Dachauer85 am 04.12.2007 17:40:47
BMW - Freude am Fahren. Das sagt alles.
Autor: speeddemon
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Ist gerechtfertigt gem §12(1)StVO. Wäre es zu ner Behinderung gekommen, wärst du 50Euro losgeworden und evt hätte das Einsatz-FZ deinen Wagen unsanft zur Seite geschoben. Und ob das 4min oder 40zig min waren, ist da egal.
Seih froh, dass sie dich nicht haben abschleppen lassen haben. Das wäre noch sehr viel teurer geworden.

Mfg Speeddemon.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.

Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
Autor: Calibaber
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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du kannst dich glücklich sein des es nur 35€ sind.Es gibt fälle da haben leute denn ganzen feuerwehr einsatz bezahlt.Es geht um menschen leben und 4 minuten könnten schon zu spät sein.Und 35€ sind zu wenig es müssten 3500€ sein.
Autor: V8-Fetischist
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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finde ich nur fair,wen es bei dir brennt willst du bestimmt auch nicht das jemand seine karre in der zufahrt stehen hat !

*duckundweg*
Sein Name ist Vodka ,

und ja wir werden Heiraten




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Ende des Themas

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