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Problem mit eBay Käufer - was tun !!! - Geplaudere

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Beitrag von: BMW 320d
Date: 02.12.2007
Thema: Problem mit eBay Käufer - was tun !!!
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Habe vor kurzem einen CD-Wechsler versteigert. Jetzt will er die Ware zurückgeben weil das Interface nicht dabei ist was auch nicht dabei sein sollte und auf dem BIld auch nicht zu sehen ist. Er sagt, das Angebot wäre irreführend.

Hier mal seine Nachricht:

Hallo,

ich hatte bei Ihnen einen Wechsler mit BMW Adapter dafür ersteigert.
In der gelieferten Form läßt sich der Wechsler nicht an BMW Radios
adaptieren - insofern ist entweder die Auktionsbechreibung falsch,
oder der Lieferumfang unvollständig. Wenn Sie möchten könne wir dies
auch über meine Anwältin klären. Ein Angebot nach Ihrer Auslegung
wäre irreführend und geschäftswidrig.

Ich denke jedoch dass wir uns diese reht hohen Gebühren sparen können,
und uns so einigen sollten. Zumal schon ab 10 Verkäufen einige Gerichte
den Verkäufer als gewerblich tätig eingestuft haben, was dann schnell
mit Steuer, AGB-Abmahnungen und weiterem verbunden ist.

Wenn Sie das Interface - was aus meiner Sicht eindeutig Teil des Adapters
ist - noch benötigen, bin ich auch bereit vom Kauf zurück zu treten.
Dies ist nach EU Gesetz auch Privatleuten (immer nur von Seiten des
Käufers) binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen
möglich (Fernabfragegesetz). Dies würde ich hiermit tun. Ich bitte Sie
in dem Fall den von mir überwiesenen Betrag umgehend wieder auf mein
Konto zurück zu schicken, und werde anschliessend die Ware zurücksenden.

Alternativ stehen noch Minderung und Nacherfüllung als Angebot im Raum.

MfG,
Mirko ***
Inhaber Alpinewelt


Hier die Auktion

Meiner Meinung nach steht doch eindeutig drin, dass da ein Adapter aber kein Interface dabei ist.

Was meint Ihr ???

mfg
Stefan


Antworten:
Autor: Salamanderking
Datum: 02.12.2007
Antwort:
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steht doch alles drin was dabei ist/war.
bist ja privatverkäufer...
Autor: Ranger
Datum: 02.12.2007
Antwort:
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Da stand doch alles drinn was angeboten wurde, steht ja nix von drinn dass das Interface im Lieferumfang enthalten ist, nur dass es mit dem interface einwandfrei funktioniert hatte.
Der wird damit nie durchkommen!
Autor: BMW 320d
Datum: 02.12.2007
Antwort:
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Finde ich ja auch. Zumal ich das Interface zwar erwähne aber im Lieferumfang steht es ja nicht. Ihr meint, ich soll es mal drauf ankommen lassen? Hier sind doch bestimmt paar "Rechtsverdreher" :-) unterwegs. Wär schön wenn da jemand aus rechtlicher Sicht was sagen könnte.

mfg
Stefan
Autor: stargate
Datum: 02.12.2007
Antwort:
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Da es hier um keinen allzu hohen Betrag geht würd ichs jetz nicht direkt drauf ankommen lassen. Wer weiß was für einen Rechtsverdreher der an der Seite hat.

Am besten würd ichs hier finden wenn du folgendes machst.

Schreib ihm das er die Ware zurückschicken soll damit du sie auf einwandfreie Funktion prüfen kannst. Ist ja ned gewährleistet das der das irgendwie beschädigt oder so. Wenn er das gemacht hat überweist du ihm den Betrag zurück aber die Ebay und Versandkosten behältst du natürlich ein. Wer nicht lesen kann soll auch nicht bei Auktionen mitbieten.

Somit glaub ich kannst du den größten Ärger vermeiden. N Rechtsstreit ist das jedenfalls noch nicht wert.

