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Beitrag von: angry81 Date: 29.11.2007 Thema: haftpflichtversicherung übernimmt schaden? ---------------------------------------------------------- so hab heute bissl scheisse gebaut. wollt die neu-aufgebaute karre für meine freundin zu ihr fahren und was passiert? ja richtig ich leg das teil ab. kein fremdverschulden, keiner zu schaden gekommen. nur am mopped isn schaden von paar tausend (verkleidung von vorne bis hinten etc). hatte nur nen händlerüberführungskennzeichen (rote nummer) dran. kann ich mit meiner privathaftpflicht da den schaden regulieren? so als ob ich ihr das teil als überraschung vorbei bringen wollte. gibts da ne möglichkeit? |
Autor: Fogg Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- denke nicht, wäre auch zu einfach! Wird wohl nur was wenn VK auf der Nummer war. ...don´t care about tomorrow! |
Autor: angry81 Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- die ham ne selbstbeteiligung von nem tausender ggü ihrer versicherung :( zumal sie dann noch hochgestuft würden also alles in allem mehr kosten |
Autor: Xosiris Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Denke, dass sich die Privathaftpflicht da querstellt...Es sei denn, du hättest die Maschine bei ihr umgeschmissen...Aber das weiß ich ja nicht so genau...Will auch nix gesagt haben :D www.carbon-fieber.de Carbonveredelungen aller Art |
Autor: angry81 Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja sie hat schleifkratzer, zwar nur wenige und nich so tiefe aber man sieht das sie ein paar zentimeter gerurtscht is. und bei der schadenssumme kommt dann eh nen gutachter nehm ich an und der sieht das... |
Autor: b-mw-323 Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zitat: sagt das nicht alles angry :) |
Autor: V!ru$ Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- haste das teil von ner firma zu ihr gefahren. also im auftrag der firma gehandelt und ihr das teil vorbeigebracht. könnte man dann über die versicherung der firma regeln wenn die mitmacht. ich hab natürlich auch nix gesagt :D |
Autor: angry81 Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- umgeschmissen fällt weg weil ein sachverständiger das als unfall- und nicht umfallschaden entdeckt und das über die versicherung der firma (wo ich nicht arbeite) läuft das auch nich weil die ne sb von 1000euro zzgl hochstufung kostet |
Autor: Rafnick Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn man dich einmal alleine lässt........ Also die Privtae Haftpflicht kannste vergessen in dem Fall. Weil es ja nen Schaden aus dem fließenden Verkehr ist und damit haben die nix am Hut. Bei ruhendem Verkehr is des wieda anders, aber bei schleif/rutsch Spuren kannste des Vergessen. Musste Dir was anderes Einfallen lassen Michi Die Ehe: Ein Ring sie zu knechten, sie alle zu finden, ins dunkel zu treiben und auf ewig zu binden! |
Autor: angry81 Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wo das ding umgefallen/gerutscht is muss doch keiner wissen. das kann ja auch vor ner garage passiert sein |
Autor: Greis Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du bist abgestiegen...das ding is umgefallen....deine freundin is mit dem auto rückwerts gefahren und hat das teil nich gesehen und kurz angeschoben :) |
Autor: angry81 Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja ich weiß...wer den schaden hat... :( bitte mal konstruktive anregungen |
Autor: Rafnick Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gut weiß jetzt das Schadenbild nich genau.......Hast nicht zufällig Bilder von? (Also von der Karre........die restlichen kenn ich ja schon ;-) ) Die Ehe: Ein Ring sie zu knechten, sie alle zu finden, ins dunkel zu treiben und auf ewig zu binden! |
Autor: Rafnick Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du wolltest das Ding in die Garage Schieben als Du gestolpert bist ist die Karre nen Stück weiter gerollt und in dieser roll bewegung umgestürtzt............? Die Ehe: Ein Ring sie zu knechten, sie alle zu finden, ins dunkel zu treiben und auf ewig zu binden! |
Autor: machtnix Datum: 29.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen sind vom Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen, genauso wie Eigenschäden. Leuchtet ohne weiteres ein, denn sonst wäre der Anarchie Tür und Tor geöffnet. Im übrigen rate ich zur Vorsicht, wenn in einem öffentlichen Forum derart unverblümt zum Versicherungsbetrug angestiftet wird. Es dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein, daß entsprechende Fachleute hier ständig mitlesen und derartige Schäden dementsprechend genau unter die Lupe nehmen. das wundert mich etwas, zumal ja ein Moderator mit von der Partie ist... Gruß Tom |
Autor: angry81 Datum: 30.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- nur zur info ging es nicht darum, einen versicherungsbetrug zu begehen, sondern lediglich um die frage ob meine versicherung unter gewissen gesichtspunkten den schaden übernimmt ;) |
Autor: Colonia Datum: 30.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn Du sagst, Du hättest die Karre auf ´nem Autoanhänger transportiert und nicht richtig festgezurrt und während der Fahrt ist das Teil vom Hänger gerutscht. Dann wäre es ein Schaden für die Privathaftpflicht. Sobald Du das Bike aber eigenständig im Verkehr bewegst, greift nur die Kasko bei Selbstverschulden. |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 30.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich reiss nochmal kurz an wenns Recht ist, damit ichs auch peile, ja? Also du bist mit dem (abgemeldeten) Mopped deiner Freundin auf dem Weg zu ihr gewesen, mit roter Kennung einer Firma und hast sie dabei geschmissen, richtig? Es ist Selbstverschulden und auch nur eigener Schaden am Bike, sonst nichts? Du willst es jetzt über deine Privathaftpflicht laufen lassen, da du ja fremdes Eigentum (Ihres) beschädigt hast? Gesetzt dem Fall ich hab das alles richtig kapiert, denke ich nicht daß das klappt. Bewegt man ein Fahrzeug im öffentl. Straßenverkehr, ist der Halter dafür verantwortlich. Da die Maschine nicht zugelassen ist, hat sie offiziell keinen "Halter". Die rote Nummer ist zwar nicht Fahrzeugspezifisch, aber für das Fahrzeug wo sie verwendet wird ist der Halter der Nummer, also die Firma verantwortlich. Deswegen werden die auch ungern rausgegeben, denn die Versicherung der Firma blecht für Schäden. Demnach dürfte auf dem offiziellen Weg die Versicherung der Firma zuständig sein, deren KFZ-Haftpflicht, also. Die müssen die Selbstbeteiligung blechen und werden das aller Wahrscheinlichkeit nach von dir einfordern. Ist eine wackelige Situation, wenns keinen Beweis gibt daß du gefahren bist, könntest du die Zahlung wie auch die Schuld theoretisch abstreiten und schon gehts vor Gericht. Wenn du also keine Möglichkeit hast zu tricksen (nicht betrügen ;-), wirst du wohl die 1000 Äppel latzen müssen. So denk ich mir das jetzt, lass mich aber gern verbessern. Gruß |
Autor: E36-Freak Datum: 30.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum der Halter? Der kann doch nix dafür, das Angry nen "Fehler" gemacht hat, also ist er auch erstmal der "Verantwortliche"...Die rote Nummer deckt doch im Normalfall nur die Fremdschäden, kann eigentlich kein Haftpflichtschaden (ausser dem Glasbruch)sein bzw. werden, das es rechtlich ein Verkehrsunfall war |
Autor: Colonia Datum: 30.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es handelt sich hier um einen Kasko-Schaden. Da spielt die Haftpflicht keine Rolle. Egal ob Angry oder der ahlter Schuld hat, die Versicherung des roten KZ wird den Schaden nicht tragen. www.unfreiwillig120.de |
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