Aber einfach so das Geld zurücküberweisen ohne das ich die Ware vorher wieder gesehen hab würd ich keinesfalls machen.


Automobiler Individualist
Autor: cabriowuschel
Datum: 02.12.2007
Antwort:
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Das mit dem Anwalt ist immer dummes Gelabere. Es steht nur dabei, dass du es mit Interface betrieben hast, und nicht dass es mit dabei ist. auch auf dem Foto ist nicht zu sehen davon. wie dumm ist der denn? Lass den damit blos nicht durchkommen. Schreib ihm einfach, das du die Artikelbeschreibung gezeigt hast und das er das allkes für rechtens hält. Des weiteren hätte er dich ja anschreiben können, wenn er Probleme mit dem Verständnis der Beschreibung hat. Wird der nie mit durchkommen. Ich hoffe, du hast den Knaben noch nicht bewertet. Sonst wird er dich damit noch versuchen unter Druck zu setzen.

Bearbeitet von - cabriowuschel am 02.12.2007 13:54:35
Autor: Leckerlgsicht
Datum: 02.12.2007
Antwort:
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Na ja, besser wäre es nat. gewesen wenn du extra dazugeschrieben hättest, daß das Interface nicht dabei ist, dann hättest du jetzt keinen Ärger. Ich stell mir jetzt auch die Frage warum du das nicht dazu geschrieben hast, vergessen oder Angst gehabt dann evtl. keinen Käufer zu finden?

Ist aber jetzt auch egal, wenn der nen guten Anwalt hat könnte es meiner Meinung nach schon eng für dich werden. Ist zwar jetzt ein sehr geringer Streitwert, aber wenns ihm ums Prinzip geht und er zuviel Zeit hat könnte ers durchziehen.

Am sichersten wäre wohl, du nimmst den Wechsler zurück und verkaufst ihn dann mit dem gesonderten Hinweis, daß er in diesem Umfang nicht "funktioniert".

Unabhängig davon, wenn ich dem seine Mail so lese bleibt mir nur ein Gedanke: Was für ein A*******h!

Bearbeitet von - Leckerlgsicht am 02.12.2007 21:59:04
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber

Keine Arme, keine Kekse!

Autor: BMW 320d
Datum: 03.12.2007
Antwort:
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Hab den noch nich bewertet. Warte meist bis die mich bewerten, man weiß ja nie. Ich denke mal ich werd den Sachverhalt nochmal in nem Rechtsforum schreiben und mal schaun was die meinen.

Danke erstmal.
mfg
Stefan
Autor: zaubermax
Datum: 03.12.2007
Antwort:
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sowas ähnliches hatte ich auch mal gehabt... habe ein funkgerät verkauft mit jede menge zubehör für 150 euro .. habe beschrieben mit was für einer antenne ich gefunkt habe wegen sende und empfangsleistung ... und dann aufgelistet was alles zur auktion gehört.. die antenne stand da nicht mit drin weil diese alleine schon 400 euro gekostet hat...das geld bekommen und ware versendet.. habe dann soeine ähnliche mail bekommen wo auch mit nem anwalt gedroht wurde ... habe dem geschrieben das das nicht bestandteil der auktion war und er sollte sich mal den lieferumpfang durchlesen... habe ihm gesagt das ich im rechtschutz bin und wenn er meint betrogen worden zu sein sollte er doch zum anwalt gehen .. mein anwalt wird sich dann gerne seiner annehmen... habe ihm dann noch gesagt das wenn er mich negativ bewerten sollte was ja dann eine unfähre behandlung ist da von meiner seite aus nichts falsch gemacht wurde er von meinem anwalt dann schadensersatz geltend gemacht würde... das hatte gereicht. habe nichts mehr von dem gehört und bewertet wurde ich auch nicht...das ist jetzt über ein jahr her

wenn ich ein auto verkaufe und schreibe das ich immer bei aral getankt habe gehört die tankstelle dann auch zur auktion .. grins ..

und der blödsin mit "
Zumal schon ab 10 Verkäufen einige Gerichte
den Verkäufer als gewerblich tätig eingestuft haben"

das ist absoluter schwachsin.. ich habe über 500 bewertungen und habe immer nur normale sachen aus meinem haushalt verkauft .. immer gebrauchte sachen... das hat mit gewerblich nicht im geringste zu tun....

las dich nicht einschüchtern ... bleib sachlich und freundlich.... der kann dir nicht im geringsten was ... du hast nichts falsch gemacht....
BMW E30 316i Tief und mit 205/50R15 auf 7Jx15H2 ...Fahren macht Spass.. grins...
Autor: stefan323ti
Datum: 03.12.2007
Antwort:
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Ich würde auch sagen der versucht einen auf megaintelligent zu machen.

"...Zumal schon ab 10 Verkäufen einige Gerichte
den Verkäufer als gewerblich tätig eingestuft haben..."
Das mag schon stimmen, aber nur wenn diese Verkäufe innerhalb von 5 Stunden oder ein wenig mehr passiert sind...
Wenn man 10 Artikel in 1 Jahr verkauft würde ich mal sagen ist man ein schlechter Gewerbetreibender...

Und frag ihn doch mal was ein Fernabfragegesetz ist. Das ist meines Wissens nach das Fernabsatzgesetz und das gilt nur für Händler und nicht für Privatleute...

Ich würd mir da keinen Kopf machen.
Der Typ hat nur realisiert das er das so nicht anschliessen kann, ist evtl zu blöd so ein Interface zu organiseren und will das Ding jetzt einfach wieder loswerden.

Ich hab auch schon die verrücktesten Ausreden von Käufern gehört, warum die was nicht zahlen oder zurückgeben wollten...

Der eine ist zb ganz spontan in die Türkei gezogen und konnte deswegen die Ware nicht abholen...
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: BMW 320d
Datum: 03.12.2007
Antwort:
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Normalerweise ist das ja alles richtig. Das einzige was mich ehrlich gesagt wirklich bißchen einschüchtert, dass der Typ gewerblich unterwegs ist & sein Schuppen auch noch "Alpinewelt" heißt, aber muss ja nix heißen. Hätte gern mal ne rechtliche Antwort, sind doxh bestimmt paar Anwälte hier, oder ???

mfg
Stefan
Autor: stefan323ti
Datum: 03.12.2007
Antwort:
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Schreib ihm doch einfach das du dich von ihm als Geschäftsmann erpresst fühlst und darüber nachdenkst deinerseits rechtliche Schritte einzuleiten ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: BMW 320d
Datum: 03.12.2007
Antwort:
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Danke Jungs, das klingt vielversprechend. Werde ihm schreiben, dass ich meinerseits Rechtsauskunft eingeholt habe & es auf einen Rechtsstreit ankommen lasse.

mfg
Stefan
Autor: BMW 320d
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Servus. Habe Ihm heute folgende Mail geschrieben:

Guten Tag Herr ***,

da ich die weitere Vorgehensweise in diesem Fall mangels rechtlichem
Hintergrundwissen nicht einschätzen kann, habe ich entsprechenden
rechtlichen Rat eingeholt und bin zu folgendem Ergebnis gekommen.

Die Auktion entspricht in allen Belangen geltendem Recht. Die zu liefernde
Ware wurde in Text und Bild genannt & geliefert.

Weiterhin sind Ihnen offenbar einige Fehler in Ihrer Begründung unterlaufen.
Zunächst ist es nicht der Fall, dass Verkäufer ab 10 verkauften Artikeln als
gewerblich eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt je nach verkauften
Artikeln in einer bestimmten Zeit (in meinem Fall bin ich noch weit davon
entfernt). Zusätzlich bin ich bei eBay eindeutig als privater Verkäufer
angemeldet Weiterhin ist es Ihnen nicht möglich den Kauf selbstständig
binnen 14 Tagen rückgängig zu machen, da ich privater Verkäufer bin. Im
übrigen heißt es Fernabsatzgesetz und nicht Fernabfragegesetz und gilt
ausnahmslos nur für Händler (also Gewerbetreibende), das nur nebenbei.

Es ist ebenfalls auch nicht außer Acht zu lassen, dass Sie jederzeit die
Möglichkeit gehabt hätten mich über das Portal (hier: eBay) zu kontaktieren
um eventuelle Verständnissprobleme vorab aus dem Weg zu räumen. Dies ist
Ihrerseits nicht geschehen.

Weiterhin war Ihrer Mail ein Hauch von Erpressung zu entnehmen. Offenbar
sind/waren Sie von Anfang an nicht sonderlich an einer außergerichtlichen
Lösung interessiert, sondern drohen mir gleich mit Ihrer Anwältin und den,
Ihrer meiner Meinung nach, rechtlichen Konsequenzen, falls ich nicht Ihren
Vorgaben folge leiste.

Schlußendlich bleibe ich auf meinem Standpunkt, dass meinerseits ein
rechtlicher Vertrag zustande gekommen ist.

Um die Kosten eines Rechtsstreits brauchen Sie sich bei mir auch keine
Sorgen machen. Ich bin schon jahrelang Rechtsschutzversichert.

mfg
Stefan ***


Im übrigen ist der auch bloß als privater Verkäufer angemeldet. Wahrscheinlich habt Ihr Recht und der will mich bloß einschüchtern.

Mal schaun was kommt.

mfg
Stefan
Autor: zaubermax
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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gut formuliert... bin mal gespannt wie er reagiert
BMW E30 316i Tief und mit 205/50R15 auf 7Jx15H2 ...Fahren macht Spass.. grins...
Autor: stefan323ti
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Hey, aber nicht auf mich berufen, ich bin kein Jurist :(
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: BMW 320d
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Na mit Sicherheit nicht. Was ich denn sagen, dass war der Stefan323ti aus dem Forum - neenee da mach Dir mal kein Sorgen.

mfg
Stefan
Autor: Nicore
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Klingt soweit alles schön und gut, aber ein wenig irreführend
ist es schon wenn man die genauen Fakten nicht hinterfragt.
Es steht geschrieben:
Hatte den Wechsler mit Interface in einem 2000er BMW E46 verbaut
und funktionierte bis zum Ausbau einwandfrei.

Wurde das Interface also mit ausgebaut, oder nicht?

Die Auflistung des Lieferumfangs ist klar, das Interface ist
nicht einzeln mit ausgeführt, aber es steht auch nicht deutlich
da, das es NICHT mit dabei und aber für den Betrieb nötig ist.
Der Käufer ging davon aus das dieses Interface Teil des Adapters
ist und dieser wurde ja im Lieferumfang aufgeführt.

Das ist jetzt wieder so ein hin und her zwischen "man hätte
ja nachfragen können" oder "man hätte es ja mit reinschreiben
können". Die ebay Foren sind voll mit solchen Fällen wo gerade
gezielt mit geschickt formulierten Texten ein Verkaufsvorteil
erreicht werden soll.

Man hätte sich im Grunde mit dem Käufer einigen können, aber
nachdem dieser gleich so eine hohle Mail schreibt sehe ich
darin auch keinen Sinn.
BMW Team Oberhavel
Autor: BMW 320d
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Naja, schon klar, aber ich muss doch nich hinschreiben was alles NICHT dabei, vielmehr ist es interessanter was dabei ist. Und es steht ja eindeutig da: Lieferumfang und dann die Teile und ein Bild ist auch noch dabei, naja mal schaun was passiert.

mfg
Stefan
Autor: BMW 320d
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Bekam gerade ne Antwort und hätte man es sich denken können.

Guten Tag Herr ***,

danke für Ihre Antwort.
Das Problem ist aus meiner Sicht, dass Sie im Lieferumfang einen Adapter anegeben haben, der nicht mit versandt wurde. Einzig ein Stück Kabel, dass so nicht zum Rest der Analge paßt, wurde beigelegt.

Wenn Sie im Internet suchen finden Sie sicher unter BMW-Adapter auf Alpine Wechsler komplette Adapter, also Interface + etwaige Kabel. Dementsprechend wäre dann die Deklaration 'Adapter' von Ihnen falsch gewählt. Nach der Beschreibung entstand der Glaube, es handle sich um den kompletten Adapter. Sie haben nirgendwo erwähnt, dass Sie das Interface NICHT mit liefern - sondern nur erwähnt, dass Sie den Adapter mit liefern.

Die Rechtschutzversicherung greift allergins nur bei privater Nutzung - und falls sich bei den Verfahren herausstellen würde, dass Ihre Verkäufe gewerbsmäßig einzustufen sind, würden die Verfahrenskosten nicht übernommen werden.

Aber ich finde wir sollten uns irgendwie gütlich einigen. Ich habe gerade sowieso recht viel um die Ohren und möchte das einfach nur geklärt wissen. Sie möchten also die Ware nicht zurücknehmen - ok. Ich kann sie in der Form auch nicht brauchen. Was halten Sie dann davon, die Ware einfach wieder einzustellen, oder noch besser - dem Zweitbieter anzubieten. Bei einem wiedereinstellen würde ich dafür sorgen, dass der Preis mindestens der der letzten Auktion wird - nachdem Sie die Zahlung erhalten haben. überweisen Sie mir meinen überweisenen Betrag zurück, und ich versende die Ware versichert mit Ihrer Adresse als Absender direkt an den neuen Käufer.

Ich finde, das wäre eine faire Lödung für alle beteiligten.
Dann würde von meiner Seite soagr einer positiven Bewertung nichts im Wege stehen, und ich würde die Unstimmigkeit in Ebay ohne Verwarnung schliessen.

MfG,
Mirko ***


Man beachte, dass er bereit meinen Artikel hochzubieten um seinen Betrag zu erreichen. Ist doch wirklich unglaublich.

Was meint Ihr soll ich jetzt tun.

mfg
Stefan
Autor: cabriowuschel
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Vielleicht will er ja auch die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Frag ihn mal.
Autor: BMW 320d
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Naja, Profit will ich aus der Sache eigentlich garnich schlagen. Ich hab was verkauft, hab das Geld bekommen und es auch weggeschickt. jetzt noch ne positive bewertung meiner -und seinerseits und das thema is für mich erledigt.

mfg
Stefan
Autor: CrackerJack
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Das sind ja sonderliche Geschäftspraktiken die der gute Mann da an den Tag legt...

Was wäre denn das Interface Wert? Ich würde ihm höchstens einen kleinen
Wertausgleich zugestehen, mehr aber nicht.

Und bei 85€ macht der Anwalt doch eh keinen Finger krumm, ein ordentliches
Gericht schon gar nicht...

Da muss man sich schon echt wundern auf welch abstruse Ideen die Leute kommen ;-)
Autor: BMW 320d
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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So ein interface allein kostet um die 120,-€, klar, dass das nich dabei ist.

mfg
Stefan
Autor: CrackerJack
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Eine Sache fällt mir noch ein. Wenn ihr euch gütlich über ebay einigt,
bekommst du deine Verkaufsprovision wieder zurück. Dann kannst du den
Artikel nochmal kostenlos einstellen. Somit hättest du zumindest keinen
Verlust gemacht. Die Kosten der Rücksendung hat natürlich der Käufer zu
zahlen...
Autor: stefan323ti
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Andere Frage:

Was genau ist denn nun der Adapter den du ihm Versendet hast, ist der der ISO auf BMW Adapter oder was?
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: Peter
Datum: 04.12.2007
Antwort:
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Da der Käufer ja auch inzw. eine zahmere Gangart einschlägt und sich gütlich einigen will, würde ich ihm vorschlagen, das er das Teil zurücksendet und Du ihm seinen Kaufpreis OHNE die ursprünglichen Versandkosten zurückzahlst. Die Rücksendekosten könnte man sich ggf ja teilen...

Problematisch ist jetzt noch die Frage, wer macht den ersten Zug: also erst Du die Kohle zurücküberweisen oder er das Gerät zurückschicken...
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer




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Ende des Themas

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